Der Vorsitzende schlägt vor, die Präsentation U 5-Bauvorbereitungen vor TOP 2 zu ziehen und informiert darüber, dass die Präsentation Schule-Grellkamp heute ausfallen wird.
Das Gremium bestätigt die veränderte Tagesordnung.
Der Vorsitzende begrüßt die Referenten und die Teilnehmer:innen aus den Ausschüssen RegA BUHD und KUM, die aufgrund der Präsentation zu TOP 4.1 zu Gast im RegA FOLAG sind.
Es liegen keine Anfragen vor.
Die Niederschrift wird genehmigt.
Herr Ernst stellt sich und seinen Kollegen vor. Herr Ernst ist bei der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für die Bürgerbeteiligung und die Einbeziehung von Institutionen während der Planungs- und Bauphasen zuständig und Herr Henze als Ingenieur für die Planung, Organisation und Ausführung der Arbeiten der U5 Ost. Mit dem Ausbau der U5 sollen weitere Lücken im Streckennetz geschlossen und der Anteil des ÖPNV auf 30 % gesteigert werden. Mit den Leitungsverlegungsarbeiten konnte im März 2022 begonnen werden.
Protokollnotiz:
Es wird auf die der Niederschrift angehängte Präsentation verwiesen.
Zur Haltestelle Barmbek-Nord (ehemals Nordheimstraße)
Herr Henze stellt die Planungen zu dieser Haltestelle vor:
Die Baugrube wird eine Länge von ca. 200 Metern und eine Breite von 22 bis 40 Metern und im ausgehobenen Zustand rund 25 Meter Tiefe aufweisen. Die benötigten Schlitzwände werden bis zu 45 Metern Tiefe in den Erdboden hergestellt. Alle unter den Straßen vorhandenen Leitungen müssen verlegt werden, was durch Leitungsfirmen erfolgen wird. Durch sogenannte Wanderbaustellen wird der Verkehr Einschränkungen erfahren.
Die HOCHBAHN steuert und koordiniert freiwillig die einzelnen Arbeiten der eigenverantwortlichen Leitungsträger und deren beauftragten Firmen und ist hinsichtlich der Abstimmung der Verkehrsführungen zentraler Ansprechpartner für die Verkehrsdirektion und die Polizei. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgt der Bau halbseitig. Geplant ist der Baubeginn für Ende 2023.
Herr Reiffert bedankt sich für den Vortrag sowie die frühzeitige Vorstellung und erkundigt sich danach, welchen Wert der HVV der Rad- und Fußverkehrsplanung in dem Gesamtprojekt während der Bauzeit beimesse. Des Weiteren möchte er wissen, ob und welche Überlegungen die HOCHBAHN bereits hinsichtlich der Einbeziehung der Bürger:innen während der Bauzeit getroffen habe.
Herr Henze erklärt, dass die Wegeführung der Rad- und Fußgänger einen sehr hohen Stellenwert einnehme und die HOCHBAHN sich bei diesem Thema durch einen versierten Stadtplaner unterstützen lasse.
Herr Ernst ergänzt, dass die HOCHBAHN die Bürger:innen informiert durch Fahrgastinformationen auf Aushängen in Bahnen und an Haltestellen, Newsletter als E-Mail verteile und frühzeitige Kontakt zu den im Stadtteil ansässigen Gremien und Sportvereinen aufnehme und auf der HVV-Webseite Hinweise platziere. Er weist aber auch darauf hin, dass sich eine Baustelle verändere und Abweichungen von Planungen möglich seien, auf die dann mit anderen Ausweichmöglichkeiten reagiert werden müsse. Auch hierzu würden kurzfristig Informationen an die lokale Öffentlichkeit erfolgen.
Frau Lütjens macht deutlich, dass die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses sichergestellt werden müsse, wozu auch die Lieferverkehre gehörten. Sie weist auf die geplante Baustelle Wellingsbütteler Landstraße/Wellingsbütteler Weg hin, deren Umleitungsverkehre auch über die vorgestellte Baustelle führe und fragt nach, ob sich die HOCHBAHN hierüber bereits Gedanken gemacht habe.
Herr Ernst erinnert, dass für die Verkehrsführung während der Bauphase in der Wellingsbütteler Landstraße ein neues Konzept erstellt werde, das mit den Maßnahmen an und für den Bau der U5 abgestimmt werde, aber der HOCHBAHN noch nicht vorliege.
