Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 18.01.2024

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende begrüßt Teilnehmende, Referenten und Gäste und eröffnet die Sitzung.

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Bürgerfragen wurden nicht angemeldet.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.11.2023

Die Niederschrift liegt heute noch nicht vor.

Ö 4 - 21-4779.1

Referentenanforderung an die Sozialbehörde und Fördern & Wohnen zum Thema Geflüchtete in Hamburg / im Bezirk Hamburg-Nord

Der Vorsitzende begrüßt die Referent*innen: Frau Junge, Sozialbehörde, Herr Melchert, Stabstelle Flüchtlinge (SFA), Herr Nowak, Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) sowie Frau Jürgensen, Fördern & Wohnen.

 

Herr Melchert beginnt anhand einer Präsentation mit dem Lage-Update: Eine grafische Darstellung der Gesamtzahl der Asyl- und Schutzsuchenden und der Flüchtlinge aus der Ukraine (ab Seite 3-7) in den Jahren 2020 - 2023. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Unterbringungsbedarf bei über 1100 Menschen/Monat.

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation wird im Nachgang zur Sitzung als Anlage zur Drucksache in ALLRIS eingestellt.

 

Da die Zahl an Zugängen von Asyl- und Schutzsuchenden zum Sommer 2021 stark angestiegen war hatte Hamburg für eine damalige prognostizierte Planung von einem Unterbringungsbedarf von 250 Menschen zu dem Zeitpunkt bereits die Reserveplanung ausgelöst.

Die Zahlen haben sich in den letzten 2 Jahren noch um ein Vielfaches verschärft.

Das Unterbringungssystem ist mit >95% fast ausgelastet und stellt eine fortgesetzte Herausforderung für die Stadt Hamburg dar, adäquate Unterkünfte zu schaffen und diese den Menschen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion:

 

Herr Dr Schinnenburg möchte wissen

- wie sich der wellenförmige Jahresverlauf erklären lasse

- warum aktuell weniger geflüchtete Ukrainer*innen registriert werden, obwohl weiterhin Krieg sei

- ob nicht nur Zugänge, sondern auch Abgänge gezählt werden

 

Herr Melchert führt aus, dass der wesentliche Grund für die wellenartige Bewegung der Zugangszahlen innerhalb eines Jahres sich daraus begründe, dass mit dem Frühjahr und den besser werdenden Wetterverhältnissen auch auf den Fluchtrouten, vermehrt Flüchtlinge zu verzeichnen seien. Es benötige einige Zeit, bis die Menschen in Deutschland/Hamburg ankommen, der Versatz betrage ca. ½ Jahr.

Der Spitzenwert ukrainischer Schutzsuchender in 2022 sei durch den Angriff auf die Ukraine und die einsetzende Fluchtbewegung zu begründen. Die Zahlen hätten sich ein Stückweit verstetigt, weil nicht die gesamte Ukraine betroffen sei und viele Ukrainier*innen in ihrem Zuhause bleiben wollen oder auch zurückgekehrt seien. Es werde vermute, dass es sich bei der aktuellen konstanten Entwicklung um Menschen handle, die ihr Zuhause in der Ukraine aufgegeben haben oder vielleicht aus den umkämpften Gebieten stammen oder es sich möglw. um eine Bewegung innerhalb Europas handle.

In Bezug auf die Abgänge gebe es im Bereich Asyl kaum Rückkehrer (pro Monat: ca. 1000 Zugänge/ca.100 Abgänge).

Die Stadt Hamburg prognostiziert für 2024 Zahlen analog zu 2023, was bedeute, dass Hamburg 10.000 Menschen erhalten werde und entsprechende Unterbringungsplätze schaffen müsse.

 

Frau Nische möchte die Zahlen richtig einordnen und betont, dass eine Belegung der Kapazitäten zu 95% bedeute, dass es sich bereits um 95% des Überlaufvolumens inkl. Notstand- und Hotelstandorte handle. Betrachte man das Regelsystem, sei Hamburg bereits mit 135% belastet.

 

Herr Melchert ergänzt, dass in den 95% die Zahlen in den Ankunftszentren nicht inkludiert seien.

 

Herr Baumann fragt, ob die Schutzsuchenden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden und wie viele Ausreisepflichtige den Zahlen zugeordnet werden können.

 

Herr Melchert antwortet, dass Hamburg lt. Königsteiner Schlüssel ca. 2,6% aufnehmen müsse

 

Protokollnotiz:

Der Anteil, den ein Land tragen muss, richtet sich zu 2/3 nach dem Steueraufkommen und zu 1/3 nach der Bevölkerungszahl).

