Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 30.11.2023

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende begrüßt alles Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Bürgerfragen wurden nicht angemeldet.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2023

Herr Stahr hat Ergänzungsvorschläge zu TOP 5.

Die Ausschussmitglieder genehmigen die Niederschrift inkl. der vorgeschlagenen Ergänzungen einstimmig.

Ö 4

"Kürzungen im Sozial-Etat" - das Jobcenter Hamburg berichtet Referentenanforderung: SozA 24.08.23 - BV Beschluss 14.09.23

Herr Lentz, Standortleitung Jobcenter Hamburg-Nord und Herr Richter, Teamleitung Integrationsleistungscenter, erläutern zum aktuellen Stand der Arbeitsgelegenheiten (AGH) im Bezirk Hamburg-Nord ab 01.02.2024 anhand einer Präsentation.

 

Protokollnotiz

Die Präsentation wird im Nachgang zur Sitzung öffentlich in ALLRIS eingestellt.

 

Mit heutigem Stand der Bundeshaushaltsentscheidungen würden in Hamburg-Nord vier AGH weiterbewilligt (s. Protokollnotiz) und fünf AGH wegfallen. Je nachdem wie viel mehr Geld den Jobcentern bewilligt werde, solle eine erneute Prüfung erfolgen. 

Kriterien, die für die Auswahl zugrunde gelegt wurden, seien u.a. die regionale Verteilung, nicht nur in den Bezirken, sondern auch in den Randbereichen.

 

Protokollnotiz

Die Nummern der Maßnahmen zuordnen:

9267:  Senior:innenservice Nord beim Verein zur Förderung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln e. V.

9244: JuMBO Theaterwerkstatt bei Mook Wat e.V.

9245: JuMBO Textilwerkstatt bei Mook Wat e.V.

9233: AGH Modellbau bei Jugendbildung Hamburg gGmbH

 

Herr Dr. Schinnenburg fragt,

- ob das Jobcenter ausschließlich Bundeszuschüsse erhalte oder ob das Land Hamburg oder andere Organisationen auch Gelder dazugebe,

- warum 50% AGH wegfallen, wenn der Haushalt lediglich um 15% gekürzt werde,

- warum bloß das Kriterium der regionalen Verteilung bei der Bewilligung/Streichung von Maßnahmen angewendet wurde. Wenn ein Träger Menschen beschäftige, bei denen die 2 Jahre Laufzeit fast beendet sei, könnte man eine Streichung nachvollziehen. Eine Organisation zu schließen mit Menschen, die erst 6 Monate dabei seien, mache keinen Sinn,

 

Herr Richter antwortet, dass es sich beim Eingliederungstitel ausschließlich um Bundesmittel handle. Parallel habe das Jobcenter z.B. Mittel des europäischen Sozialfonds für andere Themen zur Verfügung sowie kommunale Leistungen - diese stehen für die Einrichtung von AGH allerdings nicht zur Verfügung.

Die 50% AGH-Kürzungen resultieren daraus, dass das Jobcenter mit der Einführung des Bürgergeldes neue größere Schwerpunktsetzungen erhalten habe d.h. die Qualifizierung und Weiterbildung von Leistungsberechtigten. Insofern sei das Jobcenter von den Einschränkungen auch in der internen Planung betroffen.

 

Herr Lentz ergänzt insofern, als dass noch das andere Instrument (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beachtet werden müsse. Bei AGH, die meist für 1 Jahr eingerichtet werden, könne das Finanzvolumen relativ gut abgeschätzt werden. Eine AGH sei keine Maßnahme, um in Arbeit zu kommen, sondern habe das Ziel, die persönliche Situation zu stabilisieren und den Weg für eine perspektivische Arbeitsaufnahme zu bereiten. Bei AGH werden feste Platzzahlen eingerichtet, die -  sobald ein Platz frei wird- neu im Rahmen der Laufzeit durch das Jobcenter nachbesetzt werden.

Das andere Instrument der Teilhabe werde über 5 Jahre gefördert, mit abnehmender Tendenz. Es beginne mit einer Förderung von 100% der Lohnkosten, mit jährlich abnehmender Tendenz. Jedes Jahr gebe es aber auch neue Kunden, die durch das Instrument unterstützt werden. Diese dafür aufzuwendenden finanziellen Mittel sind nur schwierig zu kalkulieren.