Herr Henze fügt hinzu, dass diverse Verkehrsmodelle und Verkehrsuntersuchungen durchgeführt worden seien und noch immer durchgeführt würden. In einem Gespräch am 11.02.2022 seien u.a. Herrn Staatsrat Bill sehr detailliert der Bauzeitplan und die Maßnahmen vorgestellt worden. Herr Henze macht deutlich, dass partielle Einschränkungen nicht zu vermeiden sein werden, man hierauf jedoch vorbereitet sei. Ferner lägen die Baustellenplanungen der Wellingsbüttler Landstraße nicht in der Verantwortung der HOCHBAHN.
Frau Ros weist auf eine Schule W 28, eine Rettungswache, Kita, Café Rübenkamp und auf die anstehende Campuseröffnung in dem angesprochenen Baubereich hin. Sie sieht hier ein Konfliktpotential in den unterschiedlichen Verkehren, das gelöst werden sollte. Ferner weist sie auf die westlich gelegene Baustelle für den Wohnungsbau durch die Schiffszimmerer-Genossenschaft hin, die die Hauptachse in Richtung Steilshoop betrifft. Frau Ros spricht sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h während der Bauphase aus.
Herr Henze erläutert, dass die genannten Punkte bekannt und in die Verkehrsplanungen mit eingeflossen seien, die immer in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle für Baustellen (KOST), der Verkehrsdirektion und den Polizeidienststellen intensiv und ausführlich abgestimmt würden. So würden Baugenehmigungen anderer Baustellen der HOCHBAHN zur Zu- und Abstimmung vorgelegt. Rettungswege und Straßen für den Anrainerverkehr würden entsprechend frei gehalten; hierfür würden Gespräche mit der Feuerwehr und der Polizei geführt.
Herr Wagner erkundigt sich nach der zu erwartenden Lärmbelastung durch die täglichen Arbeiten und dem vorhandenen Baumbestand an der Nordheimstraße.
Hierzu führt Herr Ernst aus, dass die Arbeiten in der Regel werktags im Zeitraum von 07.00 bis 20.00 Uhr ausgeführt würden. Sollte die Notwendigkeit bestehen, diese Zeiten auszuweiten, würde hierfür eine Genehmigung beantragt werden. Diese Ausnahme würde rechtzeitig kommuniziert werden. Die in der Nordheimstraße zu fällenden Bäume würden nachgepflanzt, wobei die neuen Standorte noch nicht bekannt seien.
Frau Schenkewitz lobt die Planungen für eine gute Bürgerbeteiligung und erkundigt sich, warum Leitungsstraßen provisorisch angelegt werden.
Herr Henze erklärt, dass provisorische Leitungstrassen von den Gegebenheiten an den Haltestellen abhingen. In der Nordheimstraße sei (fast) alles in der Endlage zu belassen. Im Falle eines Ausweichens auf Privatgrund bestehe die Verpflichtung von Seiten der Leitungsträger, den vorherigen Zustand mit Leitungen wieder herzustellen.
Herr Messaoudi fragt, ob die HOCHBAHN Kontakt zu Eigentümern zwecks eines möglichen Beweissicherungsverfahrens aufgenommen habe, sollte es durch die Baustellentätigkeiten zu Schäden an den umliegenden Häusern kommen.
Herr Henze antwortet, dass die hauseigene Rechtsabteilung mit den Hauseigentümern und Anrainern in Verbindung stehe. Er erklärt, dass die Schlitzwandherstellung ein erschütterungsarmes Bauverfahren sei. Verantwortlich für einen eventuellen Schaden seien die Bauunternehmer. Beweissicherungsverfahren würden rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und nach deren Ende durch öffentlich vereidigte Gutachter schlussendlich im Auftrag der HOCHBAHN durchgeführt.
Herr Ernst informiert des Weiteren darüber, dass Anfang der 2030er Jahre die gesamte Baumaßnahme und damit auch die heute angesprochene Etappe, fertig gestellt sein sollen. Zwar werde es vorher schon möglich sein, die Straßen wieder wie gewohnt zu befahren, aber die unterirdischen Arbeiten, die bis zur Fahrt der ersten U-Bahn noch ausgeführt werden müssen, würden andauern. Da hier noch Abstimmungsgespräche mit der LSBG stattfänden, sei noch kein konkretes Datum zu beziffern.
Baustelle Sengelmannstraße
Herr Ernst führt aus, dass es sich bei der Haltestelle Sengelmannstraße um eine Bestandshaltestelle handele, die erweitert werde. Die automatisierte U-Bahn sei über Bahnsteigtüren zu betreten. Große Teile des Bahnsteigbereiches würden durch eine Stahldachkonstruktion eingehaust, die auch Lärm zurückhielten. Während der Bauzeit würden die Bauverkehre über die Straßen Heilholtkamp, Frühlingsgarten und Floot geleitet. Während der Bauphasen würden Schienenersatzverkehre für notwendige Streckensperrungen eingerichtet.
