Protokoll
Sitzung des SIIGK vom 25.09.2025

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Frau Kültür (GRÜNE) erklärt, dass sie heute krankheitsbedingt den Vorsitz übernimmt und eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

 

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es liegen keine Bürgerfragen vor.

 

Ö 3

Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 08.05.2025, 05.06.2025 und 03.07.2025

Die Niederschriften der Sitzungen vom 08.05.2025, 05.06.2025 und 03.07.2025 werden einstimmig genehmigt.

 

Ö 4

Tagesordnungspunkte mit Referierenden- und Bürgerbeteiligung

Ö 4.1

Präsentationen

Ö 4.1.1

Vorstellung Katastrophenschutz

Frau Fischer (Verwaltung) stellt anhand einer Präsentation den Katastrophenschutz vor und bedankt sich für die Einladung. Sie erläutert, sie leite seit zwei Jahren das Fachamt Interner Service, zu dem auch der Katastrophenschutz gehöre, und werde von einem der dafür zuständigen Sachbearbeitenden (N/IS 232) unterstützt. Ziel des Vortrags sei es, einen Überblick über den Bevölkerungsschutz, die Organisation des Katastrophenschutzes in Hamburg und im Bezirk sowie die Aufgaben des Regionalen Katastrophendienststabs (RKD) vorzustellen. Sie führt aus, Hamburg-Nord zähle rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner, verfüge über einen Flughafen und kritische Infrastrukturen und müsse sich auf unterschiedliche Gefahrenlagen vorbereiten - von Großveranstaltungen über Naturereignisse bis hin zu neuen Aufgaben im Bereich Zivilschutz. Der Bevölkerungsschutz umfasse sowohl den Katastrophen- als auch den Zivilschutz. Während der Katastrophenschutz in die Zuständigkeit der Länder falle, sei der Bund für den Zivilschutz verantwortlich. Seit der Sturmflut 1962 sei in Hamburg kein Katastrophenfall mehr ausgerufen worden. Der Katastrophenschutz gliedere sich in vorbeugende und abwehrende Maßnahmen; entscheidend sei die Vorbereitung auf unterschiedliche Szenarien. Die Organisation in Hamburg sei im Katastrophenschutzgesetz geregelt: Neben Polizei und Feuerwehr wirkten auch private Hilfsorganisationen und Fachbehörden mit. Das Bezirksamt Hamburg-Nord fungiere als eigenständige Katastrophenschutzbehörde mit den Aufgaben Warnung, Information, Unterbringung und Versorgung der Bevölkerung sowie Betrieb der Trinkwassernotversorgung. Der Regionale Katastrophendienststab (RKD) Hamburg-Nord sei in fünf Stäbe gegliedert: Lage, Einsatz, Bevölkerung, Innerer Dienst und Kommunikation. Ergänzend stünden Fachberater von Polizei, Feuerwehr, THW und weiteren Organisationen zur Verfügung. Besonders erwähnenswert sei das Hamburger Schwanenwesen, welches über eigene Warnanlagen, Fahrzeuge und freiwillige Helfer verfüge. Personell sei der Bereich Katastrophenschutz derzeit hauptamtlich mit 1,15 Stellen und zwei Mitarbeitenden besetzt. Zum 01.01.2026 werde eine Leitung für Katastrophen- und Zivilschutz eingestellt; zudem laufe ein Auswahlverfahren für eine weitere Zivilschutzstelle, um den Bereich künftig zu stärken.

 

Herr Scheel (SPD) merkt an, die personelle Ausstattung der Abteilung Katastrophenschutz erscheine ihm gering und fragt, wie die Aufgaben damit bewältigt werden könnten. Er gibt zu bedenken, man dürfe nicht davon ausgehen, dass keine Katastrophen eintreten, und verweist auf die jüngsten Ereignisse in Berlin.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erklärt, sie könne die Anmerkung nachvollziehen. Auch intern habe man die personelle Ausstattung als verbesserungsbedürftig eingeschätzt und deshalb die Leitung für Katastrophenschutz neu besetzt. Mit der zusätzlichen Zivilschutzstelle verdopple sich das Personal auf Sachbearbeiterebene nahezu. Sie betont, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den sieben Bezirksämtern, insbesondere mit dem federführenden Bezirksamt Hamburg-Mitte, sowie mit der Innenbehörde und den Hilfsorganisationen bestehe. Durch regelmäßige Abstimmungen und gemeinsame Übungen fühle man sich trotz der geringen Personalzahl gut aufgestellt.

 

Frau Kültür (GRÜNE) schlägt vor, Verständnisfragen unmittelbar zu stellen, regt jedoch an, zunächst die Präsentation vollständig anzuhören, da sich manche Fragen möglicherweise im Verlauf klären könnten. Sie bittet darum, Verständnisfragen kurz zu stellen und anschließend über deren Behandlung zu entscheiden.

 

Frau Feiß (GRÜNE) bittet um eine genauere Einordnung des Begriffs „Katastrophe“ und fragt, ob damit etwa Ereignisse wie ein Flugzeugabsturz oder ein Großbrand gemeint seien.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erläutert, die Definition einer Katastrophe müsse stets im Einzelfall bewertet werden. Eine Lage könne sich aus einer zunächst unklaren Situation, etwa einem Anomaliefund, schrittweise zu einem Katastrophenfall entwickeln. Die Einstufung erfolge nach laufender Bewertung der Gefährdungslage. Sie führt weiter aus, eine zentrale Aufgabe des Bezirksamts sei die Warnung und Information der Bevölkerung. Hamburg-Nord könne Warnungen bei Bedarf eigenständig ausgeben, verfüge über Lautsprecherfahrzeuge mit vorbereiteten Textbausteinen für verschiedene Szenarien. Bei größeren, bezirksübergreifenden Lagen stimme man sich mit dem Zentralen Katastrophendienststab (ZKD) ab, der unter anderem für die Sirenensteuerung und das Modulare Warnsystem, u. a. Katwarn-App, zuständig sei. Zudem sei das Bezirksamt für die Unterbringung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich. Es stünden rund 1.650 Plätze in Notunterkünften zur Verfügung, was etwa 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung abdecke. Vorrangig würden Personen unterstützt, die sich nicht selbst helfen könnten, wie Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen. Die Unterbringung erfolge in enger Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und der Sozialbehörde und sei grundsätzlich nur für eine kurzfristige Dauer ausgelegt.

 

Frau Schenkewitz (SPD) verweist auf ihre Erfahrung mit Seniorenheimen in Langenhorn und stellt fest, dass dort seit über 15 Jahren kaum Übungen zum Verhalten im Katastrophenfall durchgeführt wurden. Sie äußert Bedenken, dass die Zusammenarbeit aufgrund abnehmender Mitarbeitendenzahlen nicht reibungslos verlaufe. Zudem merkt sie an, dass Sammelplätze teilweise unzugänglich oder überwuchert seien, und fragt, wie diese im Vorfeld kontrolliert werden. Schließlich erkundigt sie sich, wie im Falle eines Netzausfalls oder einer Störung der herkömmlichen Kommunikationsmittel vorgegangen werde.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erläutert, dass im Katastrophenfall, auch bei Ausfall von Handynetzen, die Bevölkerung über Lautsprecherdurchsagen in den betroffenen Stadtteilen informiert werde. Sie stellt klar, dass es sich bei den Notunterkünften nicht um gewöhnliche Sammelplätze, sondern um beispielsweise Turnhallen handele, die den Bürgerinnen und Bürgern bei einer Evakuierung bekanntgegeben würden. Zu Übungen in Altenheimen und anderen Einrichtungen erklärt sie, dass einmal jährlich an hamburgweiten Großübungen teilgenommen werde und Evakuierungsszenarien für vulnerable Gruppen, wie Kitas, Altenheime und Krankenhäuser, von der Verwaltung geübt würden. Die Sozialbehörde sei in die Beübung und Planung eingebunden, und im Ernstfall sei die Evakuierung detailliert vorbereitet, inklusive Transportmittel und medizinischer Versorgung. Sie betont, dass die direkte Einbindung der älteren Menschen selbst schwierig sei, die Organisation jedoch abgesichert sei.

 

Frau Dr. Wickert (CDU) erkundigt sich, ob die Zahl der fünf Notunterkünfte perspektivisch erhöht oder als Backup vorgehalten werden könne. Zudem fragt sie nach der Möglichkeit einer Doppelbelegung öffentlicher Gebäude, wie etwa Finanzämtern, um im Bedarfsfall schnell zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, und erkundigt sich, in welchen Bereichen Unterstützung durch die Politik oder andere Stellen möglich sei.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erklärt, die derzeit vorgesehenen Notunterkünfte seien solche, auf die das Bezirksamt größtenteils direkten Zugriff habe, inklusive Schlüssel und Kontakte zu den Hausmeistern. Sie führt aus, dass bei einer Großlage bei Bedarf weitere Notunterkünfte aktiviert werden könnten.

