Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 10.11.2022

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

Herr Ramm kündigt die Rücknahme des Antrags unter TOP 6.2 an.

 

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Bürgerfragen wurden nicht eingereicht.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.09.2022

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Ö 4

Bericht aus dem Seniorenbeirat

Herr Hansen teilt mit, dass der Seniorenbeirat hauptsächlich mit der Organisation des bevorstehenden Seminars (21.-23.11.2023 in Bad Bevensen) beschäftigt sei.

Darüber hinaus stellt Herr Hansen dar, dass der BSB eine Einrichtung sei, die es aufgrund des Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetzes geben müsse und aktuell gebe es ein Problem in der Zusammenarbeit mit dem Fachamt Sozialraummanagement, weil die für den BSB zuständige Mitarbeiterin Frau Schröder, mit der ein hervorragendes Verhältnis bestehe, in Pension gehe und momentan leider erkrankt sei. So stehe der BSB ohne bezirkliche Unterstützung da. Die Nachfolge von Frau Schröder sei noch nicht bekannt gegeben und der BSB habe auch keine Kenntnis über eine mögl. Stellvertretung von Frau Schröder. Eine Nachbesetzung im BSB wurde leider nicht bearbeitet. 

In einem anderen Fall sei eine mail mit Fristsetzung zur Bearbeitung der Globalrichtlinie direkt an den BSB weitergeleitet worden.

Herr Hansen betont den Anspruch des BSB auf Unterstützung durch die Verwaltung. Gefühlt könne sich der BSB gerade selbst verwalten und der BSB zweifle an der Wertschätzung der Arbeit des Seniorenbeirats.

Herr Hansen möchte heute sowohl Verwaltung, als auch Fraktionen für die augenblickliche Situation des BSB sensibilisieren.

 

Frau Nische äußert ihr Bedauern über die aktuelle Situation und betont die Wertschätzung gegenüber dem SB. Es solle sehr wohl so sein, dass eine Verwaltungsfachkraft auch zur Unterstützung des BSB da und zuständig sei. Bis einschließlich September d.J. sei dies sehr gut gelungen. Leider sei die Vertretung unvorhergesehen längerfristig erkrankt.

Das Bewerbungsverfahren für die Nachfolge von der Mitarbeiterin sei noch nicht abgeschlossen, es würden derzeit Auswahlgespräche vorgesehen. Die Verwaltung setze alles daran, zeitnah und umfänglich an die Konstellation wie im September anzuknüpfen d.h. mit festem/r Ansprechpartner/in, ohne Wechsel und nicht nur auf Zuruf. 

 

Herr Hansen fragt nach, ob der Verwaltung nicht schon eher der Termin der Pensionierung bekannt war. Er beklagt, dass bei einer Organisation einer Fortbildung Unterstützung gefehlt bzw. der Prozess sehr lange gedauert habe.

 

Frau Nische antwortet, dass das Auswahlverfahren frühzeitig auf den Weg gebracht worden sei, allerdings hätten umständehalber Urlaubsansprüche nicht geltend gemacht werden können und mit der ernsten Erkrankung der Stellvertretung konnte auch niemand rechnen.

 

Herr Dr. Schinnenburg bittet für die nächste Sitzung um einen aktuellen Sachstand zum Auswahlverfahren.

 

Frau Nische sagt dies zu.

 

Frau Schenkewitz betont, dass die Arbeit des Seniorenbeirats sehr geschätzt werde und möchte von der Verwaltung wissen, ob eine Selbstverwaltung des BSB evtl. in Frage käme z.B. für die Fortbildungsorganisation.

 

Frau Nische antwortet, dass für die Organisation von Veranstaltungen oder Fortbildungen - anders als bei Standardbeschaffungen (u.a. Büromaterial) - noch zusätzliche Kriterien individuell geprüft werden müssten (z.B. Aspekte der Nachhaltigkeit). Immer sei die Verwaltung an die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden und tlw. müssen Beschaffungen über den zentralen Dienstleister in Altona ausgeschrieben werden.

Sinn und Zweck des Supports durch die Verwaltung sei, Synergien zu nutzen mit einer Person, die in der Verwaltung angestellt sei und auch für den BSB zur Verfügung stehe.

 

Ö 5

Sachstand Inklusionsbeirat

Herr Vonhof, 2.Vorsitzender Inklusionsbeirat, stellt kurz ein weiteres Mitglied aus dem Vorstand, Herr Wiegmann, vor.

