Zwei Vertreter der Projektgesellschaft sind der Einladung durch den Vorsitzenden spontan gefolgt und zur heutigen Sitzung erschienen. Der Vorsitzende schlägt vor, den Vortrag zwischen TOP 3 und TOP 4 auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen genehmigt.
Der Vorsitzende bittet die 3-G-Regel im Ausschuss sowie die Abstandsregel einzuhalten.
Es sind keine Fragen vorhanden.
Die Niederschrift wird in ihrer vorläufigen Form nicht genehmigt.
Präsentation Schröderstift / Kiwittsmoor
Der Vorsitzende trägt erläuternd vor, dass am Kiwittsmoor in Langenhorn auf dem ehemaligen Gelände der Seniorenwohnanlage Schröderstift Mehrfamilienhäuser sowie eine Kita errichtet werden. Um die Wegebeziehung während der Bauarbeiten zu erklären und zu besprechen, wurden ein Vertreter der PGH Planungsgesellschaft und der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Schröderstifts eingeladen. Der Vorsitzende begrüßt die Referenten und übergibt ihnen das Wort.
Herr Guljas, PGH, stellt sich vor und erklärt, dass sowohl das Bauvorhaben des Schröderstifts als auch das aktuelle Bauvorhaben von der PGH geplant wurde. Der 1. Bauabschnitt, der aus 209 altengerechten, kleinteiligen Wohneinheiten besteht, ist mittlerweile vollständig errichtet.
Der 2. Bauabschnitt mit 268 Wohneinheiten wird in einer massiven Bauweise mit ausschließlich öffentlich geförderten Wohnungen, inklusive Kita, errichtet. Auf dem südlichen gelegenen Teil befindet sich die Kapelle.
Der 1. Bauabschnitt ist mit Feuerwehraufstellflächen und Feuerwehrerschließung auch für Krankenwagen, Stadtreinigungsfahrzeugen und Besuchern zu queren, wobei es sich hier um eine private Erschließung handelt. Eine Durchquerung in nordsüdlicher Richtung ist möglich.
Der 2. Bauabschnitt beginnt mit den beiden südlich gelegenen Baukörpern im ersten Baufeld, die auch über eine gemeinsame Tiefgarage verfügen werden. Im Abstand von 6-8 Wochen wird mit den Arbeiten auf dem jeweilig nächsten Baufeld begonnen. Das zweite Baufeld wird mit einer Tiefgarage auf der Nordseite errichtet und das dritte Baufeld in der Mitte, das ebenfalls über eine Tiefgarage verfügen wird. Geplant ist für die 6 Neubauten eine Gesamtbauzeit von rund 18 Monaten.
Herr Guljas, PGH, weist darauf hin, dass während der Bauphase zwei Zuwegungen für die Nutzung durch die oben genannten Fahrzeuge und auch für die Fußgänger gesichert sind. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden auch die fußläufigen Verbindungen miteinander verbunden.
Der Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag und erklärt, dass die Abkürzung PGH für Planungsgesellschaft Holzbau steht.
Frau Schenkewitz bedankt sich bei den Referenten für ihr heutiges Erscheinen. Sie stellt klar, dass die SPD-Fraktion das Bauprojekt ausdrücklich begrüße und erklärt, dass Bewohnende ihr mitgeteilt hätten, dass die aktuelle Wegeführung außen um das gesamte Baugelände zu den Geschäften oder zum Bahnhof viel zu lang und beschwerlich sei. Aus diesem Grund seien die BewohnerInnen, ausgehend von der Kapelle, über die Baustelle gegangen, um den langen Weg abzukürzen. Sie weist auf die anstehenden jahreszeitlich problematischen Witterungsverhältnisse hin, die diesen Weg gerade für Ältere und gehbehinderte Menschen nur schwerlich begehen lassen und unfallträchtig sei. Des Weiteren weist Frau Schenkewitz auf nicht ausreichende Parkmöglichkeiten der BewohnerInnen, die oft noch über eigene Fahrzeuge verfügen, sowie ihre Besucher, hin. Sie schlägt vor, von der Kapelle ausgehend am Bornbach entlang eine provisorische Wegeführung für die Dauer der gesamten Bauarbeiten einzurichten.