 

N/IS 232 (Verwaltung) erklärt, die fünf vorbereiteten Notunterkünfte seien vollständig ausgestattet und geprüft, inklusive Schlüssel, Zugängen, Heizungssystem und Barrierefreiheit. Bei einer besonders großen Lage sei ein Überblick über weitere Gebäude vorhanden, sodass im Bedarfsfall beispielsweise Berufsschulen oder Turnhallen kurzfristig genutzt werden könnten.

Frau Wandke (Inklusionsbeirat) erkundigt sich, wie mit vulnerablen Gruppen umgegangen werde, die trägerunabhängig lebten. Sie fragt, wie diese erreicht werden könnten, insbesondere wenn diese ihre Wohnungen nicht einfach verlassen könnten zum Beispiel beim Ausfall von Aufzügen.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erklärt, dass für die Betreuung von teils unabhängig lebenden Personen die Zuständigkeit voraussichtlich bei der Sozialbehörde liege, die hierfür entsprechende Konzepte vorhalte.

 

Frau Wandke (Inklusionsbeirat) weist darauf hin, dass es Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeit gebe und bislang keine klaren Regelungen bestünden.

 

Frau Fischer (Verwaltung) weist darauf hin, dass zuletzt ein Treffen zu diesem Thema von der Sozialbehörde organisiert worden sei.

 

Frau Wandke (Inklusionsbeirat) bemängelt, dass das geplante Treffen nicht stattgefunden habe, da sich keine Behörde verantwortlich gefühlt habe. Sie erläutert, dass die Zuständigkeit zwischen Innen- und Sozialbehörde ungeklärt sei, wodurch bisher keine Maßnahmen ergriffen worden seien.

 

Frau Fischer (Verwaltung) bestätigt, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe die Bezirksämter erreichen werden, sobald die Klärung erfolgt sei, und erläutert, dass sie daher, auch mangels Zuständigkeit, aktuell keine konkrete Antwort dazu geben könne.

 

Frau Kültür (GRÜNE) schlägt vor, zunächst mit der Präsentation fortzufahren und die angesprochenen Fragen anschließend zu behandeln.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erläutert die Versorgung der Bevölkerung mit Notwasser im Bezirk. Hamburg-Nord verfüge über 14 Trinkwassernotbrunnen, die nach topographischen Aspekten verteilt seien.  Dadurch müssten sich jeweils 24.000 Personen einen Wasserhahn teilen. Der Betrieb sei personalintensiv und erfolge im Zweischichtsystem; die Brunnen seien mit Handlungsanweisungen, Chlortabletten und Informationsmaterial ausgestattet. Regelmäßige Übungen und Schulungen, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk (THW), stellten die Einsatzbereitschaft sicher. Darüber hinaus biete das Bezirksamt eine Blackout-Ausstellung an, um die Bevölkerung zu sensibilisieren. Frau Fischer (Verwaltung) betont, dass das Bezirksamt nur einen Teil des Bevölkerungsschutzes abdecke; Zuständigkeiten für Zivilschutz und andere Bereiche lägen beim Bund sowie bei der Innen- und Sozialbehörde. Innerhalb der eigenen Zuständigkeiten würden die Gefahrenlagen bewertet, Szenarien vorbereitet und Kooperationen mit Hilfsorganisationen gepflegt. Linksammlungen und weiterführende Informationen würden nachgereicht.

 

Herr Ziegler (CDU) bedankt sich für die Ausführungen und betont die aktuelle Relevanz des Themas angesichts geopolitischer Entwicklungen. Er weist darauf hin, dass Evakuierungen in Altenpflegeheimen und die Arbeit der Stäbe bisher gut funktioniert hätten, stellt jedoch die Frage, wie länger andauernde Krisen- oder Kriegslagen von mehreren Tagen bewältigt werden können. Er fragt insbesondere, wie das Personal für die Betreuung vulnerabler, mobil eingeschränkter Personen in solchen Situationen unterstützt werden könne, etwa durch digitale Regelungen für Durchfahrtserlaubnisse oder die Bereitstellung von Kraftstoff.

 

Frau Fischer (Verwaltung) gibt an, dass ihr hierzu keine Informationen vorlägen und vermutet, dass die Frage möglicherweise an die Sozialbehörde oder die Innenbehörde gerichtet werden müsste.

 

Herr Ziegler (CDU) bestätigt, dass für Fragen zum Personal in Altenpflegeheimen die Zuständigkeit bei der Sozialbehörde liege und die Innenbehörde (BIS) nicht verantwortlich sei. Er fragt anschließend nach einem Überblick über die Ausstattung des Bezirksamts, insbesondere welche Materialien wie Chlortabletten vorhanden seien und wie die finanziellen Mittel, 5.000 Euro pro Jahr, genutzt würden.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erläutert, dass für die Notunterkünfte des Bezirksamts Ausstattung wie Schlafsäcke und Feldbetten sowie vereinzelte Spielsachen für Kinder vorhanden sei. Sie betont, dass die Ausstattung insgesamt reduziert sei.

 

Herr Ziegler (CDU) erkundigt sich, ob geplant sei, die Ausstattung der Notunterkünfte in den kommenden Jahren auszubauen, ähnlich wie vor 1989 mit umfangreichen Lagern, Feldbetten und Kochgeschirr, oder wie diesbezüglich die Planung des Bezirksamts aussehe.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erklärt, dass der Ausbau der Notunterkünfte von den Vorgaben der BIS und des Bundes abhängig sei. Ein konkreter Plan oder eine Erhöhung der Mittel, wie der aktuellen 5.000 Euro, liege bislang nicht vor, sodass es hierzu keinen aktuellen Stand zu berichten gebe.

 

Herr Ziegler (CDU) betont, dass das Hauptaugenmerk derzeit darauf liege, die Bevölkerung im Bezirk Hamburg - Nord für Krisenlagen zu sensibilisieren und zur Selbstvorsorge zu befähigen. Er verweist auf die Ereignisse zwischen den früheren Strukturen vor 1989 und der heutigen Situation. Außerdem fragt er, wie vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Migrationshintergrund oder sonstige eingeschränkte Personen, im Krisenfall erreicht werden, um sicherzustellen, dass sie nicht isoliert bleiben, beispielsweise durch solidarisches Verhalten oder Hausgemeinschaften.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erklärt, dass im bezirklichen Katastrophenschutz Maßnahmen zur Ansprache vulnerabler Gruppen umgesetzt werden. Beispielsweise seien Informationszettel zur Trinkwasseraufbereitung in verschiedenen Sprachen verfügbar, und Warntexte würden auch in Englisch übermittelt, um möglichst viele Personen zu erreichen. Sie betont, dass dies ein wesentlicher Aspekt der Kommunikation sei.

 

Herr Ziegler (CDU) betont, dass das Thema für ihn relevant sei.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erklärt, dass man versuche, das Bewusstsein der Bevölkerung für Selbstvorsorge zu stärken, da sich Sicherheitslagen verändert hätten. Sie verweist auf Materialien und Ratgeber des zuständigen Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie auf Online-Formate und Medieninformationen. Obwohl die Zuständigkeit hierfür nicht beim Bezirksamt Hamburg-Nord liege, führe das Amt Informationsangebote durch, wie beispielsweise eine Ausstellung, um Bürgerinnen und Bürger zu informieren und auf die Bundesinformationen zu verweisen.

Herr Ziegler (CDU) bedankt sich für die Ausführungen und verweist auf die aktuelle Relevanz des Themas. Er hebt die Einbindung des Schwanenwesens und des Bauhofs für Warn- und Lautsprechermaßnahmen hervor und fragt, ob im Falle einer größeren Lage die betroffenen Personen zu diesen Bauhöfen bzw. Standorten kommen würden, um etwa Trinkwasserbrunnen zu nutzen, oder ob er dann als Bürger selbst Hand anlegen müsse.

Frau Fischer (Verwaltung) gibt an, dass die Trinkwassernotbrunnen im Einsatzfall von Mitarbeitenden des Bezirksamts geöffnet würden. Sie weist jedoch darauf hin, dass bei einer Großschadenslage stets Unsicherheiten bestehen, etwa ob Mitarbeitende, die in anderen Bezirken wohnen die Standorte erreichen könnten oder ob das Personal wie geplant eingesetzt werden könne. Sie betont, dass Polizei, Feuerwehr und THW stets eingebunden seien und eine enge Abstimmung sowie gemeinsame Übungen stattfinden.

 

Frau Zarifi (GRÜNE) bedankt sich und erklärt, dass viele ihrer Fragen bereits während der Präsentation geklärt worden seien. Sie erkundigt sich, ob Notunterkünfte barrierefrei ausgestattet seien, um Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, wie beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, aufnehmen zu können.