 

Hinsichtlich des Kriteriums der regionalen Verteilung sagt Herr Lentz, dass die Kosten und die bezirkliche Struktur, d.h. welche Tätigkeiten im Bezirk ankommen, ebenso die Auswahl der verbleibenden AGH beeinflusst haben. Außerdem sei eine Kundenpotenzialanalyse durchgeführt und die durchschnittliche Besetzung (tägliche Auslastung der AGH) ermittelt worden.

 

Frau Schenkewitz möchte wissen, welche Auswirkungen die Schließung von AGH für den Stadtteil, speziell Langenhorn, haben. Die Schließung einer Einrichtung, die sich um Kinder und Jugendliche kümmere, sei nicht richtig, ggf. könnte ein anderer Träger das Projekt übernehmen.

 

Herr Lentz führt aus, dass es nicht der gesetzliche Auftrag des Jobcenters sei, Projekte zu fördern oder einzurichten, sondern es müsse stets aus Kund:innensicht gehandelt werden, d.h. was könnte die Kunden stabilisieren, um perspektivisch in den Arbeitsmarkt hineinzukommen. Das Jobcenter könne sich nicht nach Projekten, die zweifellos gut sind, ausrichten. In diesem Fall wäre der richtige Ansprechpartner die Sozialbehörde.

Das Jobcenter selber habe 2 Träger: Die Agentur für Arbeit und die Stadt Hamburg (Sozialbehörde), mit beiden Trägern seien die Kürzungen abgestimmt worden.  Einige AGH-Träger hätten sich bereits direkt an die Sozialbehörde gewandt, um Lösungen zu finden.

Andere Träger können andere Projekte nicht übernehmen. 

 

Frau Winter fragt in Bezug auf Abmietungen, ob in Hamburg-Nord bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden, weil bekannt war, dass Projekte nicht weitergefördert werden.

 

Herr Lentz sagt, das Jobcenter kümmere sich um die AGH und nicht darum, wie ein Träger mit seinen Räumlichkeiten umgehe. Dies obliegt der Handlungshoheit der Träger selbst - eine Beeinflussung durch das Jobcenter kann nicht erfolgen.

 

Frau Schmedt auf der Günne sagt, es seien Kriterien genannt worden, nach denen abgewickelt wurde und möchte wissen, ob es auch Kriterien gebe, nach denen wieder aufgestockt werden könne und ob es für die Zeit der Unsicherheit für die Kunden d.h. bis feststehe, ob es mit dem Träger weitergehe, Überbrückungshilfen bzw. Ansprechpartner gebe.

 

Herr Lentz verweist auf grundsätzlich hierbei auf die Sozialbehörde. Für die Kund:innen in den Standorten sei es Aufgabe des Vermittlers die Kund:innensituation zu betrachten und vor Ort zu entscheiden, was dem Kunden angeboten werden könne. Das könnte eine Teilhabe am Arbeitsmarkt sein oder eine andere Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktförderung.

Herrn Konow fragt,

- ob bei 800 gestrichenen AGH 800 Personen betroffen seien,

- ob trotz der Kürzungen noch neue Träger dazugekommen seien und ob neuen Trägern überhaupt Möglichkeiten eingerichtet werden,

- ob es sich bei den AGH um 1€-Jobs handle und ob dies so weiter fortgeführt werde.

 

Herr Richter antwortet, bei 800 AGH mehr als 800 Personen betroffen sein könnten, z.B. aufgrund von Nachbesetzungen.

 

Herr Lentz ergänzt, dass die verbleibenden Träger aus den Bestands-AGH ausgewählt wurden.

Aktuell werden die AGH mit 2€/Std. bezahlt, die der Kunde zusätzlich zu seinem Bürgergeld erhalte, wenn er seine AGH erfülle.

 

Herr Herwig fragt,

- ob an 800 AGH-Plätzen festgehalten werde, auch wenn weitere Kürzungen beschlossen werden und

- ob es konkrete Zahlen gebe, wie viele Menschen nach einer AGH weiter beschäftigt werden oder ob sie weiter gefördert werden und

- wie mit Menschen umgegangen werde, die nicht arbeiten wollen, aber könnten.

 

Herr Lentz sagt, das Jobcenter halte an den 800 AGH fest. Die Bescheide wurden inzwischen an die Träger versandt.

Das Ziel einer AGH sei nicht die Integration in Arbeit. Es sei ein niedrigschwelliges Instrument, um Menschen eine regelmäßige Tagesstruktur zu geben. Eine Auswertung finde nicht statt.

