Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.05.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Ö 2

Personalien

Ö 3

Feststellung der Befangenheit von Ausschussmitgliedern gem. § 6, Abs. 5 BezVG

Es liegen keine Befangenheitserklärungen zu Anträgen oder Drucksachen vor, wenngleich Herr Dr. Brauckmann der Vollständigkeit halber erklärt, er sei im Vorstand des Fördervereins, welcher die Pfadfinderinnen betreffe.

 

 

Ö 4

Öffentliche Bürgerfragestunde

Es liegen keine Fragen von Bürger*innen vor.

 

Ö 5

Genehmigung der Niederschrift

 

Die Niederschrift vom 28.04.2021 wird einstimmig genehmigt.

Ö 6

Tagesordnungspunkte: Gäste-, Referenten- und Bürgerbeteiligung

Ö 6.1

Einrichtungen / Träger im Bezirk Hamburg-Nord stellen sich vor

Entfällt.

 

Ö 6.2

Vorstellung der Adoptionsvermittlungsstelle und gesetzlichen Änderungen im Adoptionshilfegesetz

Frau Heymann stellt sich zunächst als Leiterin der Adoptionsvermittlungsstelle vor. Sie erläutert, die Adoptionsermittlungsstelle sei als zentrale Stelle für das gesamte Stadtgebiet im Bezirk Nord angesiedelt. Zu den Kernaufgaben gehörten u.a. Information und Beratung, Eignungsprüfungen, Kindervermittlungen, Begleitung von Adoptionsverfahren (auch gerichtliche), Kontaktherstellung- und Begleitung zwischen Herkunfts- und Adoptionsfamilien, Biografiearbeit und Fachberatung. Anhand der Präsentation erläutert Frau Heymann die Daten zu Adoptivelternbewerber*innen und unterschiedlichen Adoptionsverfahren bevor sie auf das - im April 2021 in Kraft getretene - Adoptionshilfegesetz eingeht. Dieses sehe eine Veränderung der Aufgaben und Zielrichtungen hinsichtlich u.a. der Förderung des offenen Umgangs mit der Adoption, der Teilhabe der Herkunftseltern, einer umfangreicheren Einbindung der und Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstellen und eine Ausweitung des Geltungsbereiches aller Adoptionen, vor. Durch die neue Gesetzgebung ergäben sich strukturelle (personelle Ausstattung, Informationsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit, fachliche Grundlagen, Arbeitsabläufe und Dokumentation) und inhaltliche (stärkere Beteiligung, Kontakthinwirkung, Entwicklung neuer Kooperationsstrukturen) Anpassungen von Ausstattungen und der Standards. Für die Bewerber*innenprüfung bedeute dies Veränderungen des Anspruchs auf Prüfung (z.B. Anspruch für Alleinstehende), eine Berichtspflicht auch bei negativer Eignung, eine Mitwirkungspflicht der Adoptiveltern und eine verpflichtende Gesundheitsprüfung. In der Fremdadoption ergäben sich die meisten Änderungen, u.a. ein Beratungsanspruch auch nach der Adoption für alle Beteiligten, ein am Kindeswohl orientierter Informationsanspruch leiblicher Eltern, regelmäßige Kontaktaufnahme zur Adoptivfamilie und eine Hinwirkung auf den eigenständigen Informationsanspruch (eigenständiges Akteneinsicht- und Auskunftsrecht ab 16 Jahren). Neuerungen in der Stiefkindadoption seien die verpflichtende Beratung aller Beteiligten vor der Antragstellung inkl. Ausstellung eines Beratungsnachweises, ein Rechtsanspruch auf nachgehende Beratung und Begleitung, die Ermöglichung von Kontakt und des Zugangs zu Informationen über das Kind und die Information über die Möglichkeit der eigenständigen Akteneinsicht der Adoptierten mit dem 16. Lebensjahr. Bei Auslandsadoptionen würden mit dem Gesetz nun alle Bewerber*innen durch die Adoptionsvermittlungsstellen hinsichtlich ihrer Eignung überprüft werden, ein Bericht werde auch bei negativer Eignung erstellt und es komme zu einer Beteiligung an allen gerichtlichen Anerkennungsverfahren aus dem Ausland. Aus diesem Adoptionshilfegesetz ergäben sich zahlreiche Potentiale für die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgrund der langen Ankündigungszeit seien schon diverse Vorbereitungen (z.B. die Überarbeitung des Infomaterials, die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen und des internen Controllings, der Anschub der Dienstanweisung Aktenführung, die Erhebung des personellen Mehrbedarfs, der Ausbau der Kooperationsstrukturen, die Etablierung der Vielfalt von Familienformen, Einführung eines Vorbereitungsseminars für Adoptivelternbewerber*innen) getroffen worden. Außerdem sei die Beteiligung als Thema in den Fokus gerückt. Der Umfang der fachlichen Umsetzung und die pädagogischen Standards richten sich nach der Verwirklichung zusätzlicher personeller Bedarfe. Man plane weiter verstärkt mit dem ASD und den Pflegekinderdiensten zu kooperieren, um Übergänge z. B. bei Perspektivänderungen zu erleichtern. Darüber hinaus finde ein laufender Wissenstransfer in andere Fachbereiche statt.