Es solle heute um ein Thema gehen, das für den Inklusionsbeirat sehr dringlich erscheine und eigentlich skandalös sei. Herr Vonhof weist darauf hin, dass in Deutschland seit 2009 die UN-Behindertenkonvention in Kraft sei.

 

Protokollnotiz:

Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland gewährt behinderten Menschen ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung in allen Bereichen der Gesellschaft. Das sogenannte Benachteiligungsverbot zugunsten von behinderten Menschen ist in Artikel 3 GG enthalten.

 

Der Unmut des Inklusionsbeirats betreffe den Neubau des Gymnasiums Langenhorn im Grellkamp. Die Baupläne seien umfangreich im RegA FOLAG vorgestellt worden. Die Präsentation sowie die Dokumentation zu dem Termin seien auf den Seiten des RegA FOLAG einsehbar.

 

Protokollnotiz:

RegA FOLAG v. 20.06.2022

 

Die Planungen sehen ein 2-geschossiges Klassenhaus, eine Sporthalle und eine Mensa vor, barrierefrei. Im 2.Stock des Klassenhaus mit 24 Klassenräumen sei ein rollstuhlgerechtes WC vorgesehen sowie ein rollstuhlgerechtes WC im Erdgeschoss der Mensa. 

Der 2. Stock sei mit dem Aufzug erreichbar, Aufzüge können aber auch mal ausfallen. Die Situation für betroffene Menschen sei unzumutbar.

Die Schulleiterin habe die Meinung geäußert, dies sei den Schüler*innen zuzumuten bzw. betroffene Schüler*innen hätten die Möglichkeit die Gebäude zu wechseln.

Für hörbehinderte Menschen seien keine Hörschleifen in den Klassenräumen/Besprechungsräumen geplant, da sollen mobile Systeme zum Einsatz kommen.

 

Die Toilettenplanung sei ein Skandal und das dürfe heutzutage so nicht mehr geplant werden.

 

Dem Inklusionsbeirat sei wichtig zu vermitteln, was so eine Situation für Betroffene im Schulalltag bedeute. Herr Vonhof übergibt das Wort an Herrn Wiegmann.

 

Protokollnotiz:

Herr Wiegmann ist querschnittsgelähmt, sitzt im Rollstuhl und kann nur den Kopf bewegen. Herr Vonhof hält ihm das Mikrofon vor den Mund.

 

Herr Wiegmann erzählt, dass er vor 10 Jahren Abitur gemacht habe und eigentlich an seinem Heimatort zum Gymnasium gehen wollte. Die örtlichen Gymnasien hätten ihn abgewiesen, weil sie baulich nichts verändern wollten und Herrn Wiegmann sei an eine 20km entfernte „barrierefreie“ Schule geschickt worden. Das Wort „barrierefrei“ steht in Anführungsstrichen, weil der Zugang zum Schulgebäude immerhin über eine Rampe möglich war. Ein Fahrstuhl sei vorhanden gewesen, der allerdings nur mit einem Schlüssel bedient werden konnte und den Herr Wiegmann aber nicht erhalten habe, so dass er jedes Mal jemanden hätte ansprechen müssen, falls er in den oberen Stock gelangen wollte. Da es für die oberen Stockwerke für den Brandfall auch kein Sicherheitskonzept gegeben habe, seien seine Unterrichtsräume ausschließlich im Erdgeschoss eingerichtet worden.

Im Erdgeschoss sei ein rollstuhlgerechtes WC vorhanden gewesen, was für einen einzigen rollstuhlfahrenden Schüler an dieser Schule ausreichend war.

Der tägliche Schulweg von 20km sei (damals) mithilfe eines Zivildienstleistenden bewältigt worden. Das soziale Umfeld (Schulfreunde etc.) habe sich somit 20km entfernt von zuhause abgespielt.

Für  jeden Toilettengang musste ein Pflegedient engagiert werden und dauert in der Regel sehr viel länger als bei Menschen ohne Behindertenstatus.

Wenn man, wie im Grellkamp vorgesehen, für den Weg zum WC auch nochmal 10-15 Minuten einplanen müsse, weil ggf. ein WC besetzt sei oder der Fahrstuhl genutzt werden müsse, sei eine Erholung in der Schulpause unmöglich.