 

Die Zahlen sind inklusive Ausreisepflichtiger zu lesen, die jedoch nicht präzisiert werden können.

 

Frau Schenkewitz möchte zunächst Staaatsrätin Lotzkat für deren unermüdlichen Einsatz in Hamburg-Nord ihren Dank aussprechen und fragt, ob die Sozialbehörde Kontakt zur ukrainischen Botschaft habe.

 

Herr Melchert erwähnt einen Jour-fixe der Behördenleitung mit dem Generalkonsulat, in dem sich regelmäßig zur Lage und insbesondere zu den Bedarfen in Hamburg ausgetauscht werde. Man stehe außerdem in engem Kontakt zum Norddeutschen Ukrainischen Hilfsstab.

 

Frau Meermann fragt in ihrer Eigenschaft als Seniorenbeiratsmitglied, nach einer Statistik zu älteren Schutzsuchenden.

 

Herr Melchert sagt, es gebe Statistiken mit altersgemäßen Aufschlüsselungen und entsprechende parlamentarische Anfragen, die nachgeliefert werden können.

 

Der Vorsitzende bittet um Fortführung des Vortrags.

 

Herr Melchert fährt fort mit einer Verteilung der Standorte Unterbringung, sowohl die sich im Betrieb befindenden, als auch geplante Standorte und deren Auslastung (s. Seite 9-12). Die Karte ist öffentlich eingestellt.

Der geplante Standort Sierichtstraße wird in der nächsten Woche aktualisiert.

 

Herr Melchert geht im Folgenden auf die eingereichten Fragen ein (s. Seite 13-15). Hinsichtlich der allgemeinen pädagogischen Angebote verweist Herr Melchert auf die Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).

Den Bezirken stehen darüber überdies die sog. SIN-Mittel zur Verfügung, besonders bereit gestellte Förder- oder Finanzmittel um Angebote finanziell zu unterstützen und zu stärken, um für die Angebotsträger im Bezirk längerfristig Perspektiven zu schaffen.

 

Protokollnotiz:

Hamburg-Nord stehen derzeit Mittel in Höhe von insgesamt 1.628.239,00 € zur Verfügung. Diese Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

- Jahresförderung SIN = 731.738,00 €

- Ukraine-Mehrbedarfe = 896.555,00 €

 

Frau Jürgensen erläutert den Personalschlüssel bei Fördern & Wohnen, s. Seite 16.

 

Herr Melchert übernimmt die Erläuterung des Personalschlüssels in der Erstaufnahme.

In der Sozialbehörde kümmere sich ein Bereich um grundsätzliche betriebliche Fragen, die Stabstelle Flüchtlinge begleite nicht nur bestehende Standorte, sondern trete auch bereits während der Bauphase, hinsichtlich der Schaffung von Regelstrukturen etc., mit dem Stadtteil in den Dialog. Ein fester Ansprechpartner kümmere sich im Innen- und Außendienst um den Bürgerdialog (z.B. Nachbarn) wie z.B. Überseering 26.

 

Frau Jürgensen beantwortet die Frage nach dem Anteil an Jungerwachsenen in öffentlichen Unterbringungen sowie nach der Anzahl an Ehrenamtlichen, s. Seite 17+18.

 

Frau Schmedt auf der Günne fragt nach zu der Stundenanzahl und den Tätigkeiten, die sich Ehrenamtliche überwiegend engagieren und welche Qualifikation benötigt/gefordert werde.

 

Frau Jürgensen sagt, jeder könne sich engagieren, das Freiwilligentool reiche von Lehrenden bis Studierenden. In jeder Unterkunft hängen sog. Steckbriefe aus, auf denen die Bedarfe abgefragt werden.

 

Frau Nische ergänzt, dass unabhängig von den Engagierten, die bei F&W zur Verfügung stehen, viel ehrenamtliches Engagement im Quartier geleistet werde wie z.B. durch Sportvereine oder Kooperationen mit den Stadtteilkulturzentren.

 

Frau Otto erwähnt, dass aus dem Quartiersfonds mehrere Initiativen gefördert werden, wie z.B. das Haus am Schlicksweg wo die Initiative Welcome to Barmbek eingemietet sei und in Groß Borstel Ossara e.V. die ehrenamtliche Unterstützung für Geflüchtete leisten.

 

Herr Klutse fragt in Bezug auf die Asylverfahren, ob die Flüchtlinge Deutschkurse belegen können, oder erst nach Anerkennung, da die Sprache das Tor zum Arbeitsmarkt sei.

 

Die Sozialbehörde wird die Antwort zu Protokoll geben, da die Zuständigkeit beim Jobcenter liege.