Herr Guljas, PGH, wird den Vorschlag mitnehmen, um eine deutlichere Abtrennung zwischen Baustelle und Wegeführung herbeizuführen. Während der Bauphasen wird regelmäßig ein Bauleiter vor Ort tätig sein und sich auch dieser Angelegenheit annehmen. Überlegungen hinsichtlich der Einrichtung von zwei Bänken und einer provisorischen Wegedeckschicht könnten angestellt werden.
Frau Schenkewitz bedankt sich nachträglich für die Öffnung des südlichen Tores und der erfolgten Pflasterung.
Frau Traversin bedankt sich für die Präsentation und die Toröffnung. Von Herrn Landbeck möchte sie wissen, ob die dort Wohnenden alle mobil sind und wie sie im Falle einer Immobilität versorgt werden.
Herr Landbeck berichtet aus einem in der vergangenen Woche mit dem Schröderstift geführten Gespräch, dass die dort Wohnenden noch so mobil sind, dass sie nicht auf den Rollstuhl, aber teilweise auf den Gehwagen oder Gehilfen angewiesen sind. Diese Wohnenden sind in der Lage, ihre eigene Versorgung sicherzustellen. Auch er lobt die Öffnung der Pforte in Richtung Holitzberg.
Frau Dr. Sellenscho bedankt sich für die Präsentation und bei Frau Schenkewitz für ihren Einsatz für die SeniorInnen. Hinsichtlich der Tiefgaragen fragt sie nach deren Zufahrten und ob die SeniorInnen die Möglichkeit haben, ihre Privatfahrzeuge unterzustellen, so dass sie nicht den P+R Parkplatz nutzen müssen.
Herr Guljas führt aus, dass insgesamt 3 Tiefgaragen mit eigenen Zufahrten entstehen werden. Diese Garagenstellplätze sind frei vermietbar, so dass auch die BewohnerInnen des 1. Bauabschnittes dort Stellplätze anmieten können. Zwischen 60 – 80 Besucherparkplätze werden zusätzlich im öffentlichen Raum am Kiwittsmoor entstehen.
Ergänzend führt Herr Friedrichs, Schröderstift, an, dass Stellplätze, die zum Schröderstift gehören und während der Bauzeit weggefallen sind, nach Beendigung der Gesamtbauzeit wieder zur Verfügung stehen werden.
Frau Schenkewitz stellt die Problemlage für das Parken der Pflegedienstfahrzeuge dar, die aufgrund der im Kiwittsmoor stattfindenden Bautätigkeiten keine Parkplätze mehr in unmittelbarer Nähe finden. Sie freut sich über die Rückführung der Parkplätze auf dem Gelände und schlägt die Reservierung von ein oder zwei Plätzen für Pflegedienstfahrzeuge vor.
Herr Friedichs bestätigt, dass die Problemlage hinsichtlich der Pflegedienste bekannt sei. Ein Parkplatz für diesen Zweck befindet sich auf dem Gelände des Hochhauses. Er ist optimistisch, dass der Wiederaufbau des alten Parkplatzes zur Problemlösung beitragen wird.
Frau Traversin fasst zusammen, dass die zu errichtenden drei Tiefgaragen durch jedermann zu mieten seien und erkundigt sich nach der Anzahl der Stellplätze.
Herr Guljas schätzt die Anzahl auf 120 – 150 Plätze.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Referenten, die die Präsentation dem Ausschuss zur Verfügung stellen werden.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Dr. Sellenscho informiert darüber, dass der Senat im Mai eine Drucksache herausgegeben habe. Es wurde ein Beleuchtungsprogramm aufgestellt und hierfür Gelder zur Verfügung gestellt. Das Programm wird bereits durch viele Bezirke genutzt. Frau Dr. Sellenscho erklärt, dass der Bezirk das Beleuchtungsprogramm für sich beantragen muss. Entsprechend eines bestimmten rechnerischen Schlüssels wird das Geld – es sind rund eine halbe Million Euro - unter den Bezirken aufgeteilt. Sie bittet darum, die öffentliche Wegestrecke in das Programm des Bezirksamtes zur Beleuchtungsoffensive aufzunehmen und hofft auf Zustimmung zu dem Antrag.