 

Herr Richter ergänzt, dass Fälle von Arbeitsverweigerung extrem selten seien. Das Jobcenter habe den gesetzlichen Auftrag sich um die erwerbsfähigen leistungsberechtigten Menschen zu kümmern. Diese Menschen werden regelmäßig von den Arbeitsvermittlern kontaktiert und zu Beratungsgesprächen eingeladen.

 

Herr Baumann möchte wissen,

- wie sich das Klientel der AGH zusammensetze,

- wie der Alltag in einer AGH aussehe,

- ob die Zielsetzung sei, Menschen zu qualifizieren, ob ggf. Schulungen stattfinden

- ob Flüchtlinge, die kaum Deutschkenntnisse haben, eine Zielgruppe von AGH sind. Es sei bekannt, dass Deutschkenntnisse den Weg zum Arbeitsmarkt erleichtern,

- ob AGH ein Erfolgsmodell sei d.h. ob die Menschen nach einer AGH fit für den Arbeitsmarkt sind oder

- ob das AGH-Modell eher kritisch gesehen werde, aufgrund dessen dort stark gekürzt werde

- ob es überhaupt noch Sanktionsmöglichkeiten gebe, gerade weil das Bürgergeld aufgestockt wurde.

 

Frau Schmedt auf der Günne betont, dass die v.g. Fragen nicht Gegenstand dieser Referentenanforderung seien, vieles könne nachgelesen werden und bittet um eine kurze Beantwortung.

 

Der Vorsitzende unterstützt den Vorschlag.

 

Herr Richter sagt, bei dem - einer AGH zugewiesenen - Personenkreis handle es sich i.d.R um Langzeitarbeitslose (länger als 2 Jahre) mit multiplen Problematiken, unsicheren Wohnverhältnissen, oft summiert mit persönlichen Schicksalsschlägen.

800 AGH entsprechen ca. 41 Maßnahmen, auf die sich der niedrigschwellige Tätigkeitsbereich beschränke. Eine Qualifizierung wie z.B. berufliche Weiterbildung mit Prüfung und Zertifikat findet bei AGH nicht statt. Hinsichtlich der Zielgruppe werde nicht unterschieden, ob ein Migrationshintergrund vorliege. 

Das SGBII sei auch mit dem neuen Titel Bürgergeld nach wie vor das SGBII und beinhalte Sanktionsmöglichkeiten wie z.B. Prozentkürzungen des Regelsatzes.

 

Auf die Frage von Frau Felgentreu, was mit den Menschen passiere, die eigentlich die wegfallenden AGH-Stellen bekommen sollten, antwortet Herr Richter, dass diese Menschen Einladungen von ihren Integrationsfachkräften erhalten, um individuell nach Alternativangeboten zu suchen.

 

Herr Herwig möchte wissen, ob Obdachlose in AGH-Maßnahmen untergebracht werden und wie diese Menschen erreicht werden.

 

Herr Lentz sagt, Obdachlosigkeit sei kein Kriterium, eine AGH-Maßnahme abzulehnen. Im Bereich der spezialisierten Beratung für Obdachlose gebe es Kolleg*innen, die sich mit dem Hilfesystem auskennen, die um spezielle Maßnahmen wissen und spezielle Unterkunftsmöglichkeiten anbieten.

 

Der Vorsitzende dankt den Referenten.

 

Ö 5

Bericht aus dem Seniorenbeirat

Herr Hansen verteilt zu Beginn der Sitzung einige Exemplare des Senioren-Tätigkeitsberichts.

Der Seniorenbeirat befasst sich zurzeit mit der elektronischen Patient*innenkarte und der Zahlungsmöglichkeit für den HVV (Prepaid Karte ab 1.1.2024), wobei der Fokus auf Aufklärung "wie erkläre ich es den Senior*innen verständlich" liege.

Zum Thema gehöre auch - und das werde kritisch angemerkt - dass das Bezirksamt überwiegend per Facebook und Instagram kommuniziere und die analoge Information sich auf einen kleinen Schaukasten beziehe. Auf Nachfrage an die Verwaltung und Übermittlung von Alternativvorschlägen sei "derzeit nicht in Planung und aus Kapazitätsgründen nicht zu realisieren" reagoert worden. Das habe große Enttäuschung ausgelöst und solle nicht unbeantwortet bleiben.