 

Abschließend beantwortet Herr Melchert die Frage nach den Unterkunftsgebühren, s. Seite 19.

 

Herr Nowak, Geschäftsführer vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB), zuständig für die Erstversorgungseinrichtung des LEB, für die Betreuungseinrichtung für Flüchtlinge und Ansprechpartner für den KJND (Kinder- und Jugendnotdienst in der Feuerbergstraße.

Herr Nowak beginnt mit den Belegungszahlen des KJND im Zeitverlauf 2023 in der Feuerbergstraße (s. Seite 21).

Heute solle der blaue Graph betrachtet werden, der Anfang 2022 dramatisch angestiegen sei. Anders, als in der Grafik für die Erwachsenen, hatte der Ukrainekrieg wenig Auswirkungen auf den KJND. Ukrainische Flüchtlinge kommen meist im Familienverbund nach Deutschland und häufig reisen Kinder- und Jugendliche auch mit einem Familienteil (Oma/Opa). Parallel dazu seien die Zahlen der UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) seit Dezember 2022 stark angestiegen. Leichte Abnahmen haben saisonale Gründe und hängen zudem mit der Durchgängigkeit der Fluchtrouten zusammen.

Die Belegung in den EVE (Erstversorgungseinrichtung) und EA (Erstaufnahme) zeigt Seite 22. Im September 2023 sind die Zahlen nochmal angestiegen, woraufhin zwar Zelte aufgebaut wurden, die EA aber entschieden haben, jedes zur Verfügung stehende Zimmer mit ein oder zwei Betten mehr zu belegen. Deswegen stehen die Zelte seit September im KJND bis heute leer. Die Überbelegung bringe an anderen Stellen Nachteile, aber eine Zeltbelegung sei die letzte Option zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.

Seite 23 geht auf detaillierte Belegungszahlen auf dem KJND Gelände ein. Es gebe eine Betriebserlaubnis von 101 Plätzen. Hinzu kommen 84 Plätze in den Außenstellen. Insgesamt 185 Plätze. Die Belegung sei höher.

Die UMAs kommen nicht alle in die Betreuung des KJND, weil viele von diesen nach der Altersfeststellung in die Erwachsenenunterkunft überwiesen werden.

 

Frau Schmedt auf der Günne bittet darum, letzteres nochmal zu erläutern.

 

Protokollnotiz:

minderjährige Flüchtlinge Schutz Erstaufnahme Erstversorgung - hamburg.de <https://www.hamburg.de/leb/berichte/>

3.2.Verfahren_zur_Altersfeststellung

Das Jugendamt hat gem. § 42 f SGB VIII im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Person gemäß § 42 a SGB VIII deren Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in deren Ausweispapiere festzustellen oder hilfsweise mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen.

Zur Altersfeststellung werden die folgenden, in einem Aufnahmegespräch ermittelten Informationen herangezogen:

- biografische Fakten wie altersmäßige Einordnung in die Familienkonstellation, eigene Elternschaft, zeitliche Lage und Dauer eines Schulbesuchs, einer Arbeitstätigkeit oder ähnlicher Lebensphasen,

- äußere Erscheinung, insbesondere deutlich postpubertäre Körpermerkmale soweit im Rahmen einer Inaugenscheinnahme ohne Entkleiden oder Anwendung besonderer Untersuchungsmethoden erkennbar,

- ggf. vorgelegte Dokumente zum Identitätsnachweis soweit diese nicht offensichtlich für diesen Zweck untauglich sind, also die Identität und damit das Alter glaubhaft feststellen lassen.

Auf der Grundlage der zu den vorstehend genannten Punkten ermittelten Informationen wird eine Alterseinschätzung vorgenommen. Dabei sind drei Entscheidungsfälle möglich:

- In den Fällen, bei denen offenkundig Zweifel an der Altersangabe (unter 18 Jahre) bestehen, weil es aufgrund des äußeren Erscheinungsbilds, des Entwicklungsstands und des Gesamteindrucks, der in einem Gespräch mit Hilfe eines Sprachmittlers gewonnen wird, ausgeschlossen scheint, dass die Person minderjährig ist, lehnt die Freie und Hansestadt Hamburg die Inobhutnahme ab bzw. hebt die vorläufige Inobhutnahme auf.

- In Fällen, in denen auf ein Alter über 18 Jahre nicht eindeutig geschlossen werden kann, wird in der Regel ein Alter unter 18 Jahren angenommen. Es besteht die Möglichkeit, eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen (§ 42 f Abs.2 SGB VIII, siehe unten).