 

N/IS 232 (Verwaltung) erklärt, dass Notunterkünfte grundsätzlich mit Rollstühlen zugänglich seien, jedoch keine speziellen Betten oder Einrichtungen bereitgestellt würden. Rollstuhlfahrerinnen bzw. Rollstuhlfahrer und andere vulnerable Gruppen würden nicht in Standardunterkünfte aufgenommen; in solchen Fällen erfolge eine Abstimmung mit der Sozialbehörde.

 

Frau Zarifi (GRÜNE) fragt, ob es spezielle Einrichtungen für vulnerable Gruppen gebe.

 

Frau N/IS 232 (Verwaltung) antwortet, dass für vulnerable Gruppen individuell geprüft werde, welche Unterbringungsmöglichkeiten geeignet seien, beispielsweise vorübergehend in einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung.

 

Frau Zarifi (GRÜNE) erkundigt sich, ob Informationen zum Katastrophenschutz auch in leichter Sprache, mehrsprachig oder für Menschen, die nicht lesen und schreiben können, bereitgestellt würden, insbesondere über die Ausstellung im Bezirksamt hinaus.

 

N/IS 232 (Verwaltung) erklärt, dass die geplante Ausstellung im Oktober zunächst nur in deutscher Sprache stattfinde. Informationszettel zu Trinkwassernotbrunnen seien in den gängigsten Sprachen und mit einfachen Piktogrammen versehen. Bei Rundfahrten werden Warntexte auch in Englisch übermittelt, und in Zusammenarbeit mit der Polizei könnten Texte kurzfristig in weitere Sprachen, wie Farsi oder Türkisch, übersetzt und an die jeweiligen Stadtteile angepasst werden.

 

Frau Zarifi (GRÜNE) fragt nach der konkreten Zusammenarbeit des Bezirksamts mit Feuerwehr, Polizei und Ehrenamtlichen, z. B. THW, Malteser, Johanniter. Sie bittet um Informationen, wie diese Kooperation aktuell organisiert sei und wie Übungen gemeinsam durchgeführt werden.

 

N/IS 232 (Verwaltung) erklärt, dass auf Arbeitsebene ein guter Austausch mit Feuerwehr, Polizei und Ehrenamtlichen stattfinde. Szenarien würden gemeinsam durchgespielt, Übungen durchgeführt und Anschaffungen, z. B. Beleuchtung für Notbrunnen, in Abstimmung mit THW und Deutschem Roten Kreuz, geplant. Regelmäßige Treffen erfolgten sowohl in kleiner als auch in größerer Form.

 

Frau Fischer (Verwaltung) ergänzt, dass der ständige Austausch mit Polizei, Feuerwehr und Ehrenamtlichen extrem wichtig sei. Polizei und Feuerwehr seien daher bei großen Übungen anwesend, um zu beobachten, zu beraten und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen, da sie qua Amt professioneller aufgestellt seien.

 

Herr Schröder (Verwaltung) ergänzt, dass die Zusammenarbeit der Hilfsdienste auch bei kleineren Notfällen gut funktioniere. Er berichtet von einem Brand in einem Pflegeheim in Groß Borstel, bei dem Feuerwehr und Malteser die Evakuierung von ca. 30 Menschen organisierten. Die anschließende Unterbringung erfolgte in einem Pflegeheim in Mümmelmannsberg. Die Transporte wurden mit einem HVV-Bus durchgeführt, und das Kriseninterventionsteam sowie ein Gebärdendolmetscher unterstützten Personen mit Sprach- oder Kommunikationsbarrieren. Er betont, dass dies eindrucksvoll zeige, wie gut die Hilfsdienste aufgestellt seien, auch wenn es sich nicht um eine Großkatastrophe handelte.

 

Frau Dr. Wickert (CDU) erkundigt sich nach der Qualität und Sicherheit der 14 notstromversorgten Trinkwassernotbrunnen. Sie weist darauf hin, dass das Wasser zwar kein Leitungswasser sei, aber regelmäßig geprüft werden müsse. Außerdem fragt sie nach Schutzmaßnahmen gegen mögliche Sabotage oder ABC-Gefährdungen.

 

N/IS 232 (Verwaltung) erklärt, dass die Trinkwassernotbrunnen regelmäßig geprüft werden. Bezüglich Sabotage weist sie darauf hin, dass die Notbrunnen nicht ins öffentliche Wassersystem integriert seien, unter Verschluss stünden und nur bei Bedarf geöffnet werden, sodass eine unkontrollierte Nutzung oder Manipulation ausgeschlossen sei.

 

Frau Dr. Wickert (CDU) fragt, wie die Bevölkerung im Katastrophenfall über die Standorte von Sammelplätzen oder Evakuierungsmöglichkeiten informiert werde. Oder über die Bezugsorte der Trinkwassernotbrunnen, da diese in der Bevölkerung offenbar nicht bekannt seien.

 

N/IS 232 (Verwaltung) erklärt, dass die Standorte der Trinkwassernotbrunnen der Bevölkerung bewusst vorab nicht bekannt gegeben würden, um Sabotage zu verhindern. Die Brunnen müssen vor Nutzung geöffnet und das Notstromaggregat gestartet werden. Sobald sie betriebsbereit seien, werde die Bevölkerung über Warn-Apps oder Lautsprecherdurchsagen informiert, wo Wasser bezogen werden könne.

 

Frau Dr. Wickert (CDU) fragt, ob die Standorte von Sammelplätzen, Evakuierungswegen oder ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich bekannt gegeben werden könnten, damit jede Stadtteilbevölkerung wisse, wie sie sich im Katastrophenfall verhalten solle.

 

N/IS 232 (Verwaltung) erkundigt sich, für welche Art von Ereignissen bzw. Katastrophen die Evakuierungsplätze gemeint seien.

 

Frau Dr. Wickert (CDU) präzisiert, dass sie sich auf Evakuierungsplätze für große Schadensereignisse bezieht.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erläutert, dass eine vorherige Festlegung von Sammelplätzen schwierig sei, da die jeweilige Lage unvorhersehbar sei und geplante Orte im Ernstfall unbrauchbar sein könnten. Auch die Standorte der Notbrunnen würden nicht öffentlich gemacht, um Chaos zu vermeiden. Die Information der Bevölkerung erfolge daher gezielt und lageabhängig über vorbereitete Textbausteine und Kommunikationswege.

 

Frau Dr. Wickert (CDU) erkundigt sich nach dem genauen Eröffnungstermin der geplanten Ausstellung und möchte wissen, ob die Ausstellung medial beworben werde oder nur für Besucherinnen und Besucher des Bezirksamts zugänglich sei.

 

Frau Fischer (Verwaltung) teilt mit, dass eine klassische mediale Begleitung auf den Social-Media-Kanälen des Bezirksamts durch die Pressestelle in Planung sei.

 

Frau Dr. Wickert (CDU) erkundigt sich, ob der Ausschuss Möglichkeiten habe, die Ausstellung oder das Vorhaben zu unterstützen.

 

Frau Fischer (Verwaltung) bittet den Ausschuss, die Bevölkerung auf die Notwendigkeit eigener Vorsorge hinzuweisen. Sie empfiehlt, diese Botschaft auf Veranstaltungen, im persönlichen Umfeld sowie über Social-Media-Kanäle zu verbreiten, um die Sensibilisierung niedrigschwellig zu erhöhen.

 

Frau Hauser (SPD) bedankt sich für die Teilnahme und fragt, ob man einen Überblick geben könne, inwiefern der Katastrophenschutz im Bezirk auch an vorbeugenden Maßnahmen beteiligt sei. Sie verweist auf Starkregenereignisse und problematische Stellen wie die S-Bahn-Brücke an der Alte Wöhr, die bei Starkregen überschwemmt werden könnten, und möchte wissen, wie Wasser abgeleitet werden könne. Zudem erkundigt sie sich, ob Frau Fischer Informationen über Planungen auf Bezirks- oder Landesebene geben könne und inwiefern sich Perspektiven der Stadtplanung und Stadtentwicklung auf vorbeugende Schutzmaßnahmen auswirken könnten.

 

N/IS 232 (Verwaltung) führt aus, dass Starkregenereignisse und das Klimathema eher als Krisen einzustufen seien und nicht als Katastrophen. Sie betont, dass eine Katastrophe per Definition immer ein plötzliches Großschadensereignis sei. Die Alte Wöhr überflute die Brücke nicht zum ersten Mal, weshalb es sich hierbei um eine wiederkehrende Krise handele, für die der Katastrophenschutz nicht zuständig sei.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erklärt, dass ihr keine genauen Informationen vorlägen. Sie betont, dass es sich nicht um einen Katastrophenfall handele, es jedoch möglich sei, dass andere Stellen im Bezirksamt damit befasst seien. Sie gibt an, dies nicht genauer beurteilen zu können.

 

Herr Schröder (Verwaltung) erklärt, dass dies eher nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle. Er weist darauf hin, dass solche Aufgaben in der Regel die Straßenreinigung betreffen, etwa um Gullys freizuhalten oder ähnliche Maßnahmen.