Die Art der Bedienung des Fahrstuhls im Grellkamp sei nicht bekannt, aber die gesamte Aktion, um in den 2.Stock zu gelangen, würde die komplette Schulpause benötigen.

 

Herr Vonhof ergänzt, dass im Grellkamp auch keine selbst öffnenden Türen geplant seien, so dass selbst modernste Rollstühle diese nicht öffnen können und Betroffene wiederum andere Menschen ansprechen müssen. So eine Planung sei erst recht nicht nachvollziehbar. Es sei auch nicht vorgesehen, dass Rollstuhlsportler die Sporthalle nutzen können, es scheitere bereits an der Infrastruktur (Zugangs- und Eingangsbereich). Zudem weigere sich die Schulleitung vor Ort, die Pläne anzupassen, trotz der vielen vorliegenden Bedenken.

 

Herr Vonhof bittet die Fraktionen, sich dieses Themas anzunehmen.

 

Der Vorsitzende zeigt sich erschüttert, welche Hindernisse man für das Grundrecht auf Teilhabe überwinden müsse.

 

Frau Schenkewitz kann die v.g. Aussage bestätigen, dass seitens der Schulleitung eine renitente Ablehnungshaltung gegen alle eingebrachten planerischen Vorschläge vorliege. Das dürfe man so nicht stehenlassen und es sei zu überlegen, ob der SozA eine Mitteilung an Schulbau Hamburg verfassen sollte und zudem ein Gespräch mit der Schulleitung gesucht werden sollte.

Schließlich habe die Bezirksversammlung Hamburg-Nord für die Erweiterung 300.000€ zur Verfügung gestellt und natürlich werde dann auch Wert darauf gelegt, dass der Behindertensport dort Platz habe. Zumal sich diese Schule als „Bewegungsgymnasium“ betitelt und mit „Bewegung als zentrales Element bei der Gestaltung von Lernprozessen“ im Internet werbe. Die SPD-Fraktion unterstütze die Bitte an das Bezirksamt, bei Schulbau Hamburg diesbezüglich einzuwirken.

 

Herr Dr. Kaputanoglu zeigt sich ebenfalls über den Bericht überrascht, da die Schulleitung selbst für dieses Bewegungskonzept bei den Fraktionen für Zustimmung geworben habe. Die Ablehnung der baulichen Änderungswünsche sei nicht nachzuvollziehen. Die Grüne-Fraktion unterstützt den Appell an Schulbau Hamburg.

 

Herr Dr. Schinnenburg sagt, die Ablehnung wirke fast prohibitiv d.h. es ähnelt einem Ausschluss für Menschen mit Behinderung am Schulleben teilzunehmen. Das gehe gar nicht.

Der Bezirk Hamburg-Nord sei nicht direkt verantwortlich. Schulbau Hamburg sei verantwortlich für die Realisierung von Schulbauten sowie für die Aufsicht von Schulpersonal.

Dennoch gehe ein Appel an das Bezirksamt, sich dafür zu verwenden, dass diesbezüglich Druck ausgeübt werde, dass sich die Bedenken zumindest angehört werden.

Die barrierefreien Umbaumaßnahmen seien eine vergleichsweise Kleinigkeit gegenüber einem kompletten Neubau. Die FDP-Fraktion bittet das Bezirksamt Hamburg-Nord, ebenfalls über den normalen Dienstweg, Kontakt zu Schulbau Hamburg aufzunehmen.

 

Frau Dr. Sellenschlo fordert, dass in jedes Stockwerk ein rollstuhl-/behindertengerechtes WC gehöre. Auch könne die neue Sporthalle am Grellkamp ein Merkmal für den Rollstuhlsport werden. Dazu müssten Handgriffe eingebaut, die Umkleidekabinen etwas größer sowie ein Außenabstellplatz für Rollstühle geplant werden.

In Bezug auf die Hörschleifen müsse auch an Lehrer*innen gedacht werden, die mit hörbehinderten Schüler*innen arbeiten müssen. Es dürfe niemand ausgeschlossen werden. Daher müsse sich ernsthaft über einen behindertengerechten Ausbau dieser Schule Gedanken gemacht werden.

Die CDU unterstütze den Appell an Schulbau Hamburg.