- In Fällen, in denen offenkundig ein Alter unter 18 Jahren vorliegt, erfolgt die Inobhutnahme. Bei der Dokumentation der Einschätzung wird vermerkt, wenn es eine offenkundige Abweichung zwischen dem angegebenen und dem eingeschätzten Alter gibt.

Die Alterseinschätzung wird von mindestens zwei sozialpädagogischen Fachkräften oder mindestens einer sozialpädagogischen Fachkraft und einer in der Sache kundigen Verwaltungs- oder pädagogischen Assistenzkraft durchgeführt. Die mit einer Altersschätzung beauftragten Fachkräfte besitzen in der Regel langjährige Berufserfahrung im Umgang mit jungen Menschen. Das Anforderungsprofil für die sozialpädagogischen Fachkräfte enthält mindestens folgende Merkmale:

- Staatliche Anerkennung und langjährige Berufserfahrung in der Kriseninterventionsarbeit oder gleichwertige Fachkenntnisse

- Erfahrungswissen in der sozialpädagogischen Arbeit mit jungen Menschen.

Gem. § 42 f Abs. 2 SGB VIII hat das Jugendamt in Zweifelsfällen auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen.

Die ärztliche Untersuchung wird beim Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Institut für Rechtsmedizin, durchgeführt . Diese beinhaltet Untersuchungen in der folgenden, aufbauend abgestuften Reihenfolge:

- Untersuchung und Anamnese durch einen rechtsmedizinisch erfahrenen Arzt im Hinblick auf allgemeine körperliche Reifezeichen sowie Hinweise auf mögliche Entwicklungsverzögerungen;

- zusätzlich eine radiologische zahnärztliche Untersuchung der Ober- und Unterkiefer zur Feststellung der Weisheitszahnentwicklung und anderer altersrelevanter Befunde;

- wenn notwendig, zusätzlich eine radiologische Untersuchung zur Feststellung des altersrelevanten Entwicklungsstands durch Aufnahme der linken Hand/CT Aufnahme der Schlüsselbeine.

Die Durchführung dieser Untersuchungskette wird im Ermessen der durchführenden Ärzte beendet, sobald für die Erstellung eines Altersgutachtens hinreichend gesicherte Erkenntnisse gewonnen wurden.

Die ärztliche Untersuchung erfolgt stets freiwillig. Dies gilt auch für die einzelnen Teile der Untersuchung. Eine Verweigerung der Untersuchung wird dokumentiert. Von ärztlicher Seite kann bei Verweigerung der körperlichen und radiologischen Untersuchung insgesamt oder ihrer wesentlichen Teile jedoch keine gutachterliche Aussage getroffen werden.

Die Erstellung des Abschlussgutachtens zur Altersprüfung erfolgt verantwortlich durch Fachärztinnen und Fachärzte für Rechtsmedizin. Diese verfügen, wie auch die für ergänzende zahnärztliche oder röntgendiagnostische Untersuchungen beigezogenen Fachärztinnen und -ärzte, über langjährige Erfahrung in der Altersdiagnostik bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere auch bei der Begutachtung von Personen aus anderen Kulturkreisen. Sie sind Mitglieder der international besetzten, interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Sie waren aufgrund ihrer Erfahrungen und Kenntnisse maßgeblich an der Erstellung der „Empfehlungen für die Altersdiagnostik bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen außerhalb des Strafverfahrens" dieser Arbeitsgemeinschaft beteiligt.

Die zu untersuchenden Personen werden immer von mindestens einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Kinder- und Jugendnotdienstes sowie einem Dolmetscher begleitet. Soweit es die zu untersuchende Person wünscht, kann sie auch von einem rechtlichen Beistand oder einer anderen Person ihres Vertrauens begleitet werden. Sie wird über die Untersuchungsmethode und die möglichen Folgen der Altersbestimmung aufgeklärt. Soweit die Untersuchung von Amts wegen durchgeführt wird, wird die Person außerdem über die Folgen einer Weigerung aufgeklärt.

Auf der Grundlage des vom Institut für Rechtsmedizin erstellten Altersgutachtens entscheidet der Fachdienst Flüchtlinge über die Fortsetzung bzw. Beendigung der Inobhutnahme. Zweifel oder Zeitspannen werden dabei zu Gunsten des Betroffenen ausgelegt, d.h. es wird jeweils das nach dem Gutachten geringste Lebensalter angenommen.