 

Frau Dalmis (SPD) bedankt sich zunächst für die Berichte und stellt zwei Fragen. Zum einen erkundigt sie sich, wie im Falle eines Ereignisses mit Massenpanik umgegangen werde und wie die Bevölkerung beruhigt und abgeholt werden solle, wobei sie auf das Beispiel der Loveparade verweist. Zum anderen fragt sie, wie die Bezirkspolitikerinnen und -politiker die Verwaltung konkret unterstützen könnten, etwa durch Beschlussfassungen oder andere Maßnahmen, um die Arbeit im Katastrophenschutz zu fördern.

 

Frau Fischer (Verwaltung) berichtet in Bezug auf Großveranstaltungen, dass während der Fußball-EM ein Bereitschaftsdienst für Public-Viewing-Veranstaltungen eingerichtet worden sei, um im Falle von Großschadenereignissen eingreifen zu können. Sie betont jedoch, dass bei akuten Ereignissen Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen stets im Einsatz seien und ein Zusammenspiel aller Beteiligten erforderlich sei.

 

N/IS 232 (Verwaltung) ergänzt, dass der Katastrophenschutz im Prinzip „zweite Liga“ sei. Bei Massenpaniken sei die Polizei stets zuerst vor Ort. Sie erläutert, dass der Katastrophenschutz eingreifen würde, wenn die Polizei zusätzliche Unterstützung benötige, etwa für 120 bis 300 Personen, die seelsorgerisch betreut werden müssten. In diesem Fall würden entsprechende Notunterkünfte bereitgestellt, Betten organisiert und mit Hilfe von Hilfsorganisationen Getränke und kleine Verpflegung bereitgestellt. Sie betont, dass der Katastrophenschutz erst dann tätig werde, wenn die akut Verletzten versorgt seien, und sich dann um die übrigen Personen kümmere, die untergebracht oder betreut werden müssten.

 

Herr Schröder (Verwaltung) ergänzt, dass es auch Aufgabe der Veranstalter sei, präventiv tätig zu werden. Er verweist auf das Duisburg-Beispiel und betont, dass in den letzten Jahren nach Vorfällen wie dem Anschlag am Breitscheidplatz viel getan worden sei. Bei Veranstaltungen wie dem Eppendorfer Landstraßenfest achte die Verwaltung darauf, dass die Veranstalter entsprechende Konzepte vorlegen, etwa zu Pollern, Fluchtwegen und weiteren Sicherheitsmaßnahmen. Zudem berichtet er, dass auch bei der Sporthalle Hamburg in den letzten Jahren viele Maßnahmen umgesetzt worden seien, um für solche Fälle vorbereitet zu sein.

 

Herr Ziegler (CDU) bedankt sich für die gute Sitzungsleitung. Er merkt an, dass im Katastrophenschutz teilweise zu klein gedacht werde und man zu sehr von ausreichendem Personal im Schadensfall ausgehe. Er betont die Bedeutung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und verweist auf die rote Broschüre zur Notfallvorsorge. Zudem regt er an, das Thema im Rahmen einer „Woche der Vorsorge“ rund um den Bundesweiten Warntag stärker zu bewerben. Abschließend fragt er, wie Katastrophenschutz und Eigenvorsorge positiv und ohne Angst vermittelt werden könnten.

 

Frau Fischer (Verwaltung) weist darauf hin, dass Eigenvorsorge der Bevölkerung in die Zuständigkeit des Bundes falle und nicht unmittelbar Aufgabe des Bezirksamts sei. Dennoch sehe man sich in der Verantwortung, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und tue dies durch Ausstellungen, Aufklärungsarbeit und Social-Media-Beiträge. Sie betont, dass die Vermittlung potenziell angsteinflößender Themen schwierig sei, man sich jedoch bemühe, diese sachlich und ansprechend darzustellen. Das Bezirksamt tue sein Möglichstes im Rahmen seiner begrenzten Zuständigkeit, während Bund und Innenbehörde die übergeordneten Aufgaben wahrnehmen würden. Abschließend merkt sie an, dass entsprechende Strukturen wie Alarmierungswege und Kommunikationsketten vorhanden seien.

 

Frau Kültür (GRÜNE) fragt, ob die Präsentation zur Verfügung gestellt werde.

 

Frau Fischer (Verwaltung) bejaht dies.

 

Herr Scheel (SPD) bedankt sich für den Vortrag und weist darauf hin, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht wüssten, welche Vorsorgemaßnahmen im Katastrophenfall erforderlich seien. Er merkt an, dass Vorratshaltung mit erheblichen Kosten und Platzbedarf verbunden sei und für einkommensschwache Menschen kaum umsetzbar erscheine. Als Beispiel nennt er den Stromausfall in Berlin, bei dem es drei Tage lang weder Strom noch Wasser gegeben habe. Er regt an, auch über die psychologischen und sozialen Folgen solcher Situationen zu sprechen und berichtet, dass in Berlin teilweise extreme Bedingungen geherrscht hätten. Zudem verweist er auf die Gefahr von Cyberangriffen auf Energie- und Wasserversorgung, die derzeit zwar abgewehrt würden, aber ein ständiges Risiko darstellten. Er schlägt vor, entsprechende Erfahrungsberichte aus Berlin einzubeziehen, um daraus für Hamburg zu lernen.

 

Frau Feiß (GRÜNE) bedankt sich für die Präsentation und betont, dass man sich der eigenen Zuständigkeit und Verantwortung bewusst sein müsse. Sie hebt hervor, dass der Staat nicht für jede Situation Vorsorge treffen könne und Bürgerinnen und Bürger auch selbst Verantwortung übernehmen müssten - für sich und für ihre Nachbarn. Große Katastrophen wie länger andauernde Stromausfälle oder Cyberangriffe seien kaum vollständig planbar, daher müsse der Fokus stärker auf realistischen Erwartungen und psychologischer Aufklärung liegen, um Panik zu vermeiden. Sie unterstreicht, dass eine Veränderung der Haltung in der Bevölkerung notwendig sei, um mit Krisen solidarisch und besonnen umzugehen.

 

Frau Fischer (Verwaltung) bedankt sich für die Beiträge und bestätigt, dass der Staat vorrangig für Menschen einspringe, die sich im Katastrophenfall nicht selbst helfen könnten. Sie betont, dass jede und jeder zunächst eigenverantwortlich handeln müsse - etwa bei einem Stromausfall alternative Unterkünfte oder Unterstützung im privaten Umfeld zu suchen. Für hilfsbedürftige oder immobile Personen bestehe dann staatliche Unterstützung. Sie unterstreicht, dass bereits zahlreiche Informationen zur Eigenvorsorge verfügbar seien und das wichtigste Ziel sei, das Bewusstsein zu stärken, dass Selbstvorsorge der erste Schritt sei, bevor staatliche Hilfe greife.

 

Frau Lemm Bannister (SPD) bedankt sich und bittet darum, die Zuständigkeiten im Katastrophenschutz systematisch zu überprüfen. Sie regt an, mögliche Schnittstellen und unklare Verantwortlichkeiten zu identifizieren, um Doppelstrukturen oder Lücken zu vermeiden. Zudem fragt sie, ob aus bisherigen Einsätzen in Hamburg-Nord ein Lernprozess abgeleitet werde und ob eine Abstimmung mit anderen Bezirksämtern sowie dem Land erfolge. Abschließend erkundigt sie sich, ob bei Bedarf auch auf privatwirtschaftliche Ressourcen und Geräte zurückgegriffen werden könne, falls die eigene Ausstattung nicht ausreiche.

 

N/IS 232 (Verwaltung) erläutert, dass ein regelmäßiger Austausch auf Arbeitsebene stattfinde. Sie betont, dass insbesondere bei Evakuierungen wichtige Erkenntnisse gesammelt und für das Bezirksamt Hamburg-Nord ausgewertet würden. Der Lernprozess und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden seien dadurch kontinuierlich gewährleistet.

 

Frau Fischer (Verwaltung) ergänzt, dass Erfahrungen nicht nur aus realen Lagen, sondern auch aus Übungen, etwa großen Stabsrahmenübungen in Hamburg, systematisch nachbereitet und ausgewertet würden, um die Einsatzbereitschaft zu verbessern. Neue Methoden würden ebenfalls erprobt. Sie betont, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord als untere Katastrophenschutzbehörde keine koordinierende Rolle übergreifender Zuständigkeiten innehabe; Schnittstellen zu anderen Behörden wie der Sozialbehörde oder der Innenbehörde würden bei Bedarf weitergegeben. Bezüglich privatwirtschaftlicher Ressourcen erläutert sie, dass das Bezirksamt selbst keine Vorräte bei Unternehmen halte; im Notfall würden Hilfsorganisationen, Polizei oder Feuerwehr eingebunden, und ggf. zusätzliche Angebote von externen Stellen angefragt.