 

Herr Brauckmann möchte wissen, ob sich die Zuständigkeit nach dem Landeskinderprinzip, also dem Wohnort der Kinder oder dem Wohnort der Adoptiveltern richte, wie die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern aussehe und ob etwas zur Altersstruktur bei Fremdadoptionen gesagt werden könne.

 

Frau Heymann sagt, die Zuständigkeit richte sich nach dem gewöhnlichen Wohnort der Minderjährigen es komme jedoch auch zum Austausch mit anderen Adoptionsvermittlungsstellen, wobei die Kooperation sehr gut laufe, beispielsweise wenn für Kinder mit besonderen Bedarfen passende Bewerber*innen gesucht würden. Zur Altersstruktur sagt sie in Hamburg würden fast ausschließlich Neugeborene direkt von den Geburtenstationen im Bereich der Fremdadoption vermittelt werden.

 

Herr Laudi fragt, ob eingeschätzt werden könne, wie lange die Wartezeiten im Schnitt seinen und wie oft es passiert, dass eine Pflegefamilie die Möglichkeit einer Adoption nutzt.

 

Frau Heymann antwortet, der Anteil von Adoptionen aus längeren Pflegeverhältnissen heraus sei in den letzten Jahren sehr gering gewesen. Bei Einrichtung von neuen Dauerpflegestellenergebe sich ein neues Potential da sich die Leitbilder der Adoption in Hinblick auf die Rolle der leiblichen Eltern geändert hätten. Die Frage nach den Wartezeiten könne nicht pauschalisierend beantwortet werden, da Adoptivpflegestellen immer aus der Perspektive des jeweiligen Kindes und unter Berücksichtigung der Wünsche der abgebenden Eltern gesucht werde. Dies geschehe im sogenannten Matchingverfahren. Deshalb könne auch nach Abschluss der Eignungsprüfung keine Einschätzung zu Wartezeiten und zur Wahrscheinlichkeit einer Kindervermittlung gemacht werden.

 

Herr Schilf stellt eine Verständnisfrage zur „Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung“.

 

Frau Heymann erläutert, es handele sich um eine Möglichkeit für Volljährige eigenständig einen Antrag auf Adoption z. B. durch die Pflegeeltern zu stellen. Es könne der oftmals von Pflegeeltern gewünschten z. B. finanziellen Absicherung der Pflegekinder dienen. Dieser Antrag wirke analog zur Minderjährigenadoption.

 

Frau Grichisch fragt, ob es gesetzliche Hürden für gleichgeschlechtliche Paare und alleinerziehende gebe und wie der Anteil alleinerziehender sei.

 

Frau Heymann führt aus, ihr seien keine gesetzlichen Hürden für gleichgeschlechtliche Paare bekannt, es sei jedoch nach wie vor so, dass wenn als Paar adoptiert werde, dieses Paar auch verheiratet sein müsse. Dies fuße auf der Überzeugung der Gesetzgebung, dass eine Ehe ein Konstrukt der Langfristigkeit und der Stabilität darstelle. Bei unverheirateten Paaren könne nur ein Elternteil adoptieren, das zweite müsse im Rahmen der Stiefkindadoption nachadoptieren. In der Adoption würde grundsätzlich aus der Perspektive des Kindes geprüft, ob dies die beste Möglichkeit darstellt. In der Fremdadoption hätten Alleinerziehende, aufgrund der Alleinstellung immer den Nachteil gegenüber einem adoptionswilligen Paar. Man wünsche sich für die Adoptivkinder, dass sie Eltern bekämen und behielten, wenngleich es nicht unbedingt der gesellschaftlichen Vielfalt entspreche. Alleinstehende würden offen und umfangreich beraten und hätten sich in Hinblick auf die geringeren Chancen in vielen Fällen umorientiert, z.B. in Richtung Pflegekinderdienst oder Auslandsadoption.