Der Betroffene hat an der Ermittlung des Sachverhalts durch eine medizinische Untersuchung mitzuwirken (§§ 62, 65 SGB I). Die angeordnete Untersuchung ist verhältnismäßig, insbesondere weil keine aussagekräftigen Dokumente oder andere Unterlagen vorliegen, aus denen sich das Alter zweifelsfrei ergibt. Die einzelnen Untersuchungen sind nicht mit erheblichen Schmerzen verbunden und stellen keinen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Ein Schaden für Leib und Leben kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Dies gilt auch für die ggf. durchzuführende Röntgenuntersuchung. Diese steht im Einklang mit § 25 RöntgenVO. Bei § 62 SGB I handelt es sich um einen "sonstigen durch Gesetz (…) zugelassenen Fall" im Sinne des § 25 Abs. 1 RöntgenVO. Das Sozialgesetzbuch regelt eine Umfassende Pflicht des Leistungsempfängers, sich ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen, wenn diese notwendig und verhältnismäßig sind.

Die untersuchte Person wird von der zuständigen Fachkraft aus dem Kinder- und Jugendnotdienst mündlich und schriftlich mittels eines Bescheides über die Entscheidung zur Altersfeststellung und Fortsetzung der Inobhutnahme informiert. Die mündliche und die schriftliche Information werden durch den Dolmetscher übersetzt, der auch die Untersuchung begleitet hat.

Soweit aufgrund der Ermittlungen ein Alter unter 18 Jahren festgestellt wird, wird die Inobhutnahme fortgeführt. Bei festgestelltem Alter über 18 Jahre  wird sie aufgehoben. Zur Beendigung der Inobhutnahme kommt es außerdem, wenn die betroffene Person nicht an der Ermittlung des Sachverhalts mitwirkt (§ 66 Abs. 1 SGB I). 

Die Ausländerbehörde richtet sich bei der Festsetzung eines Geburtsdatums in den Aufenthaltspapieren nach der Einschätzung des Kinder- und Jugendnotdienstes ggf. in Verbindung mit den Erkenntnissen aus einem Altersgut-achten. Ausnahmsweise wird davon abgewichen, wenn es plausible Hinweise auf ein anderes Alter (insbesondere durch einen nachträglich vorgelegten Pass, durch abweichende Angaben im Visumsverfahren oder bei anderen Behörden) gibt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Fiktivsetzung, sondern um die Eintragung des nunmehr nachgewiesenen Geburtsdatums.

Bei der Festsetzung eines fiktiven Geburtsdatums wird als Geburtsdatum das Tagesdatum der Fiktivsetzung abzüglich 18 Jahre festgesetzt (Beispiel: Fiktivsetzung am 23.04.2018 ergibt den 23.04.2000 als Geburtsdatum). Bei einer Fiktivsetzung wird nur das Geburtsdatum an die Einschätzung des Kinder- und Jugendnotdienstes sowie ggf. die Erkenntnisse aus einem Altersgutachten angepasst. Die übrigen Personalien werden in der von den Betroffenen gegenüber der Behörde angegebenen Form übernommen. Die Fiktivsetzung wird dabei aus Gründen der Rechtssicherheit nicht ausdrücklich vermerkt, denn die Aufenthaltspapiere dienen den Betroffenen mangels sonstiger Identitätspapiere auch als Legitimation gegenüber Dritten.

Herr Nowak geht auf Seite 24 auf die Frage nach den „gesonderten Vorkommnissen" ein. Die Hälfte gehe auf meldepflichtige Krankheiten wie z.B. Krätze zurück. Bei körperlichen Auseinandersetzungen seien meist 2 Personen beteiligt und werden individuell in den Akten beider Akteure festgehalten d.h. wenn Kind A sich mit Kind B körperlich auseinandersetzt, gibt es ein  besonderes Vorkommnis für Kind A, natürlich mit anonymisierten Daten für das Kind B und für Kind B gibt es ein weiteres besonderes Vorkommnis mit den anonymisierten Daten für Kind A. Beide Vorkommnisse werden den Jugendämtern weitergeleitet und werden separat gezählt.

Am Jahresanfang hätte es eine größere Schlägerei gegeben, die in Abstimmung mit dem Einrichtungsberatung und Aufsicht nicht erfasst wurde. Eine Schachtel Zigaretten solle der Auslöser gewesen sein.

 

Frau Schmedt auf der Günne fragt nach, ob die Belastungen der Jugendlichen der räumlichen Enge geschuldet seien.

 

Herr Nowak verliest die Stellungnahme der vor Ort tätigen Kollegen:

„In der Erstaufnahme ist die Anzahl der dort untergebrachten jungen Menschen erstaunlich friedlich und gut organisiert, trotz Überbelegung. Die erheblich längeren Wartezeiten, die aufgrund fehlender Nachfolgeunterbringen in Pflegeeinrichtungen anfallen und trotz der unterschiedlichen Herkunftsländer mit den dazugehörigen sprachlichen, kulturellen und religiösen Unterschieden. Vorkommnisse gebe es im täglichen Miteinander, diese werden geklärt, teilweise unter Zuhilfenahme des Betreuungspersonals. Hierbei ist zu erkennen, dass es sich um Streitigkeiten Jugendlicher handelt wie man diese auf Schulhöfen und Jugendeinrichtungen kennt. Besondere Auswirkung hat die hohe Belegungszahl".