 

N/IS 232 (Verwaltung) nennt als Beispiel eine Kooperation mit Baumärkten wie Bauhaus und Obi. Das Bezirksamt Hamburg-Nord habe dort im Notfall die Möglichkeit, Kleingeräte oder Material bis zu einem gewissen Budget auf Rechnung einzukaufen. In einem Fall liege sogar ein Schlüssel bereit, um im Bedarfsfall Zugang zu erhalten. Sie betont, dass es sich dabei nicht um eine formelle Kooperation handele, sondern um pragmatische Regelungen für den Einsatz kleinerer Ressourcen.

 

Frau Dr. Wickert (CDU) bedankt sich und schlägt vor, ein Multiplikatoren-System aufzubauen, um Katastrophenschutzinformationen breiter zu streuen. Sie fragt, ob es möglich wäre, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord relevante Informationen gezielt an interessierte Ehrenamtliche oder lokale Ansprechpartner weitergibt - etwa Senioren oder Vereinsmitglieder, die in ihren Stadtteilen als Kontaktpersonen fungieren könnten. Sie erkundigt sich, welche Voraussetzungen dafür erforderlich wären und ob die geplanten 5.000 Euro dafür ausreichen würden.

 

Frau Fischer (Verwaltung) erklärt, dass die Herausforderungen im Katastrophenschutz zunehmen würden. Bezüglich der Einrichtung eines Multiplikatoren-Systems, wie von Frau Dr. Wickert vorgeschlagen, teilt sie mit, dass dies derzeit geprüft werde.

 

N/IS 232 (Verwaltung) berichtet, dass Berlin derzeit ein Pilotprojekt zur Ausbildung ehrenamtlicher Katastrophenschutzhelfer aus der Bevölkerung durchführe. Man beobachte die Entwicklung und sei bereit, eine erfolgreiche Vorgehensweise für Hamburg-Nord zu übernehmen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung im Bezirk mit derzeit noch knapp einer Stelle personell begrenzt sei, die Idee aber grundsätzlich positiv bewertet werde.

 

Frau Kültür (GRÜNE) fragt, ob in der Planung und bei Übungen auch der sozialpsychiatrische Dienst einbezogen werde, insbesondere mit Blick darauf, wie Menschen reagieren und welche besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden sollten. Sie erkundigt sich außerdem, ob ein Konzept für den Schutz von Kindern existiere, insbesondere bei der Unterbringung in Notunterkünften, und ob der Allgemeine Sozialdienst (ASD) hierfür entsprechende Maßnahmen plane.

 

N/IS 232 (Verwaltung) beantwortet die Frage nach Einbindung des sozialpsychiatrischen Dienstes. Sie erklärt, dass das Kriseninterventionsteam in Übungen und Einsätzen einbezogen werde. Beispielsweise nehme man alle zwei Jahre an einer Flugunfallübung am Flughafen im Bezirk teil. Bei Großbränden und Großevakuierungen sei der Austausch mit dem Kriseninterventionsteam ebenfalls gewährleistet, und die entsprechenden Kontaktdaten seien vorhanden.

 

Frau Fischer (Verwaltung) ergänzt, dass in Notunterkünften Spielzeugkisten für Kinder bereitgestellt werden. Darüber hinaus seien derzeit keine speziellen Maßnahmen oder Konzepte für Kinder vorgesehen.

 

Herr Bonfert (FDP) bedankt sich für die Präsentation und fasst zusammen, dass die Aufgabe des Bezirksamts insbesondere darin bestehe, die Bürgerinnen und Bürger über Eigenvorsorge zu informieren. Er fragt, welche Informationsquelle aus fachlicher Sicht am besten geeignet sei, etwa ein einzelner Link oder eine zentrale Seite, auf der das Wichtigste zusammengefasst sei, um eine einheitliche Kommunikation an die Bevölkerung zu ermöglichen.

 

N/IS 232 (Verwaltung) beantwortet die Frage nach einer zentralen Informationsquelle. Sie weist darauf hin, dass im Internet viele Informationen verfügbar seien, diese aber auf Seriosität geprüft und auf deutschsprachige Inhalte gefiltert werden müssten. Als verlässliche Quelle empfiehlt sie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das umfassende Informationen zu Katastrophen und Krisen bereitstelle. Sie erwähnt zudem die spezielle Kinderseite des BBK, die kindgerechte Informationen und Materialien anbiete.

 

Herr Bonfert (FDP) erkundigt sich, ob das erwähnte Informationsmaterial als Broschüre vorlege und ob es zusätzlich eine begleitende Webseite gebe.

 

N/IS 232 (Verwaltung) bestätigt, dass das Informationsmaterial sowohl als Broschüre als auch online verfügbar sei. Sie weist darauf hin, dass es in mehreren Sprachen vorliege, unter anderem Englisch, Spanisch und möglicherweise Türkisch und Russisch. Die Webseite sei anschaulich gestaltet, in leichter Sprache verfügbar und enthalte praktische Beispiele sowie einen Rechner zur Berechnung des Bedarfs für Haushalte unterschiedlicher Größen oder mit speziellen Bedürfnissen. Abschließend bietet sie an, Exemplare der Broschüre zur Mitnahme bereitzustellen.

 

Frau Fischer (Verwaltung) ergänzt, dass die Informationen des BBK auch in der internen Linksammlung am Ende der Präsentation verfügbar seien. Sie hebt hervor, dass die Inhalte anschaulich aufbereitet seien, viele Videos enthielten und kurz und knapp vermittelten, worum es gehe und welche Maßnahmen zu treffen seien. Sie empfiehlt die Nutzung dieser Materialien ausdrücklich.

 

Frau Kültür (GRÜNE) bedankt sich bei den Referentinnen für die Präsentation und wünscht einen schönen Abend.

 

Ö 4.1.2

Legionellen im Trinkwasser – Rechtliche Vorgaben und aktuelle Lage in Hamburg-Nord

Herr Landbeck (Verwaltung) stellt sich als Fachamtsleiter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt vor. Das Thema „Legionellen im Trinkwasser“ sei dem Bereich Umweltschutz zugeordnet. Frau Stanko vom Technischen Umweltschutz (VS3) werde den fachlichen Teil übernehmen. Er weist darauf hin, dass nach der Trinkwasserverordnung das Verbraucherschutzamt als zuständige Gesundheitsbehörde gelte. Der Vortrag stehe im Zusammenhang mit dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 6.1, der Anlass für die Beratung sei.

Frau Stanko (Verwaltung) dankt für die Einladung und stellt sich als zuständige Mitarbeiterin für die Überwachung nach der Trinkwasserverordnung sowie für die Kontrolle der Wasserqualität in Schwimmbädern und Badegewässern vor. Sie gibt einen Überblick über das Thema Legionellen im Trinkwasser und erläutert die rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Untersuchungspflichten, den technischen Maßnahmenwert sowie die Pflichten der Betreiber und die behördliche Überwachung. Sie führt aus, Legionellen seien natürliche Wasserbakterien, die sich in technischen Anlagen bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C vermehren könnten. Eine Infektion kann durch das Einatmen von legionellenhaltigem Wasserdampf erfolgen. In Europa werde die Mehrzahl der Erkrankungen durch Legionella pneumophila, Serogruppe 1, verursacht. Die Trinkwasserverordnung sehe systemische Untersuchungen bei bestimmten Gebäudewasserversorgungsanlagen vor, etwa in Kitas, Hotels oder vermieteten Wohngebäuden. Eine Untersuchungspflicht bestehe nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser. Der technische Maßnahmenwert betrage 100 KBE/100 ml und sei kein Grenzwert, sondern ein technischer Parameter, der auf mögliche strukturelle oder nutzungsbedingte Probleme hinweise. Bei Überschreitung müsse der Betreiber eine Ursachenanalyse und eine Risikoabschätzung durch eine sachverständige Person durchführen lassen und die Ergebnisse an die Behörde melden. Bei besonders hohen Werten, über 10.000 KBE/100 ml, wird ein Duschverbot ausgesprochen. Komme der Betreiber seinen Pflichten nicht nach, wird dieser unter Fristsetzung aufgefordert ggf. unter behördlicher Anordnung seinen Pflichten nachzukommen. Anhand von Daten aus den Jahren 2015 bis 2024 zeigt sie, dass die Zahl der Meldungen seit 2018 deutlich angestiegen sei - infolge der geänderten Meldepflicht für Labore und der Einführung eines sensitiveren Nachweisverfahrens im Jahr 2020. Seitdem liege das Niveau konstant hoch. Sie weist darauf hin, dass die Trinkwasserverordnung nicht zwischen systemischer und lokaler Kontamination unterscheide. In der Praxis führten aber oft lokale Kontaminationen - etwa durch selten genutzte Entnahmestellen - zu auffälligen Befunden, obwohl kein systemisches Problem vorliege. Die neue Empfehlung des Umweltbundesamtes „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen“ solle künftig ermöglichen, Proben aus falsch genutzten Entnahmestellen von der Bewertung auszuschließen. Abschließend betont Frau Stanko, wiederholte Auffälligkeiten bedeuteten nicht zwingend eine systemische Kontamination, sondern könnten auch auf lokale Ursachen zurückzuführen sein.