Herr Henze stellt den Terminplan zur Tieferlegung vor. Der Leitungsbau sei im März 2022 gestartet und laufe bis Ende 2022. Das Widerlager West würde im Marz 2023 starten. Diverse Einzelmaßnahmen seien aus dem großen Ausschreiben herausgelöst worden. Um Zeit zu sparen werde die komplette Ausführungsplanung für den Brückenneubau mit der Genehmigung dem Bauunternehmer zur Verfügung gestellt. Generell sei eine wechselseitige Verkehrsführung geplant. Im März 2023 beginne der Umbau der Haltestelle Sengelmannstraße. Ab August 2023 beginne der Straßenbau Sengelmannstraße. Weitere Informationen seien auf der Website www.schneller-durch-hamburg.de zu finden.
Auf Nachfrage von Herrn Lindenberg zur barrierefreien Zuwegung erläutert Herr Ernst, dass die Diskussion bereits mehrfach geführt worden sei. Der betreffende öffentliche Weg befinde sich im Eigentum des Bezirks, der hier handeln könne. Auch bei dem Projekt U5 müsse man die finanziellen Möglichkeiten beachten. Das Anliegen bezüglich des barrierefreien Weges zur Haltestelle werde mitgenommen.
Auf Nachfrage von Frau Ros erläutert Herr Ernst, dass die Präsentation auf der Seite des Bezirksamtes hochgeladen werde. Er weist aber auch noch einmal auf die o.g. Projektwebsite hin, auf der alle Informationen zu finden seien. Zudem gebe es einen Link von der Website der Hochbahn auf die Projektwebsite.
Frau Hofmann verstärkt das Anliegen von Herrn Lindenberg bezüglich der Barrierefreiheit.
Auf Nachfrage von Frau Traversin antwortet Herr Ernst, dass auf Wunsch eine erneute Vorstellung der Projektfortschritte möglich wäre.
Frau Lütjens merkt an, dass die Bürgerinnen und Bürger von dem Busersatzverkehr bei einem Weg in die Innenstadt betroffen seien.
Auf Nachfrage eines Bürgers antwortet Herr Henze, dass die U-Bahn Brücke Sengelmannstraße für die Überführung der U5 komplett neu gebaut werde.
Herr Kranz ergänzt, dass es im Bereich der Sengelmannstraße keinen Radschnellweg gebe. Die Veloroute 5 führe entlang der Sengelmannstraße. Diese würde durch die Baustelle geführt.
Auf Nachfrage von Herrn Prott antwortet Herr Henze, dass es durch den Bestandsumbau weniger Erdbewegungen und starke Betonarbeiten als bei Neubauhaltestellen gebe. Im Bahnsteigbereich würden Abbrucharbeiten vorgenommen, die Stahldachkonstruktion würde neu erstellt und erweitert. Es gebe zwei Baustelleneinrichtungsflächen links von der Sengelmannstraße. Das Wohngebiet solle möglichst wenig befahren werden.
Auf Nachfrage von Herrn Boddin erläutert Herr Henze, dass im Bereich Evangelische Stiftung Alsterdorf/ KJND zunächst eine temporäre Brücke erstellt würde. Der Brückenneubau der Paul-Stritter-Brücke erfolge mit einer größeren Spannweite am alten Brückenstandort.
Auf Nachfrage von Herrn Röhrs antwortet Herr Henze, dass die Bautätigkeiten im Kontext der Tunnelbohrmaschine Ende 2023 starten würden. Es werde zu einer zeitlichen Überlagerung kommen.
Auf Nachfrage von Herrn Kranz erläutert Herr Henze, dass sich östlich von der Sengelmannstraße die Baustelleneinrichtungsfläche für die Tunnelbaumaschine befinde. Der Startschacht befinde beim Busbetriebshof. Von der Sengelmannstraße bis zum Startschacht gebe es oberirdische Kreuzungsbauwerke, wo sich die U1 und der Neubau der U5 kreuzen würden.
Der Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag sowie die zahlreichen Antworten.
Die Präsentation fällt aus und wird verschoben.
Frau Hofmann verdeutlicht die Wichtigkeit der Vorstellung von Bauprojekten.
Frau Lütjens erläutert, dass man die Gestaltung gerne interfraktioneller gesehen hätte, da alle die gleiche Zielrichtung verfolgen würden. Die CDU-Fraktion würde dem Antrag zustimmen.
Frau Ros betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit.
Frau Traversin befürwortet die Idee des interfraktionellen Antrags. Enger Kontakt sei nötig, um informiert zu werden. Die Fraktion DIE LINKE würde den Antrag unterstützen.
Frau Schenkewitz stimmt der Idee des interfraktionellen Antrags zu.
Die CDU-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und die FDP-Fraktion schließen sich dem Antrag der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion an.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende fragt, ob die Tischvorlage aufgrund ihrer Wichtigkeit in diesem Ausschuss behandelt werden könne, anstatt sie wie üblich zu vertagen.
Herr Kranz stimmt dem zu. Anlass für die Tischvorlage sei die Eingabe aus TOP 6.1.1. Die Tempo 30-Strecke vor der KiTa werde von den Bürger*innen gewünscht.
Der Vorsitzende schlägt vor die Eingabe aus TOP 6.1.1 gemeinsam mit diesem Antrag zu behandeln.
Frau Schenkewitz unterstreicht die Wichtigkeit dieses Antrags. Kinder dürften nicht in Gefahr geraten.
Auf Nachfrage von Frau Schenkewitz antwortet Frau Nölting, dass es sich bei dem Unfall aus TOP 6.1.1 um einen Ausparkunfall handele.
Auf weitere Nachfrage von Frau Lütjens antwortet Frau Nölting, dass der Prüfauftrag bisher noch nicht erfolgt sei. Die Chancen seien schwer einschätzbar. Die hohe Bustaktung könne ein Ausschlussgrund sein.
Auf weitere Nachfrage von Frau Ros erläutert Frau Nölting, dass mehrere Interessen aufeinanderstoßen würden. Dieser Abwägungsprozess würde an anderer Stelle geführt.
Herr Kranz erläutert, dass der 192er Bus zwischen 7 und 8 Uhr zehn Mal fahre und somit die Höchstgrenze unterschreite. Aus Sicht der geänderten HRVV wäre die Einführung einer Tempo 30-Strecke zulässig. Genaueres würde sich durch die Prüfung ergeben.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Siehe TOP 5.2.
Frau Stock fragt, ob es sich hier nicht um öffentlichen Raum handeln würde und daher die Stadtreinigung für Reinigung und Pflege zuständig sei. Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit gibt sie zu bedenken, ob hinreichende Mittel für eine Unterhaltung zur Verfügung stünden.
Herr Landbeck bestätigt, dass es als Fläche der FHH öffentlicher Raum und das Bezirksamt für die Pflege zuständig sei. Die Mittel hierfür seien leider begrenzt. Der Vorschlag sei daher – unter Vorbehalt aufgrund der Kürze der Zeit nach Eingang der Eingabe – die Pflege im Rahmen von Patenschaften zu organisieren, bspw. durch umliegende Gewerbebetriebe. Zudem solle es bereits Gespräche eines Bürgerschaftsabgeordneten mit dem Flughafen Hamburg zu einer Patenschaft gegeben haben. Details dazu seien jedoch nicht bekannt. Dies sei zu prüfen und werde dem Ausschuss anschließend mitgeteilt. Der Fachbereich werde dagegen eine regelmäßige Pflege der Baumscheiben nicht langfristig übernehmen können.
Frau Ros erinnert sich an frühere Berichte der Verwaltung über die Unterhaltung der Baumscheiben. Damals sei zugesagt worden, dass dies nicht problematisch sei, insbesondere bei einer Bepflanzung mit Storchenschnabel, der sehr robust sei und sich gut halte. Die damaligen Befürchtungen, dass eine Pflege doch aufwändiger sei, hätten sich nun offenbar bewahrheitet. Dies sei bedauerlich, da die Einrichtung viel Geld gekostet habe. Wichtig sei, zu erfahren, woran der derzeitige Zustand liege, ggf. sei der Boden nicht gut vorbereitet worden. Ggf. könne man die vom Petenten angebrachte fachliche Analyse begutachten. Die aktuelle Haltung der Verwaltung finde sie nicht nachvollziehbar.
Frau Schenkewitz bestätigt, dass es Gespräche mit dem Flughafen gegeben habe. Corona-bedingt seien aber auch beim Flughafen die Mittel begrenzt worden. Die Gespräche zu Patenschaften würden jedoch noch weitergeführt, auch mit umliegenden Gewerbetreibenden. Leider gedeihe auch der Storchenschnabel an den betreffenden Stellen nicht aufgrund der dort bestehenden Lichtverhältnisse, Wassermangel oder ungünstiger Nutzung durch Hunde oder Fußgänger. An der guten Bodenvorbereitung und -auffüllung liege es nicht. Man müsse sich eine ganz andere Gestaltung oder ein anderes Konzept einfallen lassen.