Und ergänzt, dass die Jugendlichen keine Rückzugsorte haben, wer sich zurückziehen möchte, müsse das Gelände verlassen. Einzelzimmer können schon lange nicht mehr angeboten werden. Sowohl von den Jugendlichen, als auch vom Betreuungspersonal werde viel abverlangt.

 

Frau Schenkewitz fragt, ob Clan-Bildung innerhalb der Unterkunft festgestellt werden konnte und wenn ja, wie damit umgegangen werde, weil sich dies oft bis außerhalb der Unterkunft ziehe.

 

Herr Nowak sagt, häufig entwickeln sich Dinge aus dem Tagesgeschäft heraus, eine echte Bandenbildung über einen längeren Zeitraum sei sehr selten. Häufig gebe es 2-3 Tages-Cliquen, die ein gleiches Interesse teilen. Ganz häufig gehe es um Mädchen und um das Abziehen von Kleidung. Das Betreuungspersonal unterbindet diese Vorfälle und arbeitet sie auf, wobei früher Räume für Gruppengespräche zur Verfügung standen und Probleme in der Gruppe geregelt werden konnten. Das ist bei einer so großen Belegung nicht möglich. Gruppengespräche finden woanders statt, auch wegen der Sprachbarrieren. Es bestehe derzeit nur die Möglichkeit, Kinder aus Zimmern in andere Gebäudeteile zu verlegen.

 

Herr Hansen fragt, ob Jugendliche gleicher Nationalität gern untereinander bleiben, ähnlich wie es bei älteren Menschen festgestellt wurde.

 

Herr Nowak erklärt, dass sich Jugendliche in ihrer Muttersprache bewegen, solange sie kein Deutsch sprechen, das gelte allerdings nicht für Fußball oder fürs Kochen. Dolmetscher und technische Hilfsmittel (Translater) helfen bei der Verständigung.

 

Frau Czabania-Ermer fragt nach dem Verhältnis von Jungen und Mädchen und ob Mädchen besonders geschützt werden (müssen).

 

Herr Nowak verweist kurz auf Seite 23 (von 163 Kindern und Jugendliche im KJND sind 129 UMA, 23 Mädchen und 140 Jungen. Stand gestern gibt es 6 Mädchen unter den UMA.

Übergriffe gebe es in allen Richtungen. So wie es Übergriffe unter den Jungs gebe, gebe es auch Übergriffe von Jungen und Mädchen auf das andere Geschlecht. Mädchen wie Jungen vertrauen sich jedoch relativ kurzfristig dem Betreuungspersonal an. Das werde bearbeitet und besprochen oder ggf. zur Anzeige gebracht.

Gewaltausbrüche ziehen in der Regel einen Polizeieinsatz nach sich.

 

Frau Kültur möchte wissen, ob generell Übergriffe und Auseinandersetzungen zwischen Security, Betreuenden und Schutzbefohlenen als besondere Vorkommnisse gezählt werden.

 

Herr Nowak bejaht dies, im Zweifel werden diese auch zur Anzeige gebracht. „SiDi" => Sicherheitsdienst-Einsatz. Sicherheitspersonal werde eingesetzt, um das Gelände vor Übergriffen von außen zu sichern und um bei Auseinandersetzungen deeskalierend zu wirken. In der Regel bestehe die Security aus ausgebildeten Fachkräften und sind nachweislich geschult. Diese Informationen werden veröffentlicht und können nachgelesen werden.

 

Auf die Frage von Frau Schmedt auf der Günne, ob den Kindern eine Traumatherapie angeboten werde, weist Herr Nowak auf eine Kooperation mit dem UKE und dem Wilhelmstift hin, womit eine therapeutische Anbindung vor Ort sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Mitarbeitende verbunden sei, wo neben der Supervision traumatische Erlebnisse wie Übergriffe in der Einrichtung, aber auch Übergriffe auf der Fluchtroute besprochen werden. Klassische Traumatherapien eines einzelnen Kindes als Dauertherapie kann es im KJND, bedingt durch den kurzfristigen Aufenthalt, nicht geben.

 

Frau Schenkewitz möchte wissen, wie mit Geschwistern umgegangen werde, wenn ein Geschwisterkind volljährig wird.

