Die Tagesordnung wird bestätigt.
Die Niederschrift wird genehmigt.
Der Vorsitzende merkt an, dass sich der Haushaltsausschuss (HaushA) in der letzten Sitzung darüber verständigt habe, einen interfraktionellen Alternativvorschlag zu unterbreiten. Dies sei bisher nicht geschehen.
Herr Gasché betont, dass die Verwaltung die Kritik des Ausschusses zur Kenntnis genommen habe und diese auch teile. Es sei angedacht die Kritikpunkte im Optimierungsvorschlag zu berücksichtigen und bittet daher um Vorlage des interfraktionellen Alternativvorschlags.
Frau Bester weist darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE sich bereit erklärt habe, die Federführung für die Formulierung eines interfraktionellen Alternativvorschlags zu übernehmen und diesen ggf. bis zum nächsten Hauptausschuss (HA) auf den Weg zu bringen.
Es sei zu bedenken, dass einige Verfahrensabläufe nicht veränderbar seien und auf die Anzahl der Anträge kein Einfluss genommen werden könne. Zu berücksichtigen seien auch die sitzungsfreien Zeiträume. Eine Vorlaufzeit von fünf Monaten zwinge die oftmals ehrenamtlich tätigen Antragstellenden zu einer Jahresplanung ihrer Vorhaben, denn es verbliebe nur noch ein schmales Zeitfenster für die Antragstellung. Man müsse allen gerecht werden, den Antragstellenden, den Bezirkspolitikern und der Verwaltung. Es sei ambitioniert bis zum nächsten HA einen interfraktionellen Antrag einzubringen, ggf. müssten sich die Kollegen und Kolleginnen der neuen Legislatur mit der Thematik auseinandersetzen. Für gravierende Veränderungen sei es wichtig sich ausreichend Zeit zu nehmen.
Herr Busold stimmt den Ausführungen zu und spricht sich ebenfalls für einen interfraktionellen Antrag aus. Eine Rechtsnorm müsse zwar für alle gleichermaßen gelten, jedoch sei eine Differenzierung überlegenswert. Neben der Gruppe der “professionellen“ Antragsteller mit festen Mitarbeitern gebe es die Gruppe der in den kleineren Vereinen ehrenamtlich Tätigen. Die letztere habe kaum Möglichkeit für eine langfristige, vorausschauende Planung.
Herr Bläsing schließt sich den Ausführungen an.
Um die erforderlichen Arbeitsschritte des Zuwendungsverfahrens nachvollziehen zu können, schlägt Herr Lamparter vor, dass die Verwaltung in einer der ersten Sitzungen des neuen HaushA den Lauf eines Sondermittelantrags darstellt. Ein besseres Verständnis ermögliche eine bessere Bewertung.
Auch wenn er kein Experte im Zuwendungsverfahren sei, so Herr Gasché, habe er erlebt, dass bei sog. “professionell“ gestellten Anträge deutlich weniger Nachfragen und weniger erläuternde Informationen erforderlich seien. Dies führe auch zu einer kürzeren Bearbeitungszeit. Es sei auch der Wunsch der Verwaltung, eine für alle gute Lösung zu finden. Die Vorlage eines interfraktionellen Antrags sei daher wichtig. Vorschläge würden Berücksichtigung finden.
Frau Schmedt auf der Günne merkt an, dass eine Differenzierung nachvollziehbar sei, jedoch werde dies vermutlich rechtlich kompliziert.
Frau Bester weist darauf hin, dass der „vorzeitige Maßnahmenbeginn“ hier wichtig sein könnte, für die Antragstellenden, die mehr Zeit bräuchten.