 

Herr Stahr schlägt vor, dass der Inklusionsbeirat die heute vorgestellte Thematik verschriftlicht und an die Bildungsbehörde schreibe, weil die Freiheit einer Schuldirektorin auch Grenzen habe. Es sei klar, dass Hamburg die UN-Behindertenkonvention und auch das Hamburger Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu befolgen habe. Daher könne es nicht angehen, dass die Schulbehörde der Schuldirektorin nicht in die Parade fahre und ihr klipp und klar auf den Weg gebe, dass Barrierefreiheit in allen Bereichen zu befolgen sei. Zeitgleich sollte auch die Senatskoordinatorin zur Gleichstellung behinderten Menschen mit ins Boot genommen werden, damit der Druck erweitert werde.

 

Herr Wiegmann sagt, heutzutage könne er mit den zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln in seiner Wohnung alles steuern und da möchte man von der Schule nicht vermittelt bekommen, was alles nicht möglich sei und dass er von Leuten abhängig sei, um bspw. eine Tür zu öffnen. Das sei demütigend.

Und die Schultüren im Grellkamp nicht öffnen zu können sei ein „worst case“. Einen Bewegungsmelder einzubauen sei keine hohe Aufwendung. Behinderten Menschen dürfe nicht das Gefühl vermittelt werden, dass sie abhängig seien, sondern dass sie vieles selber machen können, denn so sei auch die Motivation größer - und Schüler*innen würden trotz Behinderung auch gern zur Schule gehen.

 

Der Vorsitzende dankt den Vertretern des Inklusionsbeirats für deren Beitrag.

 

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 21-3545

Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit einer Gehbehinderung nicht weiter am Flughafen benachteiligen Antrag der FDP-Fraktion (vertagt v. 23.6., 25.8 und 29.09.2022)

Herr Dr. Schinnenburg erklärt den Antrag für erledigt.

 

Ö 6.2 - 21-3821

Hörgerechte Barrierefreiheit für Sitzungen der Bezirksversammlungen und deren Ausschüsse Antrag der Fraktion DIE LINKE (vertagt v. 29.09.2022)

Der Antrag wird zurückgezogen.

 

Ö 6.3 - 21-3903

Barrierefreiheit ist mehr als ein Zugang ohne Stufen - Bezirkliche Sitzungen auch für Höreingeschränkte zugänglich machen!

Herr Ramm sagt mit Blick auf TOP 6.2, dass ein interfraktioneller Antrag immer auch ein Kompromiss sei, jedoch habe die Politik zu jeder Zeit die Möglichkeit der Überprüfung, um ggf. nachsteuern zu können.

 

Herr Bulawa betont, es sei ein guter Kompromiss geworden, weil sowohl die aktuellen baulichen Gegebenheiten im Gr. Sitzungssaal (Punkt 3 des Petitums sei quasi fast erfüllt), als auch der Neubau in den Focus genommen wurden.

 

Frau Nische möchte mit Bezugnahme auf die letzte Sitzung des SozA den Sachstand zur Akkustik-Überprüfung im Gr. Sitzungssaal geben. Der Gutachter habe festgestellt, dass die zu geringe Feldstärke im Sitzungssaal durch den zu hohen Leitungswiderstand des Ringschleifenkabels ausgelöst werde. Es gebe zwei Möglichkeiten dies zu verändern:

- Ein Einsatz eines Verstärkers mit höherer Ausgangsleistung oder

- Ein Austausch des Ringschleifenkabels über 65m, welches die technisch solidere, aber auch teurere Lösung wäre.  

Die Fachabteilung IS 2 hole für beide Optionen derzeit Angebote ein und bereite für die nächste Sitzung einen abschließenden Sachstandsvermerk in Form einer Mitteilungsdrucksache vor.

 

Frau Nische teilt weiter mit, dass es zum Neubau des Bezirksamtes im Wiesendamm 30 (Projekt WD30) einen Termin am 28.11.2022 gebe, in dem es u.a. um das Thema Barrierefreiheit/Teilhabe von hörgeschädigten Menschen gehe. Zu diesem Termin seien die relevanten Verbände sowie Seniorenbeirat und Inklusionsbeirat.

 

Frau Schenkewitz fragt, ob der SozA/die Politik auch eingeladen werde.

 

Frau Nische sagt, es seien Interessenvertreter*innen eingeladen, die vor dem Hintergrund einer besonderen Betroffenheit eine besondere Expertise dort einbringen können.