Herr Kranz schlägt eine Antragsvertagung vor, da dieser direkt vor den Herbstferien eingebracht wurde, und diese Zeit auch für Ferien genutzt wurde. Des Weiteren führt er an, dass die zu diesem Thema noch nachzureichende Protokollnotiz fehlen und abgewartet werden sollte.
Protokollnotiz:
Die o.g. Protokollnotiz zu TOP 6.4 aus der Sitzung des RegA FOLAG vom 20.09.2021 liegt nunmehr vor; siehe Niederschrift. Die HHVA wurde vom Bezirksamt gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
Frau Traversin macht den Vorschlag jetzt den Punkt 3 zu beschließen.
Frau Schenkewitz lobt den Antrag und folgt dem Vorschlag von Herrn Kranz die Antwort des Bezirksamtes abzuwarten und bittet um eine interfraktionelle Vorgehensweise.
Frau Dr. Sellenscho stimmt dem Vorschlag der Vertagung sowie einer interfraktionellen Vorgehensweise zu. Sie warnt vor einer zeitlichen Verzögerung, da die Gelder für 2021 im nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung stünden. Es würden dann auf die zu beantragende Zuweisungen für das Jahr 2022 zurückgegriffen werden.
Frau Hofmann war davon ausgegangen, dass unbürokratisch ohne expliziten Antrag der Wunsch nach einer guten Beleuchtung auf den Weg gebracht werden könne.
Frau Lütjens fasst zusammen, dass die CDU-Fraktion die Vertagung des Antrages mit den Argumenten von den Fraktionen Die GRÜNEN und SPD beantragt.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Es liegen keine Eingaben vor.
Frau Schenkewitz lobt die Entscheidung.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Schenkewitz erkundigt sich bei Frau Nölting, PK 34 Verkehr, warum dieser Zeitpunkt für diese Neuregelung gewählt wurde. Ihr liegen viele Beschwerden von BewohnerInnen der anliegenden Straßen vor, die auf den zunehmenden Parkdruck in den Seitenstraßen hinweisen.
Nölting, PK 34 Verkehr, erläutert, dass in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten das halbachsige Parken auf dem Gehweg im Neubergerweg zugenommen habe. Hierdurch werde die Nutzbarkeit des Radwegs, der hauptsächlich in den Schulanmarsch- und Abmarschzeiten stark frequentiert werde, in Teilbereichen stark eingeschränkt. Aufgrund der Vielzahl der auf diese Weise parkenden Fahrzeuge kann eine Gefahr für Radfahrer nicht mehr ausgeschlossen werden. Zukünftig sollen die Fahrzeuge daher am rechten Fahrbahnrand des Neubergerwegs parken. Die Halteverbotsstrecken werden in diesem Zusammenhang eingerichtet, um Ausweichstrecken für den Begegnungsverkehr zu schaffen. Der aktuelle Zeitpunkt wurde gewählt, da auch in der angrenzenden Fibigerstraße der ruhende Verkehr neu geregelt wurde. Auch hier sei das halbachsige Parken auf dem Gehweg nach Fertigstellung der jüngsten Baumaßnahmen der Veloroute 4 nicht mehr möglich.
Herr Kranz begrüßt, dass durch die Umsetzung der Maßnahme die Sicherheit auf dem Radweg verbessert wurde. In dem Streckenabschnitt Fibigerstraße bis Weygandtstraße ergibt sich ein alternierendes Fahrbahnparken. In dem Abschnitt Ochsenweberstraße bis zur Weygandtstraße wird es durchgezogen. Er fragt, ob es sinnvoll wäre, in dem längeren Abschnitt ebenfalls mit Lücken zu arbeiten.