Die Bürgerin der Eingabe dankt für das geäußerte Interesse und gibt zunächst zu bedenken, dass man einen Unterschied zwischen Neugestaltung und weitere Pflege sehen müsse. Auch für eine Pflege müssten die Mittel gefunden werden. Zudem widerspreche sie dem Argument, dass grundsätzlich an den Baumscheiben nichts wachse. An zwei Baumscheiben gedeihe der Storchenschnabel sehr gut, dort seien Bäume neu gepflanzt worden und der Boden noch nicht verdichtet.
Sie geht im Folgenden noch auf die im Rahmen der RISE-Maßnahmen Langenhorn Markt erfolgten Bepflanzungen an der Rampe ein, deren Pflege durch die Verwaltung sukzessive eingestellt worden sei. Dort wachse nun auch nichts mehr. Sie bitte an der Stelle darum, es zu unterbinden, Bepflanzungen von Amateuren vornehmen zu lassen und regt an, ein Teil der Mittel, die jährlich als Verstetigungsmaßnahmen aus dem ehemaligen RISE-Programm in der Essener Straße eingesetzt würden, für eine Neugestaltung an den Baumscheiben und der Rampe einzusetzen.
Herr Kranz stellt zunächst klar, dass nicht die Stadtreinigung für die Reinigung und Pflege von Baumscheiben zuständig sei. Er greift noch einmal das Konzept der Grünpatenschaften auf, die mit dem Bezirksamt abgestimmt werden müssten. Er weist auch darauf hin, dass öffentlicher Raum leider immer so aussehe, wie die Menschen ihn nutzen und hinterlassen würden. Es sollte aber bei den umliegenden Gewerbetreibenden ein hohes Interesse daran bestehen, dass die Bepflanzungen gepflegt aussehen.
Frau Schenkewitz dankt der Bürgerin der Eingabe noch einmal für ihr Engagement, betont aber noch einmal, dass die Gespräche sowohl mit dem Fachbereich als auch dem Flughafen weiterhin geführt würden und die Angelegenheit nicht in Vergessenheit gerate. Das Problem sei aber tatsächlich vor allem das fehlende Wasser und der Verhalten der Fußgänger. Auf Grundlage dieser Herausforderungen müsse ein langfristig tragbares Konzept gefunden werden.
Herr Prott stimmt ebenso für einen Einsatz von Grünpatenschaften und ergänzt dazu, dass die dafür erforderlichen finanziellen Mittel gegebenenfalls aus dem Quartiersfonds, dem neuen Bürgerfonds oder aus bezirklichen Sondermitteln geschöpft werden könnten.
Die Bürgerin der Eingabe fasst ihre Bitte aus der Eingabe noch einmal zusammen und bittet um fachgerechte Neubepflanzung mit geeigneten Pflanzen mit finanzieller Unterstützung wie von Herrn Prott vorgeschlagen.
Auf Bitte von Herrn Kranz zu den Gründen der Anordnung erläutert Frau Nölting vom PK34, dass es sich um ein Wiederholungsschild für die abbiegenden Fahrzeuge handeln würde. Kurz hinter der Einmündung der Brabandstraße zur Hindenburgstraße sei eine Kita, daher liege der Bereich innerhalb der 300m Zone. Die Anordnung sei daher nicht neu.
Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Hofmann kündigt an, dass ein zurzeit von der SPD-Fraktion erarbeiteter Vorschlag zur Umbenennung von Straßen anschließend an alle Fraktionen geschickt werden solle in der Hoffnung, ggf. einen interfraktionellen Antrag hierzu einreichen zu können.
Frau Mieth-Gurke teilt mit, dass derzeit in der Bebelallee 53 Baumfällungen vorgenommen würden und fragt, ob dies richtig sei.
Herr Landbeck weist für solche Fragen auf den Meldemichel hin, sagt aber zu, gern selbst noch einmal nachzufragen.
Protokollnotiz:
Für die Fällung der Bäume in einer Baumgruppe, deren Bestand der Baumschutzverordnung unterliegt, wurde keine Genehmigung erteilt. Vor dem Hintergrund von Hinweisen, die das Bezirksamt hierzu erreicht hatten, wurde diesen Hinweisen bereits nachgegangen mit der Folge, dass zeitnah ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.
Frau Ros ergänzt dazu, dass es durchaus auch Baumfällungen im Rahmen von privaten Bauanträgen gebe. Dies sei den jeweiligen Bauausschüssen bekannt. Die Mitglieder dieser Ausschüsse könnten daher die Frage ebenso beantworten.
Der Vorsitzende dankt den Mitgliedern und schließt die Sitzung um 20.30 Uhr.