22-2150

AfD-Fraktion Antrag: Harburg als Tor zum Norden - Ein architektonisches Wahrzeichen auf dem ehemaligen Karstadt-Areal schaffen

Antrag

Sachverhalt

Mit der Neuentwicklung des ehemaligen Karstadt-Areals bietet sich für Harburg eine einmalige Gelegenheit, einen städtebaulichen Akzent zu setzen, der das Erscheinungsbild der Innenstadt für Jahrzehnte prägen wird.

Harburg ist aufgrund seiner geografischen Lage und seiner hervorragenden Verkehrsanbindungen das südliche Eingangstor Hamburgs und zugleich ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt Richtung Norden. Dieser besonderen Stellung sollte auch architektonisch Rechnung getragen werden.

Die AfD-Fraktion setzt sich daher dafür ein, auf dem ehemaligen Karstadt-Areal einen architektonisch herausragenden Tower zu ermöglichen, der als weithin sichtbares Wahrzeichen Harburgs dient.

Dabei soll die maximal mögliche Gebäudehöhe unter Berücksichtigung der Hamburgischen Bauordnung, der geltenden planungsrechtlichen Vorgaben und der städtebaulichen Verträglichkeit ausgeschöpft werden. Entscheidend ist, dass sich das Gebäude trotz seiner Höhe harmonisch in das Harburger Stadtbild einfügt und die vorhandene Bebauung sowie die besondere Topografie berücksichtigt.

Internationale Architekturbeispiele wie der Bosco Verticale in Mailand oder der Mahanakhon Tower in Bangkok zeigen, wie außergewöhnliche Architektur, innovative Fassadengestaltung und funktionale Nutzung miteinander verbunden werden können.

Angestrebt wird ein wirtschaftlich tragfähiges Gebäude mit einer vielseitigen Nutzung aus Wohnen, Gewerbe, Gastronomie und öffentlichen Einrichtungen. Eine öffentlich zugängliche Aussichtsplattform oder ein Gaststättengewerbe könnte zusätzlich zur Attraktivität der Harburger Innenstadt beitragen.

Die bisherige Planung sollte deshalb nicht vorschnell auf eine konventionelle Bebauung beschränkt werden. Vielmehr gilt es, das städtebauliche Potenzial dieses zentralen Grundstücks vollständig auszuschöpfen.

Harburg braucht ein architektonisches Wahrzeichen, das seine Bedeutung als Tor zum Norden sichtbar macht und zugleich einen nachhaltigen Impuls für die Entwicklung der Innenstadt setzt.

Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

  1. die maximal mögliche und städtebaulich verträgliche Gebäudehöhe für einen Tower auf dem ehemaligen Karstadt-Areal unter Berücksichtigung der geltenden Hamburger Bau- und Planungsvorschriften zu ermitteln und die Auswirkungen auf das Stadtbild zu untersuchen;
  2. die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Hochhausbebauung zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen der bisherigen Planung vorzubereiten;
  3. gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden auf die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung beziehungsweise eines Architektur- und Investorenwettbewerbs hinzuwirken, dessen Ziel die Errichtung eines architektonisch anspruchsvollen Towers mit der größtmöglichen städtebaulich vertretbaren Höhe ist;
  4. bei der Ausschreibung insbesondere eine hochwertige Architektur, innovative Begrünungskonzepte, eine wirtschaftlich tragfähige Mischnutzung sowie die Möglichkeit einer öffentlich zugänglichen Aussichtsplattform zu berücksichtigen;
  5. der Bezirksversammlung Harburg über die Ergebnisse der Prüfung, die mögliche Gebäudehöhe und das weitere Verfahren zu berichten.
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.