21-2313

Auch für die Fachkräfte der OKJA,JSA,FamFö, SAJF und der Jugendverbände Selbsttests und Impfmöglichkeiten Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.05.2021
20.05.2021
Ö 8.2
Sachverhalt

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 31.03.2021 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines interfraktionellen Antrags auseinandergesetzt und folgende Punkte einstimmig verabschiedet:

 

Der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Nord bittet den Bezirksamtsleiter sich bei der Fachbehörde und der Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass die Mitarbeiter:innen der Jugendhilfe (OKJA; Familienförderung; SAJF, Jugendverbandsarbeit) in der Impfreihenfolge und bei der geplanten Anwendung von Selbsttests auch für Kinder und Jugendliche, die nicht im Kita- oder Schulkontext getestet wurden - in den Einrichtungen mit Kita und Schule gleichgesetzt werden.

 

Begründung:

Auf der letzten AG78 OKJA war unter anderem die aktuelle Impfpriorisierung für bestimmte Berufsgruppen Thema. Die Jugendhilfe ist weiterhin in der Gruppe 3. Ausgenommen sind inzwischen Einrichtungen der OKJA, die mit Schulen kooperieren und über die Schule ein Impfangebot erhalten, um die Zusammenarbeit weiter zu gewährleisten. Dies betrifft aber nicht alle Einrichtungen der OKJA und auch andere Bereiche der Jugendhilfe, wie z. B. die Sozialpädagogischen Familienhilfe und die Jugendsozialarbeit. Mitarbeiter:innen der Eingliederungshilfe sind z.B. inzwischen auch in Gruppe 2, da man auch dort eingesehen hat, dass diese seit Monaten in engem Kontakt mit den Klient:innen weitergearbeitet haben und es weiterhin tun. Leider gilt dies bis heute nicht für alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder-und Jugendhilfetätig sind. Die Mitarbeiter:innen in diesen Einrichtungen halten die zentral wichtigen und niedrigschwelligen Orte, die Kinder und Jugendliche in dieser stark belastenden Situationen seit Monaten zur Seite stehen, mithilfe von Hygienekonzepten offen.

 

Die Arbeitsbedingungen entsprechen denen der Erzieher:innen in der Ganztagsbetreuung. Die Mitarbeiter:innen nehmen wahr, dass es den Kinder- und Jugendlichen seit dem zweiten Lockdown zunehmend schlechter geht. Sowohl psychisch als auch körperlich (Bewegungsmangel, Onlineunterricht, allgemeine Belastung durch die Pandemie). Digitale Angebote erreichen nicht alle Kinder und Jugendliche und auch die Beschränkung der Nutzer:innenzahlen, lässt es nicht zu, dass alle  Kinder und  Jugendliche erreicht werden. Diese Maßnahmen sind jedoch zum Schutz der Mitarbeiter:innen weiterhin notwenig. Durch die Teilöffnung der Schulen und die Ausbreitung neue Virusvarianten erhöht sich sowohl das Risiko für die pädagogischen Fachkräfte, als auch das Risiko für die Virusverbreitung.

 

Zunehmend sind digitale Angebote nicht mehr ausreichend. Es geht hier auch um die Gewährleistung des Kindeswohles und des Kinderschutzes. Dies betrifft besonders den Bereich der Familienhilfen, aber auch den Bereich der OKJA und der Jugendsozialarbeit!

 

Wir können unsere Arbeit auch nicht mehr weiter einschränken.

 

Es sollte daher möglichst bald allen Mitarbeiter:innen dieser Arbeitsbereiche ein Impfangebot gemacht werden und diese mit den Mitarbeiter:innen der Schulen und KITAs gleichgestellt werden, damit spätestens bis zu den Sommerferien allen Mitarbeiter:innen, die es möchten eine ausreichenden Impfschutz haben.

 

Wir gehen davon aus, dass wir dieses Jahr wieder ein erweitertes Sommerferienprogramm machen werden, da Reisen in diesem Sommer weiterhin kritisch sein werden. Ein Impfpriorisierung in Gruppe 2 wäre eine Anerkennung der Arbeit, die seit Monaten geleistet wird unabhängig vom Infektionsrisiko für die Mitarbeiter:innen und der Reduktion an die in unseren Kinderschutzkonzepten festgelegten Standards für den Kinderschutz.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Angesichts begrenzter Produktionskapazitäten und zunächst nur in geringem Umfang verfügbarer Impfstoffmengen war die Aufstellung einer in mehreren Stufen angelegten Impfreihenfolge unerlässlich, die sich an Kriterien wie Vulnerabilität und Infektionsrisiko der jeweiligen Personen- und Berufsgruppen ausrichtet. Auf diese Weise soll eine möglichst gerechte und bedarfsangemessene Versorgung mit Impfstoff gewährleistet werden. Dieser Zielsetzung folgt auch die Einteilung der zu impfenden Personen in verschiedene Prioritätsgruppen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 14.01.2021 (Epidemiologisches Bulletin 2/2021 (rki.de), S. 4) sowie gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfVO), in der aktuellen Fassung erlassen durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 31.03.2021 (siehe CoronaImpfV_BAnz_AT_01.04.2021_V1.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)).

 

Nachdem bereits mit Pressemitteilung vom 12.04.2021 die Prioritätsgruppe 2 gemäß § 3 ImpfVO vollständig zur Impfung aufgerufen werden konnte (siehe: Prioritätsgruppe 2 vollständig aufgerufen – Schutzimpfungen mit hoher Priorität für alle ab 70 Jahren, Vorerkrankte und weitere Personengruppen - hamburg.de), ist seit 26.04.2021 auch ein Teilbereich der Prioritätsgruppe 3 als impfberechtigt freigegeben. Davon erfasst ist die Gruppe derjenigen Personen, die im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 8 ImpfVO in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie in weiterführenden und beruflichen Schulen tätig sind (siehe: https://www.hamburg.de/corona-impfung/).

 

Da mit der Freigabe für diese Berufsgruppe eine Berücksichtigung der besonderen, von vielfältigen zwischenmenschlichen Kontakten geprägten Arbeitssituation verbunden ist, kann das Anliegen der Bezirksversammlung zumindest für Beschäftigte mit unmittelbarem Personenkontakt als erfüllt angesehen werden.

 

In Bezug auf die Teststrategie im Bereich der Jugendhilfe kann erklärt werden, dass die Ausstattung der regionalen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und SAJF in der 17. Kalenderwoche angelaufen ist und die überregionalen Angebote in der 18. Kalenderwoche zur Ausstattung vorgesehen sind. Eine Ausnahme bildet hierbei der Bereich der Jugendverbandsarbeit, da nach aktuellem Sachstand die Klärung von logistischen Fragen zur Verteilung der Tests noch nicht abgeschlossen ist. Da die Umsetzung der Teststrategie erst kürzlich angelaufen ist, liegen noch keine konkreten Erfahrungsberichte darüber vor, wie sich der bisherige Ablauf gestaltete oder wie intensiv die bisherige Nutzung ausfiel. Entsprechende Erkenntnisse werden aber in Kürze erwartet.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms