21-4779.2

Referentenanforderung an die Sozialbehörde und Fördern & Wohnen zum Thema Geflüchtete in Hamburg / im Bezirk Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.01.2024
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 28.09.2023 mit der Thematik der Geflüchteten in Hamburg /im Bezirk Hamburg-Nord beschäftigt und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Sozialbehörde sowie Fördern & Wohnen um die Entsendung von Referent*innen anzufragen, um die von der Bezirkspolitik gestellten Fragen zu beantworten und um über die aktuelle Situation von Geflüchteten in Hamburg / im Bezirk Hamburg-Nord Auskunft zu geben. Die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales findet am Do, 18.01.2024 statt“.

 

Hintergrund:

Die folgenden Fragen sind im Ausschuss für Soziales gestellt worden:

 

Welche Maßnahmen werden in der Erstaufnahme sowie in Folgeunterkünften unternommen, um Kinder und junge Erwachsene vor Übergriffen/ Gewalt zu schützen? Wie lange sind im Schnitt Menschen öffentlich untergebracht?

Welche pädagogischen Angebote sind für Unterkünfte regelhaft vorgesehen?

Wie viele Mitarbeiter*innen arbeiten in einer Unterkunft pro Bewohner*in?

Wie viele Menschen leben im Alter zwischen 18 und 25 in ÖU?

Wie viele Ehrenamtliche engagieren sich?

Wie wird die Erhöhung der Unterkunftsgebühren kommuniziert?

Wie viele Menschen sind bei Fördern und Wohnen verschuldet?

 

Lt. Medienberichten von 2022 und Januar 2023 und einer Anfrage der LINKEN in der Bürgerschaft gab es Probleme bei der Erstaufnahme für unbegleitete Minderjährige in der Feuerbergstraße wegen unter anderem hoher Auslastung und doppelter Belegungen, Unterbesetzung des Personals.

Gab es besondere Vorfälle in der Anlaufstelle während der Inobhutnahme?

Welche Maßnahmen hat die Sozialbehörde seitdem unternommen?

Wie viele Jugendliche (Mädchen und Jungen) sind in der Erstaufnahme?

Wie hoch ist die Zahl der Jugendlichen mit besonderem Betreuungsbedarf?

Wie ist die Zahl der Krankmeldungen des Personals?

Gab es Aufstockungen?

Wie ist die aktuelle Zahl des Personals bzw der Betreuer*innenstellen?

Wie viele Ehrenamtliche engagieren sich?

Wie viele Plätze sind derzeit in der Erstversorgung Tannenweg 11 und wie ist aktuell der Betreuungsschlüssel?

Wie ist die generell die Infrastruktur im schulischen bzw. Ausbildungsbereich?

 

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Über die Infrastruktur zur Beschulung Geflüchteter wurde ausführlich in den Schriftlichen Kleinen Anfragen berichtet, so u. a. in den

  • Drs. 21/13190Sicherstellung von Schulplätzen für geflüchtete Kinder“ vom 17.10.2023,
  • Drs. 22/13021Wie stehen die Chancen von zugewanderten Lehrkräften in Hamburg?“ vom 02.10.2023,
  • Drs. 22/12724Was tut Hamburg, um ausländische Arbeits- und Fachkräfte und angehende Bildungs- und Hochschulabsolventen an sich zu binden?“ vom 29.08.2023 und
  • Drs. 22/11128Internationale Vorbereitungsklassen kommt die Verteilungs- und Bildungsgerechtigkeit zu kurz?“ vom 03.03.2023.

 

Darüber hinaus kann zum aktuellen Sachstand im Ausbildungsbereich Folgendes berichtet werden:

Das Informationszentrum des HIBB (IZ HIBB) berät alle neu zugewanderten noch schulpflichtigen Jugendlichen ab 16 Jahren und weist die ohne ausreichende Deutschkenntnisse dem Bildungsgang AvM-Dual zu. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen werden die Jugendlichen über die Netzwerkstelle JBA (Jugendberufsagentur) im HIBB dem Bildungsgang AvDual zugewiesen.

Neu zugewanderte Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ohne hinreichende deutsche Sprachkenntnisse werden der Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) zugewiesen. AvM-Dual ist ein dualisiertes Bildungsangebot mit integrierter Sprachförderung am betrieblichen Lernort, das die neu zugewanderten Jugendlichen beruflich orientiert und ihnen gleichzeitig den Erwerb eines Abschlusses ermöglicht, der in seinen Berechtigungen dem erweiterten ersten allgemeinbildenden oder mittleren Schulabschluss entspricht, siehe auch Drs. 22/12724.

 

r alle Erstversorgeeinrichtungen, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufnehmen, ist das IZ-HIBB der alleinige erste Ansprechpartner, unabhängig vom Alter der Jugendlichen. Neben der Einrichtung Tannenweg gibt es hier noch sieben weitere Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige, mit denen das IZ-HIBB in engem Kontakt steht.

Das IZ-HIBB stellt allen ihm bekannten Unterkünften und Erstversorgeeinrichtungen die notwendigen Informationen zur Anmeldung von schulpflichtigen Jugendlichen zur Verfügung, damit eine zeitnahe Beratung und Zuweisung der Jugendlichen durch das IZ-HIBB in den Bildungsgang AvM-Dual an einer berufsbildenden Schule erfolgen kann.

Die Erstversorgeeinrichtung Tannenweg wird, finanziert über die Jugendhilfe, mit einem Bildungsprojekt unterstützt. Das IZ-HIBB arbeitet eng mit dem Bildungsprojekt und der Koordinatorin des LEB (Landesbetriebs für Erziehung und Beratung) für das Thema Bildung zusammen. In enger Kooperation mit dem Bildungsprojekt werden die unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen vom Tannenweg zum Schulbesuch angemeldet und beraten.

 

Vor diesem Hintergrund wird von einer Referierendenentsendung der BSB für die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 18.01.2024 abgesehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

Anhänge

Keine