 

Frau Schierning erkundigt sich nach der Förderung Qualitätsförderung und fragt, welche Maßnahmen konkret geplant seien.

 

Frau Heymann gibt an, man habe sehr viel an den Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern gearbeitet. Zusätzlich sei an der Vorbereitung der Adoptivelternbewerber*innen gearbeitet worden, auch mit Blick auf den Anteil der Kinder mit besonderen Bedarfen. Ein großes Thema sei der geringe Anteil von Bewerber*innen, welche über das Zutrauen und die notwendigen Ressourcen für die Aufnahme eines Kindes mit besonderen Bedarfen verfügen. Dem Wunsch der Aufnahme eines Kindes mit guten Entwicklungsprognosen gegenüber könne in der Adoption nicht mit Sicherheit garantiert werden, dass ein Kind sich erwartungsgemäß entwickle. Man sei zum Beispiel in Bezug auf den Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft auf die Angaben der leiblichen Eltern angewiesen. Bei anonymen Geburten verfüge man über sehr wenig Anhaltspunkte für einen Einschätzung. Auch habe man viel zum Thema Vielfalt von Familienformen gearbeitet.

 

Frau Grichisch möchte wissen, wie viele Kinder nicht vermittelt werden konnten und wo diese unterkämen.

Frau Heymann antwortet, das betreffe Einzelfälle. 2020 hätte ein Kind in Hamburg nicht vermittelt werden können. Dieses Kind konnte im Kreis Harburg, also relativ nah - für den Fall, dass die Mutter Kontakt aufnehmen wolle - in eine Adoptivpflegefamilie vermittelt werden. In der Regel würden diese Kinder in Pflegefamilien oder bei schwerer Mehrfachbehinderung auch in spezielle Einrichtungen vermittelt werden. Hierbei handele es sich oftmals um Kinder mit einer sehr beeinträchtigten Entwicklungsprognose oder eingeschränkten Lebenserwartung.

 

Herr Laudi möchte im Hinblick auf die Berichtspflicht bei der Prüfung von Bewerber*innen wissen, ob alleinerziehenden durch eine negative Beurteilung ein Nachteil bei einer Bewerbung für andere Angebote entstehe.

 

Frau Heymann erläutert, die Berichtspflicht bei negativer Eignung sei neu. Die Ablehnung einer Prüfung sei bisher in Form eines Verwaltungsaktes erfolgt. In der Regel habe die Adoptionsvermittlungsstelle offene und transparente Gespräche mit den jeweiligen Bewerbenden gesucht, um über die Einschätzung zu und alternativen zur Adoption ins Gespräch zu kommen. Daher sei es in den letzten Jahren nicht zu Ablehnungen von Eignungsüberprüfungen gekommen. Die Berichte - auch positive - würden nicht herausgegeben, um Missbrauch und Nutzung für andere Verfahren zu vermeiden. Frau Heymann ergänzt, dass bei der Vermittlung von Adoptivkindern auch die Wünsche der abgebenden Eltern einen hohen Stellenwert hätten. Meist werde eine Familie mit zwei Elternteilen für die Kinder gewünscht. Die Abgabe an ein gleichgeschlechtliches Paar komme für immer mehr Eltern in Frage. V.a. Mütter, die ihre Mutterrolle nicht komplett aufgeben wollten, zeigten sich interessiert daran Ihre Kinder an ein Männerpaar abzugeben.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Heymann und schließt den Punkt.

 

Ö 6.3

Die Pfadfinderinnen vom Stamm Xephalonia im Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbund Nord stellen ihre Jugendarbeit und ihre Gedanken zum Pfadfinderinnenheim Zeisigstraße vor.

Frau Jasper stellt sich als Gruppenleiterin der Pfadfinderinnen aus Barmbek-Süd vor und erklärt, sie heiße bei den Pfadfinderinnen Paluva.