 

Frau Meermann möchte eine Anmerkung zu den Ausführungen des Jobcenters machen. Zu den Menschen, die AGH in Anspruch nehmen, gehören auch z.B. geschiedene Frauen mit Kindern, die arbeiten müssen und nicht alkoholabhängig seien. Für diese Frauen seien die unterschiedlichen Projekte z.B. der einfal gGmbH sinnvoll gewesen und um deren Problematik sich Sozialpädagogen gekümmert hätten.

Frau Meermann betont, dass jeder, der sich überschuldet habe, seine Schulden abbezahlen könne oder absitzen könne. Abarbeiten können man Schulden nicht. Das wäre eine gute Möglichkeit, die aber nicht genutzt werde. 

 

Frau Meermann erinnert abschließend an die Anfrage an den Sozialausschuss seitens der AG Altersarmut und fragt die Verwaltung, wie damit umgegangen werde.

 

Frau Nische schlägt aufgrund der Spezifikation der Fragen vor, dass der Fachamtsleiter Grundsicherung an einer der Sitzungen des Seniorenbeirats teilnimmt, um die Themen in aller Ausführlichkeit zu besprechen. Frau Nische bittet um Terminvorschläge.

 

Der Seniorenbeirat nimmt den Vorschlag dankend an.

 

Herr Dr.Schinnenburg möchte auf die Abschaffung der Bargeldzahlung im Bus hinweisen.  Solange nicht an jeder Busstation ein Automat vorhanden sei, an dem man bezahlen könne, sei dies inakzeptabel.

 

Herr Hansen antwortet, dass Senior*innen keinen Einfluss auf die vom HVV getroffenen Maßnahmen hatte. Im Gegenteil, der HVV behaupte, dass durch den Wegfall des Fahrkartenverkaufs im Bus zukünftig der Fahrplan pünktlich eingehalten werden könne. Der Seniorenbeirat werde daher zeitnah andere Seniore*innen aufklären, z.B. wo die Prepaid-Karte käuflich zu erwerben sein werde.

 

Der Vorsitzende hofft, dass der Busfahrer die Menschen an den Automaten zumindest beraten könne, welche Tarife für den anzutretenden Fahrweg gelten.

 

Frau Schenkewitz bittet Senioren- und Inklusionsbeirat folgendes Thema zu bearbeiten: Für stationär untergebrachte Menschen, die nicht mehr mobil sind, sei es bei einem Notfall innerhalb kurzer Zeit oft unmöglich, einen Krankentransport zu bekommen, so dass dieser ältere Mensch gezwungen sei, mit dem RTW in die Notaufnahme zu fahren.

 

 

 

 

Ö 6

Bericht aus dem Inklusionsbeirat

Frau Wandke geht kurz auf den angesprochenen Kranken- bzw. Fahrtransport ein.

Viele Menschen lassen sich eine Hilfsmittelvorordnung vom Arzt vergordnet, so dass die Fahrten im Taxi übernommen werden. Es gebe unterschiedliche Möglichkeiten des Transports.

 

Frau Schenkewitz wirft ein, dass es um Menschen gehe, die nicht mobil seien, in Pflegeheimen untergebracht und ständig auf Hilfe angewiesen seien. Diese Menschen können nicht mehr in ein Taxi einsteigen oder das Taxi darf diese Patient*innen aufgrund deren Einschränkungen z.B. MS-Erkrankte nicht transportieren, weil sie nur im Sitzen oder Liegen transportfähig seien, wozu es ausgebildete Fachkräfte benötige, den Transport zu begleiten.

Wenn Jemand auf einen schnellen Transport angewiesen ist, sei die Diskrepanz zwischen dem Arztermin ("kommen Sie innerhalb der nächsten Stunde vorbei"), der das Problem einfacher und kostengünstiger lösen könnte und dem schlussendlich kostenintensiven Krankentransport mit dem RTW in die Notaufnahme immens. So entstehen letztendlich auch Mehrkosten für die Allgemeinheit.

 

Frau Wandke ist diese Problematik durchaus bekannt und berichtet, dass viele Ärzte in diesen Fällen Hausbesuche machen würden.

 

Frau Wandke geht abschließend kurz auf den gestrigen Termin mit dem Bezirksamtsleiter ein, der auf beiden Seiten als konstruktiv empfunden wurde.