Der Ausschluss beschließt einstimmig, die Drucksache ohne Beschlussempfehlung an den HA zu überwiesen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es gehe zunächst um die Sondernutzungsgebühr, so Herr Reiffert, auf die aus rechtlichen Gründen nicht verzichtet werden könne. Sie werde betrage voraussichtlich ca. 100 Euro pro Parklet betragen. Sofern der Höchstförderbetrag für ein Parklet nicht ausgeschöpft werde, rät er dazu, dass die Gebühr als Kostenpunkt geltend gemacht werden könne. Bei Überschreitung rät er zu einer zusätzlichen Förderung. Des Weiteren müsse über die Kosten für eine Holzplakette entschieden werden. Eine Holzplakette werde die entsprechenden Informationen über das Parklet liefern. Das Bezirksamt werde diese selbst anfertigen und entsprechend zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür sollten ebenfalls aus dem Fonds bestritten werden können. Da das Ende der Legislaturperiode die Entscheidungsmöglichkeiten begrenze, bedürfe es eines Vorschlags, wie mit der Situation umgegangen werden könne.
Herr Reiffert formuliert für das Protokoll, dass
1. Die Holzplaketten, die das Bezirksamt vorschlägt anzubringen, werden auch aus dem Fonds finanziert, unabhängig von der Anzahl der beantragten Parklets und unabhängig von der Höhe der beantragten Kosten.
2. Sondernutzungsgebühren können ebenfalls aus dem Fonds finanziert werden, ggf. auch über den Höchstbetrag von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro hinaus.
3. Um auch für 2024 noch den Fonds zur Förderung von Anträgen nutzen zu können und damit den gewünschten Anreiz zur Aufstellung von Parklets zu gewähren, wird die Finanzierung der bis zum 1.8.2024 eingegangenen Anträge aus Parklets vorbehaltlich einer Sondernutzungsgenehmigung beschlossen.
Der Ausschuss stimmt mehrheitlich zu, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion und Abwesenheit der DIE LINKE-Fraktion
Sondermittelantrag Nr. 328:
Frau Bester weist darauf hin, dass der Betrag sehr hoch sei und es Gesprächsbedarf gebe. Sie spricht sich daher für die Empfehlung aus, den Antrag ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss zu überweisen.
Der Ausschuss überweist den Sondermittelantrag in Höhe von 80.000,00 Euro einstimmig, bei Abwesenheit der DIE LINKE-Fraktion, ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss.
Sondermittelantrag Nr. 332:
Frau Bester erläutert, dass sie auch bei diesem Antrag die Überweisung ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss empfiehlt, da es auch bei diesem Antrag noch Klärungsbedarf gebe.
Der Ausschuss überweist den Sondermittelantrag in Höhe von 1.600,00 Euro einstimmig, bei Abwesenheit der DIE LINKE-Fraktion, ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss.
Sondermittelantrag Nr. 333:
Ursprünglich sei ein Betrag in Höhe von 8.467,56 Euro beantragt worden, so Herr Lamparter. Der Verein habe jedoch noch Eigenmittel in Höhe von 467,56 Euro aufbringen können, so dass sich der Betrag auf 8.000,00 Euro reduziert habe.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, bei Abwesenheit der DIE LINKE-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 8.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.334:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, bei Abwesenheit der DIE LINKE-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 9.00,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.335:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, bei Abwesenheit der DIE LINKE-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 535,50,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.336:
Da noch Gesprächsbedarf sei, so Frau Bester, empfiehlt sie die Überweisung ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss. Zudem gebe es die Überlegung die Mittel aus dem Sportfonds zur Verfügung zu stellen.
Herr Busold weist darauf hin, dass der Antrag kurzfristig gestellt worden sei und er daher den noch vorhandenen Gesprächsbedarf nachvollziehen könne. Er betont, dass der Verein wertvolle Arbeit leiste und hofft, eine Klärung bis zum nächsten Hauptausschuss herbeiführen zu können.
Der Ausschuss überweist den Sondermittelantrag in Höhe von 20.000,00 Euro einstimmig, bei Abwesenheit der DIE LINKE-Fraktion, ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss.
Siehe TOP 4.5.
Siehe TOP 4.5.
Siehe TOP 4.5.