 

Frau Walter stellt sich als Gruppen- und Stammleiterin mit dem Pfadfinderinnennamen Ebliu vor.

 

Frau Feld, mit Pfadfinderinnennamen Yoko erklärt, sie sei stellvertretend für die Bundesleitung anwesend. Der Bund bestehe aktuell aus 16 Stämmen, welche nach dem Prinzip „Jugend leitet Jugend“ aktuell in elf Heimen ihrer Jugendarbeit nachgingen. Fünf der Heime befänden sich in Hamburg-Nord und böten dort zurzeit acht Stämmen Platz. Anhand der Folien erläutert sie, dass der Bund wachse und sich zunehmend ein Platzproblem entwickle. Bereits drei Stämme befänden sich auf der Suche nach einem neuen Heim. Sowohl Wachstum, als auch die Sommerfahrten - welche im letzten Jahr zu Coronazeiten mit 113 gefahren Gruppen stattgefunden hätten - zeigten, der Bund passe sich den Umständen gut an und könne die Arbeit weiterhin fortführen.

 

Frau Walter stellt den Xephalonia Stamm vor, welcher Mitglied im PBN sei und momentan aus 12 Gruppen mit 107 Mitgliedern bestehe. Der Stamm sei in den letzten Jahren stetig gewachsen und man rechne nach den Sommerferien mit 45-60 Neuaufnahmen. V.a. in der Coronazeit sei die Pfadfinderei sehr wichtig für die Kinder gewesen, da dies oftmals der einzige Ausgleich von zu Hause und der Online Schule wäre. Der Stamm habe durchweg ein kreatives Programm ermöglicht und den Austausch mit anderen Kindern ermöglicht. Anhand einer Karte zeigt Frau Walter, dass die meisten Mitglieder im direkten Umfeld zum Heim in der Zeisigstraße wohnten. Der Standort sei demnach optimal, da die Kinder selbstständig zum Heim kämen und nicht gebracht/abgeholt werden müssten.

 

Mit Hilfe eines Diagramms erläutert Frau Jasper die Altersstruktur der Mitglieder. 2019 läge der Altersdurchschnitt bei 14,5 Jahren, 2020 bei 14,3 und 2021 bei 13,4. Im nächsten Jahr würden Neumitglieder tendenziell zwischen neun und elf Jahren hinzukommen, wodurch sich das Durchschnittsalter weiter verringere.

Frau Walter zeigt an Tabellen, wie die Mitgliedszahlen gewachsen wären und erklärt, dass dadurch immer neue Gruppen entstünden. Auch weist sie darauf hin, dass es zahlreiche Anträge einkommensschwacher Familien gebe, deren Kindern so eine Teilnahme an Ausflügen und Reisen ermöglicht werde. Hierbei gehe es insbesondere um Stammesfahrten (Lange Stammesfahrten jedes zweite Jahr und Sommerfahrten in den Gruppen, da man den Zuschuss nur ab 7 Tagen beantragen kann. Die kürzeren Fahrten müssen selbst bezahlt werden.) Auf Tagesausflügen oder mehrtägigen Fahrten werde naturverbunden, ohne Nutzung von Technik etc. gelebt. 2020 hätten zumindest neun Tage für solche Fahrten genutzt werden können. Im Heim hätten insgesamt sechs Aktionen im letzten Jahr stattfinden können. Als besonders wichtig beschreibt Frau Walter die sogenannten Heimwochen. In dieser Zeit wohne eine Gruppe eine Woche lang im Heim, koche zusammen, gehe von dort aus zur Schule und bewältige den Alltag gemeinsam. Dies fördere die Unabhängigkeit und die Selbstständigkeit der Kinder. Sie betont die Wichtigkeit der persönlichen Zusammenkünfte für die Kinder.