Ö 7

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 7.1 - 21-4906

Inklusionsbeirat Hamburg-Nord hier: Erhöhung der Mittel der BV für die Arbeit des Beirates

Der Vorsitzende bittet zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

 

Ö 8

Anträge

Ö 8.1 - 21-4774

Aufstockung eines Sozialarbeiters auf dem Dulsberg Antrag der Fraktion DIE LINKE

Der Vorsitzende führt aus, dass die Fraktion DIE LINKE ihre Teilnahme an der heutigen Sitzung  aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt habe und mit selbiger mail beantragt habe, diesen TOP zu vertagen.

Zudem findet in der nächsten Woche ein Runder Tisch statt, wo diese Fragen geklärt werden könnten.

 

Frau Schenkewitz zeigt sich enttäuscht, dass sich aus der Gesamtheit aller Fraktionsmitglieder DIE LINKE niemand gefunden habe, der die Erkrankten heute hätte vertreten können.

Die Thematik liegt nicht in der Zuständigkeit dieses Ausschusses, daher hätte der Antrag heute bereits abgelehnt werden sollen. Aus Respekt gegenüber der Fraktion DIE LINKE werde einer einmaligen Vertagung jedoch zugestimmt.

 

Herr Dr. Kaputanoglu und Herr Baumann schließen sich den Ausführungen an und hätten den Antrag ebenfalls abgelehnt

 

Der Vorsitzende bittet zur Abstimmung über die Vertagung.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

 

 

 

Ö 9

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 9.1 - 21-4135.2.1

Notfallbänke in Hamburg-Nord Stellungnahme des Bezirksamtes

Der Vorsitzende sagt, die Stellungnahme des Bezirksamtes zum Vorschlag des SozA sei unbefriedigend, zumal die Feuerwehr Hamburg sich positiv über die Einrichtung von Notfallbänken geäußert habe.

 

Frau Schenkewitz stimmt zu und schlägt vor, diesen Antrag einem Themenspeicher zuzuführen, da der Prüfauftrag nicht generell abgelehnt worden sei, es wurde lediglich auf die derzeitige hohe Belastung im Fachamt MR hingewiesen. Sollte das Bezirksamt über Kapazitäten verfügen, sollte das Thema wieder aufgenommen werden.

 

Frau Dr. Sellenschlo interpretiert die Stellungnahme des Bezirksamtes ebenfalls nicht als Ablehnung. Es stelle sich die Frage, ob das Bezirksamt zwingend die Genehmigung für diese Bänke erteilen müsse.

Möglicherweise könnte ein durch den Seniorenbeirat betreutes Pilotprojekt in Langenhorn eingeführt werden, mit dem Ziel, in den dortigen Mooren (Kiwittsmoor, Raakmoor und an der Tarpenbek) Bänke mit Notfallnummern-Schildern zu bestücken und zu pflegen.

Im Übrigen habe der Bezirk Altona inzwischen Notfallbänke installiert.

 

Herr Bersdorf wird die rechtliche Frage intern klären.

 

Herr Dr. Schinnenburg sagt, formal sei der Antrag erledigt d.h. das Bezirksamt sollte prüfen und es hat geprüft und festgestellt, dass dieses Vorhaben aufgrund der nicht auskömmlichen personellen Ressourcen nicht prioritär bearbeitet werden könne. Wann dafür Zeit wäre, sei offengelassen worden.

Dieses Verhalten gegenüber einem Fachausschuss sei inakzeptabel und nicht nachzuvollziehen, zumal sich der SozA einige Monate mit der Thematik befasst, Argumente ausgetauscht und dazu Referenten gehört habe.

Dem Vorschlag von Frau Sellenschlo werde sich angeschlossen, wenn es juristisch umsetzbar sei.

 

Herr Dr. Kaputanoglu unterstützt den Vorschlag von Frau Dr. Sellenschlo, zu prüfen, ob eine Realisierung auf anderem Wege möglich sei.

 

Frau Schmedt auf der Günne unterstützt die Einrichtung eines Themenspeichers, um zu gg. Zeit das Thema wieder aufzurufen.

 

Herr Hansen ergänzt, dass der Bezirk Hamburg-Mitte inzwischen ebenfalls Notfallbänke installiert habe.

 

Herr Herwig schlägt vor, das Thema im Frühjahr wieder aufzurufen.

 

Der Vorsitzende sagt, die Behauptung der Verwaltung, dass fast alle Senior*innen mit einem Handy ausgestattet sei, wäre eine Prüfung wert.

 

Herr Konow schlägt vor, dass der Seniorenbeirat der Verwaltung inzwischen einige Standorte empfehlen könnte.

 

Ö 10

Verschiedenes

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19:30 Uhr.