Frau Kültür (GRÜNE) dankt für den Vortrag und eröffnet die Fragerunde.

Frau Dalmis (SPD) bedankt sich für die ausführlichen Informationen und fragt nach, wer die Verbraucherinnen und Verbraucher informiere, wenn ein Labor eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes feststelle.

Frau Stanko (Verwaltung) antwortet, dass beim Erreichen oder Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes keine Pflicht besteht, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren. Eine Informationspflicht entstehe erst, wenn eine schriftliche Risikoabschätzung vorliege und daraus eine Verwendungseinschränkung des Trinkwassers resultiere. In der Praxis würden viele Betreiber dennoch ihre Mieterinnen und Mieter informieren, was nachvollziehbar sei. Ziel der Untersuchung sei jedoch nicht die Bewertung individueller Risiken, sondern die Erkennung systemischer Verkeimungen, um größere Krankheitscluster zu identifizieren. Frau Stanko erklärt weiter, dass bei der regulären Trinkwasseruntersuchung Wasserproben unter technisch standardisierten Bedingungen entnommen würden, die nicht dem tatsächlichen Nutzungswasser entsprächen. Trete hingegen ein Legionellosefall auf, führe das Gesundheitsamt gezielte Probenahmen unter realen Nutzungsbedingungen durch, um auch Kontaminationen am Ende der Leitung zu erfassen.

Frau Dalmis (SPD) bedankt sich und merkt an, dass ihre Frage zur Überwachung durch die vorherigen Ausführungen weitgehend beantwortet sei.

Frau Stanko (Verwaltung) ergänzt, dass die Behörde automatisch durch die Labore informiert werde, sobald der technische Maßnahmenwert überschritten werde.

Frau Schenkewitz (SPD) dankt für die Erläuterungen und weist darauf hin, dass die heutige Befassung auf einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zurückgehe. Sie fragt, ob den Vertreterinnen der Verwaltung dieser Antrag bekannt sei.

Frau Stanko (Verwaltung) merkt an, es sei bedauerlich, dass derzeit keine Vertreterinnen oder Vertreter der antragstellenden Fraktion anwesend seien.

Frau Schenkewitz (SPD) erklärt, die Informationen würden sicher auch die Linksfraktion erreichen und dass der zugrunde liegende Antrag aufgrund eines Falles auf dem Dulsberg entstanden sei, bei dem es Unklarheiten im Umgang mit Legionellen zwischen einem Vermieter und den Mieterinnen und Mietern gegeben habe. Vor dem Hintergrund der nun erhaltenen fachlichen Erläuterungen könne man davon ausgehen, dass der Antrag in seiner bisherigen Form nicht zielführend sei und daher aus ihrer Sicht abgelehnt werden könne. Sie betont, dies solle nicht als mangelnde Sorge um die betroffenen Mieterinnen und Mieter verstanden werden. Abschließend hebt sie hervor, dass Vermieter ihrer Untersuchungspflicht in der Regel nachkämen, während unsachgemäßes Nutzerverhalten häufig zur Entstehung von Legionellen beitragen könne. Sie bedankt sich für die fachlichen Ausführungen von Frau Stanko.

Frau Stanko (Verwaltung) ergänzt, sie könne zur Situation am Dulsberg weitere Informationen geben. Sie erläutert, dass die Trinkwasserverordnung für öffentliche Gebäudewasserversorgungsanlagen jährliche und für gewerbliche Anlagen, z. B. bei Wohnungsvermietung, dreijährliche Legionellenuntersuchungen vorschreibe. Darüber hinaus könnten im Rahmen einer Risikoabschätzung zusätzliche Untersuchungen festgelegt werden. Am Standort Dulsberg sei die Vonovia als Vermieterin tätig und habe Rahmenverträge mit zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen. Nach einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes erfolgten dort in der Regel vierteljährliche Nachuntersuchungen. Die Vonovia melde ihre Maßnahmen im Vergleich zu anderen Hausverwaltungen besonders zügig, auch wenn die Kommunikation mit den Mieterinnen und Mietern verbesserungswürdig sei. Sie führt weiter aus, dass Nachuntersuchungen auch an zuvor unauffälligen Entnahmestellen durchgeführt würden. In großen Wohnanlagen könne es vorkommen, dass einzelne Proben auffällig seien, obwohl das Gesamtsystem ordnungsgemäß funktioniere. Entscheidend sei, dass Warmwasserspeicher eine Temperatur von mindestens 60 °C und Entnahmestellen mindestens 55 °C erreichten. Legionellen seien grundsätzlich im Biofilm der Leitungen vorhanden, Frau Stanko (Verwaltung) weist darauf hin, dass Betreiber nicht verpflichtet seien, den Ort der festgestellten Belastung mitzuteilen. Dadurch entstehe bei den Mieterinnen und Mietern häufig der Eindruck, die gesamte Anlage sei betroffen, was zu Missverständnissen und emotionaler Verunsicherung führen könne.

Frau Kültür (GRÜNE) informiert, dass die Fraktion DIE LINKE beantragt habe, den Antrag auf Vertagung in den November zu verschieben. Der heutige Vorschlag sei daher, den Antrag zu vertagen.

Frau Dr. Pietsch (CDU) bedankt sich für die Informationen und fragt nach Möglichkeiten, die Bevölkerung über praktische Vorsichtsmaßnahmen, wie das regelmäßige Durchspülen von Leitungen während längerer Abwesenheiten, besser zu informieren. Sie erkundigt sich, welche Maßnahmen die Bezirksämter hierzu beitragen könnten.

Frau Stanko (Verwaltung) erklärt, dass das Umweltbundesamt Empfehlungen veröffentlicht habe, wie Verbraucherinnen und Verbraucher das Wasser sachgerecht nutzen könnten. Dazu gehöre insbesondere die regelmäßige Wasserentnahme, die in fast jeder Risikoabschätzung als Pflicht der Mieterinnen und Mieter vermerkt sei. Der Betreiber sollte die Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend informieren. Sie weist darauf hin, dass viele Menschen Wasser sparen möchten, dies aber richtig handhaben sollten: Wasser sei sparsam, aber regelmäßig zu nutzen, damit keine Legionellen entstehen. Entscheidend sei, dass das Wasser aus dem Warmwasserspeicher ausreichend temperiert sei und zirkuliere. Für die Probenahme müsse dennoch standardisiert am Waschbecken gemessen werden.

Herr Bonfert (FDP) fragt, ob zu den tatsächlichen Erkrankungen durch Legionellen Zahlen vorliegen und ob sich daraus Trends erkennen ließen.

Frau Stanko (Verwaltung) verweist auf das Gesundheitsamt, das diese Daten erhebe. Sie erläutert, dass es zwar eine stetige Zunahme an gemeldeten Erkrankungsfällen gebe, diese aber nicht mit überprüfungspflichtigen Gebäudewasserversorgungsanlagen korreliere. Eine Studie (LeTriWa-Studie; Berlin, 2016-2020) habe gezeigt, dass lediglich etwa 15 % der Infektionen in solchen Anlagen erfolgten. Legionellen seien auch in Schwimmbädern, Dentaleinheiten oder Autowaschanlagen vorhanden. Viele Infektionen würden nicht erfasst, da die Diagnose einer Legionellen-Pneumonie spezielle Untersuchungen erfordere. Zudem steige die Fallzahl saisonal im Sommer, da Wasser in Leitungen länger stehe und die Umgebungstemperaturen höher seien. Die Altersstruktur der Bevölkerung könne ebenfalls zur Zunahme beitragen. Insgesamt bestehe keine direkte wechselseitige Beziehung zwischen Kontrollpflichten in Gebäuden und Erkrankungszahlen.

Frau Feiß (GRÜNE) erkundigt sich, welchen Zweck die Legionellen-Untersuchungen hätten, wenn keine Informationspflicht gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern bestehe und wie im Falle einer Kontamination im Vorlauf der Anlage vorzugehen sei.

Frau Stanko (Verwaltung) erläutert, dass die Untersuchungspflicht 2011 eingeführt worden sei, um Erkrankungen, insbesondere in größeren Anlagen wie Hotels mit Warmwasserspeichern über 400 Liter, zu verhindern. Ziel sei es, das Risiko von Krankheitsfällen zu verringern, indem potenzielle Kontaminationen frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden könnten.

Frau Feiß (GRÜNE) regt an, dass bei Einzelfällen von Legionellen eine Informationspflicht für Mieterinnen und Mieter sinnvoll wäre, ergänzt um Hinweise, wie diese sich verhalten und die Verkeimung vermeiden könnten.