 

Frau Schenkewitz schlägt vor, dem Petitum des Antrages noch folgenden Satz hinzuzufügen:

 

„5. Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert, regelmäßig im Ausschuss für Soziales über den Fortgang der Ergebnisse zu berichten.“

 

Der Vorsitzende bittet zur Abstimmung des Antrags mit geändertem Petitum:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

 

Ö 7

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 7.1 - 21-3887

Verwendung und Aufteilung der Finanzmittel für die bezirkliche Seniorenarbeit im Jahr 2023 hier: Vorschlag des Bezirksamtes

Ö 8

Verschiedenes ("Themenspeicher")

Drogen- und Obdachlosenszene am Bahnhof Lübecker Straße

Herr Baumann möchte nochmal ein Thema ansprechen, das in Form einer Bürgereingabe am Montag im RegA BUHD angesprochen wurde. Rund um den U-Bahnhof Lübecker Straße gebe es demnach ein Problem mit einer Drogenszene. Die sei noch nicht lange dort, ca. ein paar Monate und verantwortlich dafür gemacht werde u.a. das 9-EURO-Ticket, das die Möglichkeit eröffnet habe, dass sich der Aufenthaltsort dorthin verschoben habe. Es seien mehrfach Einbrüche zu verzeichnen und Verschmutzungen durch menschliche Bedürfnisse. Die Polizei habe im RegA BUHD geschildert, dass polizeirechtliche Maßnahmen, die in deren Verantwortungsbereich fallen wie z.B. Platzverweise, angewendet werden.

Herr Baumann fragt wie seitens des Bezirksamtes mit so einer Thematik umgegangen werde, da man den Anwohner*innen Unterstützung anbieten wolle, dass dieses Szene sich ggf. wieder Richtung Drop-In verlagere. Im Bezirk Altona sei die aufsuchende Straßensozialarbeit unterwegs.

 

Frau Nische antwortet, dass eine Überlastung der üblichen Anlaufstellen vorliegen würde, vor allem die Situation um das Drop-In sei vor ein paar Wochen noch viel dramatischer gewesen, was auch noch mit CORONA zusammenhing, weil nicht so viele Menschen das Gebäude betreten durften. Daraufhin hätten diese Menschen mit der Bahn andere Standorte in anderen Bezirken aufgesucht.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verfüge nicht über eine Straßensozialarbeit für erwachsene Menschen und auch nicht für die Thematik Drogen und Sucht. Dafür gebe es zentral beauftragte Träger, wobei die Sozialbehörde die zuständige Fachbehörde sei. Deren hauptsächliche Beratungsstellen seien für ganz Hamburg tätig, bspw. eine Beratungsstelle in Barmbek, die obdachlose Menschen unterstütze und auch zum Thema Sucht berate. Für obdachlose Menschen ohne bezirklichen Bezug sei das Bezirksamt Hamburg-Mitte relevant.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord sei nicht zuständig und habe dafür keine personellen Ressourcen. Wenn solche Zustände im Bezirk bekannt werden, werde in der Regel die Polizei tätig und es werde Kontakt mit den zuständigen Beratungsträgern und der Fachbehörde hergestellt.

Sollten betroffene Menschen im Bezirksamt Hamburg-Nord vorstellig werden, würden sie auf die Angebote hingewiesen. Die Menschen seien allerdings oftmals schwer zu erreichen und für Hilfsangebote leider häufig nicht gut ansprechbar.

 

In Hamburg-Nord gebe es lediglich 2 Straßensozialarbeiter*innen für das Jugendamt, die im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zuständig seien.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass ein Vertreter der Hochbahn in den RegA BUHD eingeladen sei und ggf. wäre es sinnvoll, einen Vertreter der Sozialbehörde dazu zu laden.

 

Frau Nische sagt, vor einigen Monaten seien Referenten des Bezirksamtes und der Sozialbehörde zum Thema Obdachlosigkeit und zum Thema Suchtverhalten am Langenhorner Markt im SozA eingeladen gewesen.

Die Sozialbehörde sei daraufhin mit einem Beratungsangebot vor Ort gewesen. Während es sich am Langenhorner Markt um Menschen mit festem Wohnsitz handeln würde, die gern zusammen trinken und feiern, scheine sich am Bahnhof Lübecker Straße und an anderen Settings ein anderes Klientel mit anderen Problemen (Wohnungslosigkeit, Drogen) zu formieren.