 

Frau Jasper erläutert die Rolle des Heims in der Zeisigstraße. Es sei eine wichtige Anlaufstelle für die Kinder und der Mittelpunkt der Arbeit neben den Fahrten. Das Heim diene neben Treffen aller Art auch der Lagerung der Ausrüstung. Der Stamm sei 2009 in das Heim gezogen und habe dieses aus eigenen Mitteln schönheitsrenoviert (Anstriche und Fußböden). Nun bestehe jedoch seit geraumer Zeit ein Problem mit Schimmel. Unter Hinzuziehung von Fotos erklärt sie, dass der Putz und die Fußböden an einigen Stellen entfernt worden wären, damit die Wände und Böden trocknen könnten. Die Sozialbehörde habe nun mitgeteilt, dass nicht weiter in das Heim investiert werde. Dem Stamm sei aber sehr daran gelegen das Heim wieder herzustellen, da es an diesem Standort wie bereits erläutert sehr wichtig sei. Die Pfadfinderinnen hätten sich nun selbst Gedanken über die nötigen Sanierungen gemacht und Kostenvoranschläge eingeholt. Gerade sei man in der Prüfung der Finanzierung.

 

Frau Walter ergänzt man befinde sich derzeit in Gesprächen mit der Verwaltung. Die Kerncrew der Sanierungshelferinnen bestehe momentan aus 12, bald aus 19 motivierten Mädchen, die bereit seien, die selbst durchführbaren Arbeiten zu machen. Sie hofften alle sehr, dass das Heim gerettet werde. Viele Mitglieder stammten nicht aus den besten Familienverhältnissen, weshalb es sehr wichtig sei, dass die Sicherheit des Heimes als zweites zu Hause für sie erreichbar bleibe.

 

Die Vorsitzende bedankt sich zunächst bei den Vortragenden für die Präsentation und die geleistete Jugendarbeit, bevor sie die Fragerunde eröffnet.

 

Herr Laudi fragt bezogen auf die Rettung des Heimes, wie wahrscheinlich es ist, dass der Schimmel nach einer Renovierung zurückkomme, bzw. wie dieser entstanden sei.

 

Frau Jasper erklärt, der Schimmel sei aufgrund der Bausubstanz entstanden. Durch die unregelmäßige Anwesenheit im Heim, könne es nicht entsprechend belüftet und beheizt werden, wie es bei der Bausubstanz angebracht wäre. Langfristig müsse auch an der Beheizung gearbeitet werden.

 

Herr Brauckmann ergänzt vertretend für den Förderverein, man habe sich durch Fachfirmen ein Alternativgutachten eingeholt, in welchen die Schwachstellen an der Gebäudekonstruktion festgestellt worden wären. Es müssten Mauer- und Dacharbeiten durchgeführt werden und die Heizung müsste erneuert werden. Die Kostenschätzung solle bald dem Bezirk und der Sozialbehörde vorgestellt werden. Diese sei deutlich günstiger als ein Abbruch und Neubau.

 

Frau Grichisch möchte wissen, ob der Stamm ausschließlich aus Mädchen bestünde. Außerdem fragt sie, ob das Heim platztechnisch noch ausreiche oder generell ein Umzug in Betracht gezogen werde.

 

Frau Walter erklärt, dieser Stamm sei ein reiner Mädchenstamm. Unter dem Dach des PBN gebe es jedoch auch Jungenstämme. Über einen Umzug habe man zwar nachgedacht, jedoch sei die Größe momentan noch ausreichend. Innerhalb des Bundes befänden sich bereits drei Stämme auf Heimsuche und sich dort mit anzustellen sei gerade keine Option. Die Heimsuche sei ein langwieriger Prozess und hätte im schlimmsten Fall für viele Jahre gar kein Heim.

Herr Noß fragt, inwieweit eine religiöse Zugehörigkeit Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei den Stämmen sei.

 

Frau Jasper antwortet, der Stamm sei religiös und politisch unabhängig.

 

Die Vorsitzende ergänzt es gebe zwei Ausrichtungen, einmal die christlichen Pfadfinder*innen und die Stämme unter dem Dach des Pfadfinder*innenbundes Nord, zu dem auch Xephalonia gehöre.

 

N/JA-L bedankt sich auch für das Engagement der Pfadfinderinnen in der Jugendhilfe und betont die Unterstützung durch den Bezirk und das Jugendamt. Zum Heim sagt sie, man habe von Verwaltungsseite aus versucht die Schimmelbildung zu beheben, was jedoch nur kurzfristig gelungen wäre. Bei einer Prüfung sei das herausgekommen, was auch durch die Sozialbehörde kommuniziert worden wäre. Die Bausubstanz sei tatsächlich so schlecht, dass sich eine Renovierung nicht lohne. Man sei bereits an die Sozialbehörde herangetreten und habe das Problem kommuniziert, auch mit der Bitte zusammen mit den Pfadfinderinnen und dem Bezirk zu ermitteln, ob und welche Alternativen es gebe, beispielsweise Blockhausmodelle. Man kenne also das Problem, der Ansprechpartner sei die Sozialbehörde, aber der Bezirk möchte sehr gern unterstützend mitwirken und werde auch die Unterstützungsmöglichkeiten im investiven Bereich prüfen, wenngleich die Förderung der Pfadfinderinnen erfolge über den Landesjugendplan, also über die Sozialbehörde. Man werde gern das Angebot von Herrn Brauckmann nutzen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