Herr Kranz möchte wissen, ob die Maßnahme dazu führt, dass die Fahrzeuge in dem gesamten Abschnitt schneller oder langsamer fahren als aktuell und erkundigt sich, wie das halbachsige Parken auf den Gehwegen verhindert werden soll.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, erläutert, dass in dem Teilstück zwischen der Fibigerstraße und der Weygandtstraße in Fahrtrichtung der Tangstedter Landstraße ein Parkstreifen vorhanden sei. Aus diesem Grund habe sich auf der gegenüberliegenden Seite das halbachsige Parken etabliert habe. Hier werde ein Parken künftig auf der Fahrbahn erfolgen. Eine Alternierung sei aufgrund der vorhandenen Parkstreifen nicht möglich. Die Unterbrechungen in den Haltverboten dienten dem Zweck, Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
Im Neubergerweg zwischen Weygandtstraße und Ochsenweberstraße habe sich das Parken am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Tangstedter Landstraße etabliert. Da es auf dieser Straßenseite sehr viele Überfahrten gebe, vor denen nicht geparkt werden dürfe, müssten auf dieser Seite zunächst keine zusätzlichen Haltverbote entstehen. Auf der Straßenseite in Richtung Langenhorner Chaussee sei aus diesem Grund allerdings ein durchgängiges Haltverbot unumgänglich gewesen. Frau Nölting, PK 34, führt weiter aus, dass den Anwohnern ein entsprechendes Infoschreiben zugegangen sei. Das Gehwegparken werde zukünftig gebührenpflichtig geahndet. Konsequentes Ahnden werde voraussichtlich zu einer Veränderung im Verhalten bei den Verkehrsteilnehmern führen. Inwieweit sich diese Maßnahme auf das Geschwindigkeitsniveau im Neubergerweg auswirke, lasse sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhersagen, werde aber zukünftig auch weiterhin überwacht.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Herr Prott stellt erfreut fest, dass mit der Maßnahme im Frühjahr 2022 begonnen werden soll. In der Schlussverschickung wird die Beleuchtung erfreulicherweise verbessert, 18 neue Fahrradbügel inkl. einen für einen Lastenfahrrad, sowie 2 Sitzbänke und breitere Gehwege. Löblich sie auch, dass das Parken auf der Straße nur auf den markierten Plätzen am Fahrbahnrand erlaubt sei. Ferner stellt Herr Prott fest, dass der Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion, die Einengungen auf 5,70 Meter zu begrenzen und zwar für einen Parkstand anstatt 2 Parkständen, nicht übernommen wurde. Somit bliebe es bei den Einengungen auf der Höchstlänge von 11,50 Meter. Dieses sei nicht optimal, aber verständlich vor dem Hintergrund, dass von den aktuellen 110 Parkplätzen 50 Plätze wegfallen, so dass nur 60 Parkplätze verbleiben. Positiv merkt Herr Prott an, dass 40 neue Bäume gepflanzt werden, was ein Plus von 7 neuen Bäumen in Relation zu den vormals gefällten Götterbäumen ergibt. Im Ergebnis ist eine Verbesserung festzustellen, so dass die Fraktion Die GRÜNEN die Schlussverschickung zur Kenntnis nimmt.
Frau Ros lobt, dass die Ein- und Ausfahrten in der Hindenburgstraße/Sengelmannstraße allesamt als Gehwegüberfahrten geplant sind. In der Sengelmannstraße könnte ein Baum ein Problem darstellen, da hier ein Kfz parken könnte. Sie fragt an, ob der Baum 2-3 Meter in Richtung Hindenburgstraße verschoben werden könne. Frau Ros regt an, dass die Planungen, die noch nicht im Internet sichtbar sind, einsehbar gemacht werden sollte. Ihre Bitte richtet sie an das Bezirksamt. Weiter erkundigt sie sich, inwieweit die AnwohnerInnen über die Planungen informiert worden sind. Die Antwort auf die Frage, welche Bäume nachgepflanzt werden wird zu Protokoll gegeben.