 

Herr Nowak führt aus, dass in der Regel ein Volljähriger eine Unterkunft zugewiesen bekomme. Reisen jüngere Geschwister mit ein, werden sie zusammen in einer Unterkunft untergebracht. Auch das Verwandtschaftsverhältnis müsse überprüft werden, um Missbrauch auszuschließen.

Frau Meermann fragt, warum Mädchen nicht in Familien, die aufgrund ihres Kinderwunsches mehrfach überprüft wurden, in Betreuung gegeben werden.

 

Herr Nowak sagt, es gehe um Kinder und Jugendliche, die dem staatlichen Schutz unterliegen. In Hamburg sei der LEB die staatliche Garantenstelle dafür, dass es den geflüchteten Kindern an nichts mangle. Es könne unterschiedliche Gründe geben, warum Paare, als Adoptiveltern nicht ausgewählt werden. Es gebe tatsächlich wenig Menschen, die geflüchtete Kinder aufnehmen wollen, weil oft unverarbeitete Fluchterlebnisse mitgebracht werden. Die Vermittlung sei nicht der Auftrag der Inobhutnahme. Eltern, die adoptieren wollen, dürfen sich trotzdem gern melden.

 

Frau Nische bittet, Adoption und Pflege zu unterscheiden und auch die Motive der Paare hierzu.

Im Bezirksamt HH-Nord gebe es eine Adoptionsvermittlungsstelle, die für ganz Hamburg zuständig sei und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben agiere. Geflüchtete Kinder/Jugendliche hätten in der Regel Eltern, die oftmals auch noch nachkommen oder die Kinder gehen wieder zurück, so dass Adoption ohnehin nicht in Betracht käme.

Die Aufnahme in eine geeignete Pflegefamilie sei grundsätzlich möglich. In einigen Fällen nehmen bereits in HH lebende nahe Verwandte geflüchtete Kinder/Jugendliche auf.

 

Herr Nowak geht im Weiteren auf die Frage nach dem Krankenstand und den Aufstockungen (s. Seite 25).

Auf die Frage von Herrn Hansen nach der Beschäftigung von Quereinsteigern, antwortet Herr Nowak, dass Quereinsteiger in der Küche, im Zuführungs- und Begleitdienst und als Sprach- und Kulturmittler beschäftigt seien.

Auf Seite 26-28 gibt Herr Nowak einen Überblick über die Anzahl an Betreuungsplätzen sowie die schulische Infrastruktur in der Erstversorgung Tannenweg 11.

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Nowak für seinen Beitrag.

 

 

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Der Vorsitzende fragt Frau Jürgensen nach dem aktuellen Sachstand in der Unterkunft Krausestraße, zu dem ein Antrag der LINKE-Fraktion (21-4774) in der letzten Sitzung vertagt wurde.

 

Frau Jürgensen weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Krausestraße zum 15.01.2024 gewechselt habe.

 

Frau Otto berichtet von der Auftaktveranstaltung zur Unterkunft Krausestraße, in der bis zu 100 allein reisende Männer untergebracht werden. Das Projekt GLOBUS von basis & woge e.V. im Hamburger Stadtteil Dulsberg habe sich bereit erklärt, in der Unterkunft Soziaberatung anzubieten in Kombination mit dem Patenprojekt Connect von basis & woge e.V., das ehrenamtliche Patenschaften für allein reisende geflüchtete Menschen zwischen 17,5 und 27 Jahren aus den Wohnunterkünften initiiere und begleite.

Zusätzliche Sozialpädagogenstellen seien durch diese Kombination in dieser Unterkunft nicht notwendig.

 

Frau Schenkewitz schlägt eine Rücknahme des Antrags vor, wegen Feststellung der Erledigung.

 

Herr Ramm zieht den Antrag (Drs 21-4774) zurück.

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Der Vorsitzende dankt den Referent*innen und schließt diesen TOP.

 

Ö 4.1 - 21-4779.2

Referentenanforderung an die Sozialbehörde und Fördern & Wohnen zum Thema Geflüchtete in Hamburg / im Bezirk Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung

Ö 5

Bericht aus dem Seniorenbeirat

Herr Hansen berichtet von zwei ausgeschiedenen Beiratsmitgliedern, deren Plätze im Januar nachbesetzt werden konnten. Ausdrücklich wird die Überparteilichkeit des BSB betont. Außerdem könne ein rollstuhlfahrendes Beiratsmitglied aus finanziellen Gründen nicht an den regelmäßigen Sitzungen teilnehmen.

 

Das Gremium schlägt die Anreise per MOIA vor.