 

 

Frau Schierning bedankt sich für das Engagement und fragt, wie die Akquise der neuen Mitglieder stattfände.

 

Frau Walter sagt, neue Mitglieder würden über Kontakte durch Geschwisterkinder, Bekannte, Vorstellungen und Werbung/Vorstellung in Schulen und auf Straßenfesten gewonnen werden.

 

Frau Grichisch fragt, wie sich die Pfadfinderinnen sich finanzierten, bzw. ob und an welchen Verband sie angebunden seien.

 

Frau Jasper erklärt, für die Stammesaktionen, Betriebskosten des Heims und einen Beitrag an die Bundeskasse gebe es einen Jahresbeitrag, welcher durch die Eltern erbracht werde. Für die Fahrten werde das Geld auch direkt von den Eltern gesammelt. Außerdem gehöre man dem DPV an.

 

Frau Walter ergänzt, dass vom Bund zusätzliche Fördergelder bereitgestellt werden würden und man das EKS-System für einkommensschwache Familien habe, über das Mittel für Reisen und Ausflüge beantragt werden könnten.

 

Herr Brauckmann erläutert, dass das meiste über Fördergelder und die Mitgliedsbeiträge finanziert werde und keine reiche Erwachsenenorganisation dahinterstehe. Es sei innerhalb der Strukturen des Jugendförderplans nötig eine gewisse Eigenanteilsquote zu leisten. Z.B. müssen 50 Prozent der Heimkosten beigesteuert werden, was für einen Jugendverband mit dieser Altersstriktur durchaus schwierig sei.

 

Die Vorsitzende bedankt sich herzlich bei den Pfadfinderinnen, wünscht ihnen weiterhin alles Gute für den Prozess mit dem Heim und die weitere Arbeit und schließt den Punkt.

 

 

Ö 7

Haushaltsangelegenheiten und Anträge

Ö 8

sonstige Anträge

Ö 8.1 - 21-1904

Sicherung der umfassenden Finanzierung der OKJA, FamFö und SAE-Projekte Antrag der VertreterInnen der freien Träger des Jugendhilfeausschusses Hamburg-Nord

Die Vorsitzende erläutert, der Antrag sei angesichts noch anstehender Treffen bereits mehrmals vertagt worden und bittet darum, dass jemand zum aktuellen Ergebnisstand etwas sage.

 

Frau Lütkehaus sagt, sie sei beim letzten Treffen nicht dabei gewesen. Die Freien Träger hätten sich dennoch getroffen und versucht Zahlen zusammenzustellen. Dabei merkten sie jedoch, dass es schwierig sei die Zahlen konkret herunter zu brechen. Zusätzliche Herausforderungen lägen in den pandemiebedingten Ausgaben. Sie wünsche sich ein weiteres Treffen mit den Parteien, um einen konkreten Betrag und eine Forderung auszuarbeiten.

 

Herr Schilf sagt, er fände es auch schade, dass es beim letzten Treffen auch aufgrund technischer Schwierigkeiten zu keinem Ergebnis gekommen sei und befürwortet den Vorschlag einen neuen Termin zu suchen. Man sei schon ein ganzes Stück weiter gekommen und es wäre schön, auch einen Abschluss zu erreichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig vertagt.

 

 

 

Ö 8.2 - 21-2019

Für unabhängige Kinder- und Jugendarbeit - Gegen die Diskreditierung des Antifaschismus

Die Vorsitzende erklärt die Vertreter*innen der LINKEN Fraktion seien heute abwesend, weshalb sie eine Vertagung des Antrags vorschlägt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig vertagt.