 

Der Vorsitzende sagt, die Einladung an die Hochbahn solle eruieren, ob ggf. das Umfeld soweit gelichtet werden könne, dass ein Aufenthalt dort unattraktiv werde. Aber es sei auch die Grünanlage auf dem Weg zur Angerstraße betroffen und Anwohner, die diesen Weg als Heimweg nutzen, würden angesprochen und belästigt.

 

Frau Schenkewitz beschreibt eine ähnliche Situation in Langenhorn, wo die Aufenthaltsqualität für diese Klientel unattraktiv gestaltet wurde. Diese Menschen würden es aus eigener Kraft wahrscheinlich nicht aus ihrer Situation heraus schaffen und bräuchten einen Ort, wo sich Fachkräfte um sie kümmern und sie sich geschützt aufhalten können.

 

Herr Dr. Kaputanoglu meint, man habe es eher mit einem Verdrängungsproblem zu tun, welches man kurzfristig nicht lösen könne. Es sei eher ein soziales Problem, als ein Problem der öffentlichen Ordnung, da es sich um schwierige und suchtkranke Menschen handeln würde, die Unterstützung brauchen.

 

Herr Klutse berichtet aus eigener Erfahrung, dass diese Menschen noch vor ca. 20 Jahren begleitet werden konnten, bis sie eine Wohnung und eine Arbeit gefunden hatten. Seit diese Unterstützung nicht mehr in dem Umfang zur Verfügung stehe, sei es schwerer geworden, diesen Menschen zu helfen.

 

Frau Frank berichtet von einem gegenteiligen Konzept aus Lissabon, wo man eine Straße, in der sich besonders viele Drogenabhängige aufgehalten haben, besonders attraktiv gemacht habe, indem dort ein soziales Zentrum eingerichtet und für mehr Sicherheit gesorgt wurde und darüber hinaus Cafés eingerichtet wurden, was wiederum positive Entwicklungen angeregt habe.

 

Nachschlagewerk „Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht"

Herr Stahr stellt dar, dass dieses Buch alle 16 Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetze, das Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz, das allgemeine Antidiskriminierungsgesetz, die UN-Behindertenrechtskonvention, Ausschnitte aus den verschiedenen 14 Sozialgesetzbüchern und zahlreiche Verordnungen enthalte. Das Buch werde jährlich neu aufgelegt.

Das Standardwerk gebe es auch noch einmal speziell zu den Sozialgesetzbüchern 1-14 und auch nochmal zum Arbeitsrecht.

 

Automatiktür Robert-Koch-Straße

Frau Dr. Sellenschlo fragt nach, ob die Automatiktür zum Eingang Standesamt, die in den letzten Wochen lediglich manuell zu öffnen war, noch repariert werde.

 

Frau Nische antwortet, dass die Automatiktür wieder instand gesetzt wurde und funktioniere.

 

Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

Herr Stojcevic berichtet von einer Info-Veranstaltung im Beirat Ohkamp, an der Frau Nische, Vertreter*innen der Sozialbehörde und des Bezirksamts Wandsbek teilgenommen haben. Dabei sei es um die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und den Aufbau einer Containersiedlung gegangen. Herr Stojcevic fragt, ob dies auch im SozA vorgestellt werde.

 

Frau Nische antwortet, dass sie zum Thema Geflüchtete und den aktuellen Planungsunterkünften regelmäßig im Hauptausschuss berichte, insbesondere anlassbezogen wenn Anhörungen stattfinden oder zu besonderen Gelegenheiten. Es gebe dazu immer, wenn z.B. eine Unterkunft für längere Zeit geplant werde oder eine bestimmte Größe habe, eine Informationsveranstaltung. Das sei für den Ohkamp auch geplant.

Bloß weil die Mitteilung über die Containeraufstellung neben der bestehenden Unterkunft so schnell kam, seien die direkten Nachbarn zeitnah informiert worden. Die Staatsrätin habe an dem Termin teilgenommen, um aus erster Hand zu informieren, weil es sich um Vereinbarungen mit einer Bürgerinitiative gehandelt habe.

Erst wenn Näheres über die baulichen Planungen und den Umfang feststehen, mache eine Infoveranstaltung Sinn. Geplant sei ein Termin im Frühjahr.

 

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.