Frau Stanko (Verwaltung) bestätigt, dass fast alle Hausverwaltungen ihre Mieterinnen und Mieter informieren, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten wird. Die Überwachung erfolgt regelmäßig bei öffentlichen Gebäuden und bei gewerblichen Anlagen, sofern der Gesundheitsschutz es erfordert. Eine Vorlaufverkeimung sei jedoch sehr selten. Die Prüfberichte enthielten stets Temperaturangaben, die eine Bewertung der hydraulischen und thermischen Funktion des Systems ermöglichen. Bei ausreichender Temperatur in allen Wohnungen sei das System in der Regel unproblematisch. Mit der neuen UBA-Empfehlung könnten Anlagen mit lokaler Überschreitung künftig anders bewertet werden, sodass nicht jede Anlage intensiv überwacht werden müsse.

Herr Bideller (GRÜNE) erkundigt sich, ob die bisherigen Anforderungen entfallen, wenn Warmwasser zu Hause über Fernwärme bezogen werde.

Frau Stanko (Verwaltung) erklärt, dass die gesetzlichen Untersuchungspflichten nur für die zuvor genannten Anlagen gelten und sonst keine weiteren Anforderungen bestehen.

Herr Bideller (GRÜNE) erkundigt sich, ob die Empfehlung, alle drei Tage Wasser durchlaufen zu lassen, auch für Warmwasser über Fernwärme gelte.

Frau Stanko (Verwaltung) bestätigt, dass die Empfehlung grundsätzlich auch für Kaltwasser gelte. Wasser, das länger als vier Stunden in der Leitung stehe, sei nicht mehr frisch. Sie empfiehlt, es vor der Nutzung einmal durchlaufen zu lassen, um erhöhte Schwermetallwerte zu vermeiden und frisches Wasser zu erhalten. Sie betont, dass das Trinkwasser in Hamburg eine sehr gute Qualität habe, aber durch die Hausinstallation, z. B. durch Bleileitungen, negativ beeinflusst werden könne. Durch das Spülen erreiche man Wasser in der vom Versorger gelieferten einwandfreien Qualität mit minimalem Einfluss der Hausinstallation.

Frau Kültür (GRÜNE) bedankt sich bei Frau Stanko für die Beantwortung aller Fragen und schließt den Tagesordnungspunkt.

 

Ö 4.2

Bericht aus dem Seniorenbeirat

Frau Meyer berichtet, dass die neue Ausgabe des Informationsdienstes „Ü 60 und Jünger“ erschienen sei. Thematisch gehe es um Schwammstadt-Hamburg, ein Konzept für zukunftsfähiges Regenwassermanagement zwischen verschiedenen Behörden. Sie legt Exemplare aus und lädt zum Mitnehmen ein.

Der Landesseniorenbeirat habe sich im Frühsommer gebildet und verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen der Bezirksseniorenbeirat mitwirke, u. a. zu Altersarmut, Pflege und Gesundheit. Ein zentrales Thema sei „Wohnen im Alter“, insbesondere für Menschen mit kleinen Renten, die weder Anspruch auf Förderungen noch auf teure Seniorenresidenzen hätten. Frau Meyer betont, dass sich der Seniorenbeirat dieser Gruppe annehmen wolle.

Die Seniorenspaziergänge würden fortgeführt, z. B. Besuch der Bergedorfer Mühle im Oktober und des Lübecker Weihnachtsmarktes im November, um soziale Kontakte zu fördern.

Am 23.09. habe im Bezirk Nord eine Seniorendelegiertenkonferenz zum Thema Fußverkehr stattgefunden, wobei die Situation älterer Fußgängerinnen und Fußgänger im Kontext von Fahrrad- und E-Scooter-Verkehr besprochen worden sei. Frau Meyer schließt den Bericht mit dem Hinweis, dass dies zunächst die wichtigsten Punkte für heute seien.

 

Ö 4.3

Bericht aus dem Inklusionsbeirat

Frau Wandke erläutert, dass der Inklusionsbeirat während der Sommerpause nicht aktiv gewesen sei und sie daher heute keinen Bericht vorlegen könne.

 

Ö 5

Eingaben

Es liegen keine Eingaben vor.

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 22-0996

Legionellen: Ursachen besser erkennen, Gesundheit der Mieter*innen besser schützen

Frau Kültür (GRÜNE) teilt nochmals mit, dass sie mit Frau Fuchs (DIE LINKE) gesprochen habe, die den Antrag gerne vertagen wolle. Sie fragt, ob jemand weitere Anmerkungen oder Beiträge hierzu habe.

Frau Hauser (SPD) bedauert, dass Frau Fuchs (Die Linke) heute nicht anwesend sei und keine Vertretung der Fraktion teilnehme. Sie betont jedoch, dass der Antrag seit dem 8. Mai vorliege und nun fast vier Monate bearbeitet werde. Sie erklärt, dass man heute gerne abstimmen wolle und dass die heutige Fachexpertise von Frau Stanko (Verwaltung) viele Fragen, insbesondere zur Situation am Dulsberg, beantwortet habe.

Frau Feiß (GRÜNE) weist darauf hin, dass es am Dulsberg offenbar ein Kommunikationsproblem gebe. Sie schlägt vor, den Antrag zu vertagen, damit Frau Fuchs (DIE LINKE) teilnehmen und gemeinsam mit ihrer Fraktion eine bessere Informationsweitergabe sicherstellen könne. Sie plädiert dafür, dass keine weitere Aussprache erfolge und der Antrag erst abgeschlossen werde, wenn alle Beteiligten einbezogen seien.

Frau Hauser (SPD) weist darauf hin, dass sich die Forderungen des Antrags an das Gesundheitsamt richten. Sie betont, dass das Kommunikationsproblem zwischen Vonovia und den Mieterinnen bzw. Mietern nicht Gegenstand des Antrags. Sie respektiert die Diskussionen und bedauert die Abwesenheit von Frau Fuchs (DIE LINKE), ist jedoch der Ansicht, dass inzwischen alles Wesentliche gesagt sei.

Frau Kültür (GRÜNE) erinnert daran, dass einige betroffene Personen erst heute informiert wurden. Sie leitet die Abstimmung ein.

 

Abstimmung Vertagung:

Für-Stimmen:   DIE GRÜNEN

Nein-Stimmen:  SPD, CDU, FDP, AfD

Enthaltungen:   Volt

 

Der Ausschuss lehnt die Vertagung damit mehrheitlich ab, bei Abwesenheit der LINKEN-Fraktion.

 

 

Abstimmung Antrag:

Für-Stimmen:   /

Nein-Stimmen:  SPD, CDU, FDP, AfD

Enthaltungen:   DIE GRÜNEN, Volt

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag damit mehrheitlich ab, bei Abwesenheit der LINKEN-Fraktion.

 

Abstimmungsergebnis Antrag auf Vertagung:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Für-Stimmen

: DIE GRÜNEN

Gegenstimmen

: SPD, CDU, FDP,AfD

Stimmenthaltungen

: Volt

 

 

Abstimmungsergebnis Ursprungsantrag:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Für-Stimmen

: /

Gegenstimmen

: SPD, CDU, FDP, AfD

Stimmenthaltungen

: DIE GRÜNEN, Volt

 

Ö 7

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 7.1 - 22-1330

Verwendung und Aufteilung der Finanzmittel für die bezirkliche Senior:innenarbeit im Jahr 2026 hier: Vorschlag des Bezirksamtes

Frau Böther (Verwaltung) erläutert den Vorschlag des Bezirksamtes.

Herr Bonfert (FDP) fragt, ob bekannt sei, wie viele Finanzmittel die anderen Bezirke erhalten würden und ob das Verhältnis angemessen erscheine.

Frau Böther (Verwaltung) erklärt, dass die Höhe der Zuweisungen der anderen Bezirke bekannt sei und dass die Rahmenzuweisung auf die Bezirke verteilt werde. Die Aufteilung erfolge zunächst durch einen Sockelbetrag, der für jeden Bezirk gleich sei. Danach werde ein variabler Anteil berechnet, der sich nach der Zahl der Grundsicherungsempfängerinnen bzw. Grundsicherungsempfänger über 60 Jahren und der Ein-Personen-Haushalte über 60 Jahren richte. Dadurch ergäben sich leichte Verschiebungen von Bezirk zu Bezirk und von Jahr zu Jahr. Sie gibt ein Beispiel: Der Bezirk erhalte im aktuellen Haushalt 4.000 Euro weniger als zuvor, da sich die Anteile verändert hätten. Insgesamt erscheine die Aufteilung jedoch angemessen, da sie sich am tatsächlichen Bedarf bzw. an den verfügbaren Zahlen orientiere.

