21-2748

Erschließung Bebauungsplan Groß Borstel 25 - Änderung zur Schlussverschickung vom 11.06.2021 Eingabe der GRÜNEN Fraktion Mitteilung des Bezirkes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.10.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert durch eine Mitteilungsdrucksache:

 

 

Bezüglich der Drs. 21-2470 erreichten uns im Nachgang zur Ausschussbefassung am 09.08.2021 seitens der GRÜNEN Fraktion Nachfragen, welche wir im Folgenden gerne beantworten möchten:

 

„Wer hat das ARGUS Gutachten initiiert und wer hat es bezahlt?“

Antwort Bezirksamt Hamburg-Nord: Das Gutachten wurde in Rücksprache mit der BVM zur Entscheidungsfindung gefordert. Entsprechend des öffentlich-rechtlichen Vertrages werden sämtliche im Zusammenhang mit der Maßnahme anfallenden Kosten durch den Erschließer getragen.

 

„Gab es Gespräche darüber, ob das von Otto-Wulff gesparte Geld irgendeinen anderen Verwendungszweck erhält?“

Antwort Bezirksamt Hamburg-Nord:  Die Verwendung der für den Rückbau der Tieferlegung im öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Baukostenmittel an anderer Stelle wurde seitens des Rechtsamtes geprüft und für juristisch nicht zulässig befunden.

 

„Gab es Gespräche darüber, die Durchfahrt für schwere LKW ggf. dadurch zu verhindern, dass ein entsprechendes ‚Hindernis/Balken‘ von der Brücke herunterhängt.“

Antwort Bezirksamt Hamburg-Nord: Es gab hierzu keine gesonderten Gespräche. Ein herabhängendes Hindernis muss an dieser Stelle jedoch abgelehnt werden, da im Bedarfsfall sowohl Rettungsfahrzeuge als auch im Regelfall Fahrzeuge der Stadtreinigung schadlos die Unterführung befahren können müssen.

 

„Es wird befürchtet, dass zukünftig Baustellenfahrzeuge zum Petersen Park u.a. durch die Brückwiesenstraße fahren. Wie kann dies von vorneherein ausgeschlossen werden? Wenn man in Google Maps Siemersplatz bis Stavenhagenstraße eingibt, geht es durch den Lokstedter Steindamm.“

Antwort Bezirksamt Hamburg-Nord: Da der Lokstedter Steindamm in keinem örtlichen Bezug zu der Erschließungsmaßnahme aufweist wird davon ausgegangen, dass der Lokstedter Damm als Verlängerung der Straße Kellerbleek gemeint ist.

Der Lokstedter Damm ist eine Tempo-30-Zone mit geschwindigkeitsreduzierenden Einengungen. In Abstimmung mit der BVM ist die Erweiterung der Tempo-30-Zone in der Straße Kellerbleek bis zum Brückenbauwerk vorgesehen.

Die generelle Widmung von Straßen schließt auch die Benutzung durch Baustellenverkehre ein (Gemeingebrauch). Auch wenn im Rahmen von Baumaßnahmen entsprechende Ausweichrouten ausgeschildert werden, so können Fehlfahrten nicht ausgeschlossen oder gar geahndet werden.

 

„Wurde geprüft, ob die Brücke über die Tarpenbek / Lokstedter Steindamm überhaupt Schwerlastverkehr trägt?“

Antwort Bezirksamt Hamburg-Nord:  Im Rahmen der letzten Bauwerksprüfung des LSBG aus dem Jahr 2018 wurden keine baulichen Mängel an dem Brückenbauwerk über die Tarpenbek im Lokstedter Damm festgestellt und keine Tonnenbegrenzung als erforderlich erachtet. Für das Brückenbauwerk besteht damit die Nutzung im Gemeingebrauch für alle Verkehrsarten.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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