 

Ö 8.3 - 21-2364

Gemeinsamer Antrag der GRÜNE Fraktion und der SPD-Fraktion: Impfpriorisierung für Jugendliche - Sichere Teilhabe an Bildung und Freizeitangeboten ermöglichen

Herr Noß erklärt anhand des Antragtextes, dass immer mehr Priorisierte bereits geimpft seien, bzw. die baldige Aussicht auf eine Impfung hätten und auch die Inzidenzen zurückgingen. Bis zum Frühherbst sei dennoch mit Einschränkungen zu rechnen.  Der Gedanke liege nah zu schauen, welche Bevölkerungsgruppen mit sehr schweren Einschränkungen konfrontiert seien, weshalb man sich nun dafür einsetze die Schüler*innen und die jungen Erwachsenen als nächstes zu priorisieren. Viele Studierende hätten beispielsweise ihre Universität noch nie von innen gesehen und die Schülerinnen hätten auch mit Onlineschule und den damit verbundenen Schwierigkeiten gekämpft. Nicht allen sei hierfür die nötige technische Ausrüstung oder auch Rückzugsräume, wo gelernt werden könne, gegeben. Intention des Antrags sei, dass v.a. für Schüler*innen nach den Sommerferien wieder Normalität einkehren könne und sie wieder uneingeschränkt zur Schule dürften. Die jungen Menschen hätten starke psychische Belastungen durch die Pandemie erlebt. Das politische Versprechen, den jungen Menschen, die sich lange und stark diszipliniert hätten, eine Rückkehr zur Normalität zu bieten, sollte nun eingelöst werden. Man könne das auf bezirklicher Ebene zwar nicht entscheiden, aber ein Zeichen in Richtung Sozialbehörde setzen.

 

Herr Schilf ergänzt, die gesellschaftliche Dynamik sei in der angesprochenen Altersgruppe durch Lebensumbrüche, Umbrüche in der Entwicklung und die Notwendigkeit in der Entwicklung über den Tellerrand zu gucken, enorm hoch. Es sei wichtig eine Perspektive aufzuzeigen, dass diese Gruppe in absehbarer Zeit eine Normalisierung ihrer Situation erfahre.

 

Herr Brauckmann weist darauf hin, dass es seit der Antragsstellung zu Neuerungen gekommen sei, und die Sozialbehörde sich bereits für die Bereitstellung der Ressourcen im Impfzentrum für Jugendliche einsetze. Es sehe so aus, als werde auch die Gruppe 3 in den nächsten Tagen drankommen und man spreche von einer Aufhebung der Priorisierung ab dem 07.06. Er frage sich, ob nicht auf Landes- und Bundesebene die nötigen Schritte bereits veranlasst werden und der JHA vielleicht zu spät oder langsam sei mit diesem Antrag sei.

 

Frau Lütkehus sagt, sie begrüße den Antrag, finde ihn jedoch auch zu spät. Es müsse jetzt mehr für die jungen Menschen geöffnet werden. Sie brauchten mehr Räume und Normalität. Sie schlägt vor es mit dem Positionspapier „Perspektiven des Aufwachsens von jungen Menschen in Corona-Zeiten in Hamburg - Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung ermöglichen“ zu kombinieren. Auch gebe es eine Anzeige eines Jugendhilfeträgers, der beim nächsten Mal einen Film zeigen würde. Das Impfen sei ein Ziel, jedoch müsse jetzt mehr gemacht und die jungen Menschen mehr in den Fokus gerückt werden.

 

Herr Noß antwortet Herrn Brauckmann, die Ereignisse hätten sich in den letzten Tagen überschlagen. Man sei dennoch nicht zu spät. Der Ausschuss entscheide zwar nicht, aber betreibe Politik. Die Art wie ein Thema diskutiert, sich dazu verhalten und darüber abgestimmt werde zeige der Öffentlichkeit und den betroffenen Gruppen, dass der JHA sich für sie einsetze. Durch Vorlaufzeiten der Antragstellungen und die Tagungsfrequenz könne man sich nicht tagesaktuell verhalten. Ohnehin gehe momentan alles sehr schnell zu diesem Thema. Es sei jedoch wichtig ein Zeichen zu setzen. Auch habe er die Sorge, dass es nicht genug konkretisiert werde, also die Priorisierung aufgelöst werde, ohne konkret die Schüler*innen vorzuziehen. Er wünsche sich ein konkretes Impfangebot der Stadt Hamburg für alle Schüler*innen, damit der Schulbetrieb und auch das soziale Leben nach den Ferien normal weitergingen.