 

Abstimmung:

Für-Stimmen:   SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, Volt, AfD

Nein-Stimmen:  /

Enthaltungen:   /

 

Der Ausschuss stimmt den finanziellen Vorschlag des Bezirks somit einstimmig zu, bei Abwesenheit der LINKEN-Fraktion.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

Für-Stimmen

: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, Volt, AfD

Gegenstimmen

: /

Stimmenthaltungen

: /

 

 

Ö 7.2

Information über die Haushaltsplanung 2027/2028 für die bezirkliche Senior:innenarbeit

Frau Böther (Verwaltung) erklärt, es stünde die Haushaltsplanung 2027/2028 an. Hierzu müsse das Bezirksamt zu zwei Punkten Stellung nehmen. Zum einen zur Schlüsselung und zum anderen zu den Bedarfen. Bei der gerade schon vorgestellten Schlüsselung schlägt das Bezirksamt vor, es dabei zu belassen, da sich diese bewährt habe. Bei den Bedarfen wolle man die Information geben, dass man Mehrbedarfe in Höhe von 92.000 Euro pro Jahr gemeldet habe. Damit sei man lediglich in der Lage, die Dinge weiterzumachen, die man im Moment mache, jedoch könne man keine neuen Maßnahmen umsetzen. Außerdem habe man einen maximalen Mehrbedarf von knapp 170.000 Euro angegeben. Hier sei eine Projektstelle enthalten, die sich mit dem Thema „Wohnen im Alter“ beschäftigen solle. Gleichzeitig habe man jedoch die Empfehlung erhalten, sich nicht zu viel Hoffnung auf ein viel höheres Budget zu machen. Daher steuere man strukturell auf ein Defizit für die Jahre 2027/2028 zu. Frau Böther (Verwaltung) betont, dass es wichtig gewesen sei, diese Informationen hier zu platzieren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch die Reste der Vorjahre irgendwann aufgebraucht sein werden.

Frau Feiß (GRÜNE) fragt, inwieweit das Projekt „Age-friendly-City“, in das der Bezirk eingebunden sei, eine Rolle für die Planungen spiele oder ob es völlig abgekoppelt sei.

Frau Böther (Verwaltung) erklärt, dass das Programm inhaltlich nicht abgekoppelt sei, finanziell jedoch schon. Es fließe kein zusätzliches Geld in die bezirkliche offene Senior:innenarbeit. Das Programm beeinflusse aber die Inhalte und Überlegungen des Bezirksamtes.

Herr Ziegler (CDU) fragt nach den Kosten, insbesondere zum aktuellen Delta von 70.000 Euro aus 2025, und ob für 2027/2028 ebenfalls ein Delta geplant sei.

Frau Böther (Verwaltung) erklärt, dass dies korrekt sei und dass das Delta steigen werde, da die Kosten im Bereich Mieten und Unterhalt weiter steigen würden.

Herr Ziegler (CDU) fragt, ob das Delta auch den über dem Bezirksamt befindlichen Verantwortlichen gespiegelt werde und ob die Bedarfe bereits abgenickt seien.

Frau Böther (Verwaltung) sagt, die Bedarfe seien nicht abgenickt, aber der Mehrbedarf sei gemeldet.

Herr Schröder (Verwaltung) erläutert, dass die Haushaltsplanung 2027/2028 in einem ersten Schritt von den Fachbehörden, hier der Sozialbehörde, erfragt werde. Diese melde den Mehrbedarf und stimme die Fragen intern ab, bevor sie in die Diskussion mit der Finanzbehörde gehe. Hinweise deuteten darauf hin, dass der Haushalt 2027/2028 problematisch werde und nur geringe, bis keine Spielräume bestünden. Die Bezirksversammlung werde zur Schlüsselung und zum Bedarf befragt. Herr Schröder (Verwaltung) hält die gewählte Schlüsselung für eine der wenigen, die den Bedarf tatsächlich erfasse.

Herr Ziegler (CDU) sagt, er habe nun besser nachvollziehen können, dass das Delta gemeldet werde, in Zukunft aber nicht mehr Maßnahmen umgesetzt werden könnten, als bisher und das Delta dennoch wachsen werde.

 

Ö 7.3 - 22-1283

Sitzungstermine 2026

Frau Hauser (SPD) führt aus, sie habe die Termine für September und Oktober überprüft und frage sich, warum im September eine Lücke bestehe, gerade kurz nach der Sommerpause. Sie könne nachvollziehen, dass im Oktober Ferien seien, äußert aber grundsätzlich den Wunsch, im September ebenfalls eine Sitzung durchzuführen, falls dies organisatorisch möglich wäre.

Herr Schmitsdorf (Protokollführung) erklärt, dass man sich grundsätzlich an den Vorjahren orientiert habe und bei der Planung immer alle Ausschüsse berücksichtigen müsse, um das Gesamtbild zu wahren. Daher sei eine längere Pause eingeplant worden. Wenn der Ausschuss einen anderen Termin wünsche, könne er dies beschließen, müsse jedoch darauf achten, dass dadurch keine Sitzungen von anderen Ausschüssen verschoben werden.

Frau Kültür (GRÜNE) ergänzt, es sei grundsätzlich möglich, den Termin am 27. August auf den 17. September oder einen ähnlichen Tag zu verschieben bzw. einen entsprechenden Vorschlag einzubringen.

Frau Hauser (SPD) schlägt vor, alternativ den 10. oder 17. September als Sitzungstermin anzusetzen, da bisher an beiden Tagen keine Eintragungen vorlägen. Sie bittet darum, im September mindestens eine Sitzung einzuplanen, sofern dies organisatorisch möglich sei und alle Beteiligten zustimmten.

Frau Kültür (GRÜNE) fragt, ob grundsätzlich ein zusätzlicher Termin möglich sei, auch unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung. Sie bittet um Handzeichen, wer eine Aufstockung von acht auf neun Termine grundsätzlich befürworte.

Abstimmung neun Termine in 2026:

Für-Stimmen:   SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, Volt, AfD

Nein-Stimmen:  /

Enthaltungen:   /

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag zur Aufstockung auf neun Termine im Jahr 2026 damit einstimmig zu, bei Abwesenheit der LINKEN-Fraktion.

 

Protokollnotiz:

Nach Prüfung durch den Ausschussdienst wurde ein zusätzlicher Termin für eine Sitzung des SIIGK am 17.09.2026 in den Entwurf der Sitzungstermine 2026 aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis Antrag auf zusätzliche Sitzung:

Einstimmig beschlossen

 

Für-Stimmen

: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, Volt, AfD

Gegenstimmen

: /

Stimmenthaltungen

: /

 

 

Ö 8 - 22-1384

Themenspeicher SIIGK - Stand: September 2025

Frau Kültür (GRÜNE) berichtet, dass der Hitzeaktionsplan in der nächsten Sitzung am 20.11.2025 vorgestellt werde.

Frau Hauser (SPD) fragt nach der Wohnpflegeaufsicht und erkundigt sich, ob es bereits eine Rückmeldung zu einem Termin gebe.

Herr Schmitsdorf (Protokollführung) erklärt, dass bisher aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im zuständigen Fachamt noch kein Termin festgelegt werden konnte. Man habe das Thema jedoch weiterhin im Blick.

Frau Hauser (SPD) schlägt vor, das Politische Engagement von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund zu stärken. Sie regt an, das Seniorenbüro Hamburg e.V. einzuladen, da diese Organisation in Hamburg häufig als erste Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte genannt werde. Alternativ könnten auch interkulturelle Seniorentreffs in Altona und Hamburg-Mitte berücksichtigt werden. Sie weist darauf hin, dass Vorschläge seitens des Bezirksamtes ebenfalls willkommen seien.

 Protokollnotiz:

 Der Vorschlag wurde in den Themenspeicher aufgenommen.

 

Ö 9

Verschiedenes

Frau Kültür (GRÜNE) berichtet, dass in der Sitzung vom 5. Juni der Vorschlag von Frau Lemm-Bannister gemacht wurde, das vorgestellte Kochbuch auch auf Englisch verfügbar zu machen. Die Verwaltung habe dies geprüft und mitgeteilt, dass eine Übersetzung aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht möglich sei. Es wird darauf hingewiesen, dass Übersetzungsprogramme auf privaten Handys individuell genutzt werden könnten.

Frau Czerbania-Ermer (CDU) fragt nach Informationen zur Rattenproblematik in Hamburg-Nord und schlägt vor, jemanden vom Institut für Hygiene und Umwelt (HU) einzuladen, um über den aktuellen Stand zu berichten.

 Protokollnotiz:

Eine Anfrage für eine Vorstellung des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) zum Thema „Rattenproblematik im Bezirk Hamburg-Nord“ für die Sitzungen des SIIGK am 29.01.2026 oder 29.02.2026 wurde gestellt.

 

Frau Kültür (GRÜNE) notiert den Vorschlag und weist darauf hin, dass die nächste Sitzung am 20.11.2025 stattfinden werde.

Sie beendet die Sitzung um 20:39 Uhr.