Protokollnotiz:
Es wird auf die Drs.-Nr. 20-6841 zur Sitzung des RegA FOLAG am 15.04.2019 verwiesen, der das Ergebnis der Anwohnerbeteiligung nebst Gesprächsprotokoll zu entnehmen ist. Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses wird die endgültige Festlegung der Baumarten im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen.“
Herr Jaeger nimmt Bezug auf eine Abstimmung der Anwohner hinsichtlich ihrer Wünsche zur Nachpflanzung von Bäumen und bittet darum, dass diese Wünsche berücksichtigt werden.
Die CDU-Fraktion begrüßt die Planungen überwiegend, insbesondere die geplante, mit LED-Lampen ausgerüstete, neue Beleuchtung. Herr Jaeger stellt die Frage, für wen die an der Sengelmannstraße vorgehaltenen Fahrradständer errichtet werden, da sie an dieser Stelle keinen Sinn machen würden. Sinnvoll wäre eine Errichtung auf der gegenüberliegenden Seite bei der Parkanlage in der Hindenburgstraße. Des Weiteren erkundigt er sich nach Bauvorschriften für die Herstellung von Lastenradstellplätzen und möchte auch hier wissen, warum diese gerade an den vorgeschlagenen Plätzen errichtet werden sollen. Herr Jaeger begrüßt die Halteverbotszone zur Regelung des ruhenden Verkehres und verbindet dies mit der Bitte an PK 34 Verkehr einer entsprechenden Überprüfung. In der Mitte der Brabandstraße findet ein privater Hochbau statt und es wird bis Mai des nächsten Jahres ein Schwerlastverkehr die Straße nutzen. Herr Jaeger bittet dieses bei der Sanierung der Brabandstraße zu berücksichtigen.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Hofmann weist darauf hin, dass die Brücke in der Höhe wieder errichtet werden soll, in der sie vorher angebracht gewesen ist, damit auch LKW unterdurch fahren können. Sie bittet Herrn Landbeck sich dieser Aussage anzunehmen.
Protokollnotiz:
Wie bereits in der Drs. 21-2748 zu Frage 4 beschrieben, schließt die generelle Widmung von Straßen auch die Benutzung durch Schwerlastverkehre/Baustellenverkehre ein (Gemeingebrauch nach Hamburgischen Wegegesetz). Die im Vorwege der Erschließung bestehenden baulichen Gegebenheiten erforderten eine Höhenbeschränkung. Diese wurden im Zuge der Gesamtmaßnahme baulich entschärft um eine uneingeschränkte Anfahrbarkeit der Baustelle von Süden zu ermöglichen und das Quartier zur Borsteler Chaussee zu entlasten. Die nun vorhandene beidseitige Anfahrbarkeit des Quartiers von Norden und Süden entlastet den Gesamtbereich mittels Verteilung der Verkehrsströme auch nach Abschluss der Erschließungsmaßnahme; zugleich wird entsprechend der baulichen Gegebenheiten vor Ort nicht erwartet, dass sich daraus eine für den Schwerlastverkehr attraktive Abkürzungsstrecke ergibt. Bezugnehmend auf die Führung der Baustellenverkehre zur Maßnahme „Petersen Park“ ist nach unserem Kenntnisstand die Abwicklung über die Straße Papenreihe vorgesehen.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Schenkewitz informiert über Fahrradbügel am Stavenhagenhaus, für die ein Behindertenparkplatz verlegt worden sei. Sie möchte wissen wer an welche Firma den Auftrag zur Erstellung von Fahrradbügeln erteilt und welche Vorgaben es hierfür gibt. So werden die Fahrradbügel am Diekmoorweg höchst selten genutzt.
Herr Landbeck berichtet, dass am Diekmoorweg 1 oder 2 Reihen der Fahrradbügel entfernt worden, da bei Belegung ein Durchkommen für Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfe nicht möglich gewesen wäre. Das Verfahren ist so, dass eine Firma vom Bezirksamt beauftragt wird, die diese Fahrradbügel aufbaut.
Der Ablauf wird zu Protokoll gegeben.