 

Die Vorsitzende ergänzt, dass es oftmals bei Themen die aktuell seien zu Überschneidungen komme. Je mehr Menschen und Stellen sich mit einem Thema befassten und sich dazu verhielten, desto klarer sei es auch in der Wahrnehmung.

 

Herr Schilf ergänzt, viele Entwicklungen seien schnell und auch nicht geradlinig verlaufen, weshalb er es wichtig finde, die Themen weiterhin aufzugreifen und zu unterstützen. Da man nicht wisse was in Zukunft passiere, solle man das Thema doch bestärken und eine Richtung vorgeben, nämlich dass die Jugendlichen und Jungerwachsenen bedacht würden.

 

Herr Hafkemeyer schließt sich den Vorredner*innen an, und betont die Aufgabe des JHA sei es, die Kinder und Jugendlichen in den Fokus zu nehmen. Deshalb sei dieser Antrag genau richtig.

 

Frau Grichisch sagt auch, die Pandemie dauere an und sie finde es wichtig für die Kinder und Jugendlichen, welche sehr eingeschränkt worden wären, ein Zeichen zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

Ö 9

Eingänge und Mitteilungen

Ö 9.1

Mitteilung von Jugendhilfeausschuss relevanten Themen aus der Bezirksversammlung und dem Hauptausschuss

Ö 9.1.1 - 21-2313

Auch für die Fachkräfte der OKJA,JSA,FamFö, SAJF und der Jugendverbände Selbsttests und Impfmöglichkeiten Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 10

Verschiedenes

Frau Lütkehus sagt, sie habe versucht dem JHA eine Einladung der IOWA zukommen zu lassen, welche sich im der nächsten JHA Sitzung vorstellen und einen Film zeigen wollten. Sie würde gern das bereits angesprochene Diskussionspapier hinzuziehen. Sie fragt, ob die nächste Sitzung vielleicht bereits per Zoom stattfände, da das für den Film von Vorteil sei.

 

Die Vorsitzende sagt, man sei auf dem Weg zu Zoom, aber es seien noch rechtliche Dinge zu prüfen, weshalb sie nicht zusagen könne, ob die nächste Sitzung per Zoom stattfände. Sie schlägt vor, dass Frau Lütkehus sich mit der Gremienbetreuung kurzschließe, um die technischen Möglichkeiten zu klären.

 

Herr Brauckmann fragt, ob es nötig ist eine Schulung zu besuchen, oder ob es reiche, die Grundfunktionen zu kennen.

 

Die Vorsitzende meint, wenn bereits erste Erfahrungen mit Zoom oder Videotelefonie vorhanden seien, könne man in einer Schulung zwar sicherlich etwas mitnehmen, sei aber vermutlich auch so in der Lage am Ausschuss teilzunehmen. Das Angebot der Schulung fände sie gut, jedoch sei die Uhrzeit sehr unglücklich gewesen.

 

Frau Ahrweiler möchte anregen, dass der JHA sich in einer der nächsten Sitzungen mit dem Klotzmoorstieg befasse. Eine Vorstellung der Behörde nach der Sommerpause befürworte sie.

 

Die Vorsitzende sagt, das Thema sei im Themenspeicher und nach der Sommerpause sei ein realistisches Ziel.

 

N/JA-L ergänzt, man könne jemanden zu diesem Thema nach der Sommerpause einladen. Sie fragt weiter, ob der Ausschuss Interesse daran hätte, dass die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbefragung noch vor der Sommerpause im Ausschuss vorgestellt würden.

 

Die Vorsitzende bejaht.

 

Frau Grichisch fragt, ob es möglich sei, den bezirklichen Kinderschutzbeauftragten einzuladen. Außerdem wünsche sie sich eine/n Referent*in zum SGB VIII.

 

Die Vorsitzende begrüßt das und dass es in den Themenspeicher kommen solle. Sie bittet die Gremienbetreuung den Themenspeicher weiter zu führen.

 

N/JA-L sagt, Herr Schmitz, der die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbefragung präsentieren werde, sei der Kinderschutzbeauftragte und somit in der nächsten Sitzung präsent.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Teilnehmenden für die geordnete Sitzung und schließt diese.