22-0196

Antrag der AfD-Fraktion Harburg zur weiteren Nutzung des ehem. Karstadt Gebäudes im Zentrum Harburgs

Antrag

Letzte Beratung: 03.12.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 11

Sachverhalt

Seit Juni 2023 steht das ehemalige Karstadt-Gebäude am Schlossmühlendamm 2 leer. Die Stadt Hamburg hat ihr Vorkaufsrecht genutzt und die Immobilie erworben.

 

Am 14.10.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses der BV Harburg ein vages Konzept der Verwaltung vorgestellt. Dieses sieht ab 2025 eine sieben- bis achtjährige Interimsnutzung vor, gefolgt von einer Planungsphase und einer zwei- bis dreijährigen Bauzeit. Somit würde das Gebäude gemäß Planung der Verwaltung spätestens 2036 in seiner finalen Funktion zur Verfügung stehen. Für die Interimszeit stellen ein Flohmarkt sowie eine Schaufenstergestaltung durch Harburg Marketing die scheinbar einzigen Möglichkeiten dar. Dadurch können die monatlich anfallenden Unterhaltungskosten nicht gedeckt werden. Der Gebäudekomplex würde somit mindestens für die nächsten 9 Jahre eine finanzielle Belastung darstellen. Dabei ist die Endverwendung sehr ungewiss,auch ein Abriss stelle ein mögliches Szenario dar. Eine mögliche Nutzungsoption sieht die Verwaltung in einem Fahrradlager.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die AfD-Fraktion fordert eine sinnvolle und zeitnahe Nutzung der Immobilie bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit.

 

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Prüfung folgender Sachverhalte:

 

  1. Die derzeit anfallenden Gesamtkosten, die die leerstehende Immobilie verursacht, mögen umfassend ermittelt werden.
  2. Es soll zeitnah ein Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt werden, um die Endnutzung der Immobilie direkt und ohne Interimsnutzung in Anlehnung an die Gestaltung der Umgebung planen zu können, so wie dieses bereits für diverse andere Gebiete in Harburg wie z.B. bei Harburg 69 (Neuordnung von Flächen in der Harburger Innenstadt) vorliegt.
  3. Die Einrichtung eines Kita-Platzes
  4. Es soll der Umbau zu einem Altenheim bzw. betreutem Wohnen im Alter geprüft werden. Die Lokalität könnte mit einem Cafér einen lebendigen Austausch unter Bewohnern und Angehörigen führen. Dafür sehen wir hier viele Voraussetzungen als gegeben: a. Nahversorgung b. Medizinische Versorgung c. Öffentliche Verkehrsanbindung d. Parkplätze
  5. Die Einrichtung von Büroflächen für beispielsweise Existenzgründer ähnlich dem Tempowerk" im Stadtteil Bostelbek. Hier würde von der guten S-Bahn Anbindung und dem Parkhaus in der Nähe profitiert werden.
  6. Die Errichtung einer Mischfläche aus einer Kombination von den Punkten drei bis fünf.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.