Der Bezirk führt eine Liste mit Anregungen/ Wünschen für Fahrradbügel-Standorte. Vorschläge kommen in der Regel von Anwohnerinnen und Anwohnern, dem zuständigen Polizeikommissariat, aus den politischen Gremien und/ oder von Dritten. Die Standorte werden nach Eingangsdatum sortiert und durch das Sachgebiet Radverkehr des Fachbereiches auf Umsetzbarkeit überprüft. Vorrangig werden Standorte ohne hohen Abstimmungs- und Umsetzungsaufwand umgesetzt sowie Standorte in Bereichen in denen ein hoher Fahrradparkdruck herrscht. Die Bügel werden im Regelfall über einen bestehenden Rahmenvertrag bestellt und eingebaut.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass dem Bezirk keine gesonderten Mittel zum Einbau von Fahrradbügeln zur Verfügung stehen. Deshalb wird versucht, die Anregungen und Wünsche im Zuge von anderen Projekten oder Straßenunterhaltungsmaßnahmen umzusetzen. Zuletzt konnten auch Mittel aus dem Klimaplan genutzt werden.“
Frau Hofmann stimmt Frau Schenkewitz zu, da auch sie entsprechende Beschwerden erreicht haben. Im Rahmen des RISE Projektes wird das Stavenhagenhaus überplant und im Zuge dessen wäre auch auf dieses Thema eingegangen worden. Frau Hofmann äußert ihre damalige Vorstellung zu dem Thema, dass sich Fachleute mit Aufstellorten befassen würden, was wohl nicht der Fall ist und fragt nach, ob bei künftigen Anträgen die Fraktionen die Örtlichkeiten konkret benennen und definieren sollten.
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Frau Lütjens fragt nach dem Sachstand des Textentwurfes für die Wolfgang-Borchert-Tafel.
Frau Hofmann hat die zuständige Mitarbeiterin des Bezirksamtes angeschrieben.
Frau Ros ergänzt, dass sie mit Herrn Lewin besprochen habe, dass er den Text aufsetzen würde, wenn das Gremium diesen Vorschlag mitträgt.
Das Gremium beschließt Herrn Lewin zu beauftragen einen Textvorschlag für die Wolfgang-Borchert-Siedlung zu verfassen.
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Frau Lütjens erkundigt sich nach dem Sachstand der Referenteneinladung für den Vortrag Verkehrskonzept für die Wellingsbütteler Landstraße.
Frau Bröker, Gremienbetreuung, antwortet, dass für den 22.11.2021 eine Referentenzusage des LSBG vorliege.
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Frau Lütjens informiert, dass die an der Ecke Kornweg / Stübeheide angebrachten taktile Elemente eingebaut. Dabei wurde eine Sitzbank entfernt. Sie bittet darum, dass diese Sitzbank an der Stelle wieder aufgestellt wird.
Protokollnotiz:
Die alte Bank am Standort Kornweg/ Stübeheide war defekt und wurde daher entfernt. Der Ersatz mit einer neuen, seniorengerechten Bank wurde bereits beauftragt. Bisher liegt noch kein Liefer- und Einbaudatum vor.
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Herr Kranz möchte von Frau Nölting, PK 34 Verkehr wissen, ob die Tempo 30-Strecke vor dem AK Heidberg eingerichtet sei.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, antwortet, dass diese noch nicht eingerichtet sind.
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Frau Grichisch erkundigt sich nach dem Sachstand der Namensumbenennung der Straßen Justus-Strandes-Weg und Woermannsweg.
Frau Ros erklärt, dass dieses Thema weiter in Bearbeitung ist und führt aus, dass die Kulturbehörde noch involviert sei und schlägt vor, die Rückmeldung der Fachbehörde abzuwarten.
Herr Kranz erinnert, dass ein Beschluss für die Umbenennung der Straßen vorliege und dass in einer öffentlichen Veranstaltung Vorschläge für neue Namen gesammelt werden sollten. Corona bedingt konnte das bisher jedoch nicht stattfinden.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.