Antrag der AfD-Fraktion Harburg zur weiteren Nutzung des ehem. Karstadt Gebäudes im Zentrum Harburgs
Letzte Beratung: 03.12.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 11
Seit Juni 2023 steht das ehemalige Karstadt-Gebäude am Schlossmühlendamm 2 leer. Die Stadt Hamburg hat ihr Vorkaufsrecht genutzt und die Immobilie erworben.
Am 14.10.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses der BV Harburg ein vages Konzept der Verwaltung vorgestellt. Dieses sieht ab 2025 eine sieben- bis achtjährige Interimsnutzung vor, gefolgt von einer Planungsphase und einer zwei- bis dreijährigen Bauzeit. Somit würde das Gebäude gemäß Planung der Verwaltung spätestens 2036 in seiner finalen Funktion zur Verfügung stehen. Für die Interimszeit stellen ein Flohmarkt sowie eine Schaufenstergestaltung durch Harburg Marketing die scheinbar einzigen Möglichkeiten dar. Dadurch können die monatlich anfallenden Unterhaltungskosten nicht gedeckt werden. Der Gebäudekomplex würde somit mindestens für die nächsten 9 Jahre eine finanzielle Belastung darstellen. Dabei ist die Endverwendung sehr ungewiss,auch ein Abriss stelle ein mögliches Szenario dar. Eine mögliche Nutzungsoption sieht die Verwaltung in einem Fahrradlager.
Die AfD-Fraktion fordert eine sinnvolle und zeitnahe Nutzung der Immobilie bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit.
Die AfD-Fraktion bittet daher um die Prüfung folgender Sachverhalte:
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