 

Herr Vonhof, erläutert, dass zum einen die Registrierung kompliziert sei und zum anderen nur für einen gewissen Zeitraum gelte. Das Geschäftsgebiet von MOIA würde auch nur bis zum Ring 3 reichen.

 

Frau Dr. Sellenschlo weist daraufhin, dass MOIA nicht bis zur Landesgrenze in Langenhorn fahre, wo das BSB-Mitglied wohne und somit eine Registrierung und die Benennung einer Haltestelle erschwere.

 

Der Vorsitzende bittet Herrn Hansen, dies zu testen und um eine zeitnahe Berichterstattung.

 

Ö 6

Bericht aus dem Inklusionsbeirat

Herr Vonhof möchte den Hinweis auf eine Veranstaltung am Freitag, 09.02.2024 geben, die der Inklusionsbeirat, in Kooperation mit der Kunstklinik Eppendorf und der Geschichtswerkstatt organisiere.

 

Zudem werde die Wahl des Inklusionsbeirats am 01.03.2024 vorbereitet.

 

Ö 7

Notfallbänke im Bezirk Hamburg-Nord

Ö 7.1 - 21-4135.2.1

Notfallbänke in Hamburg-Nord Stellungnahme des Bezirksamtes

Frau Nische berichtet, dass nach erneuter Diskussion in der Bezirksversammlung, die Kollegin Frau Böther zusammen mit dem Seniorenbeirat möglw. in Frage kommende Notfallpunkte sichten werde. Damit sei ein Verfahren gefunden, dass vom Fachamt MR (Management des öffentlichen Raums) flankiert werden könne.

Es müssen nicht unbedingt Bänke ausgemacht werden, sondern Punkte, an denen Schilder aufgestellt werden können, die den Rettungsdiensten die Anfahrt erleichtern.

 

Frau Meermann möchte die Frage aus dem Stadtteilrat Dulsberg an die Verwaltung weitergeben, wie man sich so ein Schild vorstellen könne.

 

Frau Nische verweist auf die Präsentation der Feuerwehr v. 23.02.2023. Ziel sei, im Sinne der Leitstelle, ein gleiches Verfahren wie in den anderen Bezirken anzusetzen.

 

Frau Dr. Sellenschlo spricht sich für eine Beschilderung von Bänken aus, möglichst mit größerer Schrift, als die Schilder der Forstwirtschaft, deren Schrift viel zu klein sei. Orientieren sollte man sich an den großen Schildern entlang der Elbe. Zusätzliche Schilder an einen Pflock neben eine Bank stellen zu wollen, werde als interessant betrachtet.

 

Frau Nische sagt, einzig die Vorgaben der Leitstellen seien einzuhalten.

 

Ö 8 - 21-3963.2

BürgerInnenbudget Q4-2023 hier: Sachstand

Ö 9

Verschiedenes

Unterkunft Kiwittsmoor

Frau Dr. Sellenschlo fragt, ob die Unterkunft bezogen wurde und mit wie vielen Plätzen und ob es eine ständige Einrichtung bleibe.

 

Frau Nische antwortet, dass der Einzug angelaufen sei, ca. 230 Plätze stehen zur Verfügung. Ein Runder Tisch sei in Vorbereitung, zu dem wiederum informiert werde. Es sei vorgesehen, die Unterkunft länger zu betreiben.

 

Frau Dr. Sellenschlo bittet um eine Einladung zum Runden Tisch.

 

Frau Otto sichert zu, dass Frau Dr. Sellenschlo im Verteiler zum Runden Tisch aufgenommen wird.

 

 

Themenspeicher

Arbeiterkind e.V. - Zusage der Referentin für den 16.04.2024.

 

 

Entwicklungsbericht über die Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2022 - Juni 2023

Herr Stahr erklärt, dass dieser Entwicklungsbericht seit 2015 in Deutschland erhoben werde, Herausgeber sei das Deutsche Institut für Menschenrechte und meint, mindestens 5 Ausschüsse (SozA, RegA, StekA, JHA) könnten sich mit den folgenden kommunalen Themen befassen: Anliegen behinderter Menschen, Barrierefreiheit, Diskriminierung gegenüber Frauen, Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Der Link zum Bericht:

Die jährlichen Berichte finden Sie hier:

 

Menschenrechtsbericht | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de) <https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/berichterstattung/menschenrechtsbericht>

 

<https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/berichterstattung/menschenrechtsbericht>

 

 

 

 

Fachsprecher im Ausschuss

Herr Bulawa kündigt die Aufgabe seiner Funktion als Fachsprecher an. Die Aufgabe solle an Herrn Dr. Kaputanoglu übergeben werden.

 

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:12 Uhr.