Hörgerechte Barrierefreiheit für Sitzungen der Bezirksversammlungen und deren Ausschüsse Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 10.11.2022 Ausschuss für Soziales Ö 6.2
Mitmenschen mit einer Behinderung sind täglich vielen Barrieren ausgesetzt. Dies trifft leider auch auf die Sitzungen der Bezirksversammlungen in Hamburg, der Ausschüsse der Bezirksversammlungen sowie auf öffentliche Veranstaltungen wie z.B. öffentliche Plandiskussionen zu. So stehen gehörlose sowie schwerhörende Mitmenschen vor der Situation, nicht, oder unzureichend an politischen Austauschprozessen teilnehmen zu können.
Auch das Live-Streaming für Sitzungen der Bezirksversammlungen und der Hauptausschüsse aller sieben Hamburger Bezirke ist so ausgestaltet, dass gehörlosen und schwerhörenden Bürger:innen eine Teilhabe nicht oder unzureichend ermöglicht werden kann.
Die Politik sollte dem Auftrag gerecht werden, den entsprechende Gesetze und Verordnungen vorgeben (UN-Behindertenrechtskonvention, BTHG, BGG, HmbGGbM). Der barrierefreie Zugang von gehörlosen und schwerhörenden BürgerInnen zum politischen Austausch muss endlich umgesetzt werden.
Dies sollte insbesondere bei der baulichen Planung des neuen Bezirksamtes bzw. neuer Sitzungsräume berücksichtigt werden. Die Bedarfe von gehörlosen und schwerhörenden Personen sind – im Sinne des inklusiven Bauens – von Beginn der Planung an zu berücksichtigen.
Neue Sitzungsräume sollen unter Berücksichtigung des „akustischen Dreiklangs“ mit einer hochgradig schallabsorbierenden Decke, schallabsorbierender Wandpaneele und Teppichboden gegen Störgeräusche ausgestattet werden. Neue Sitzungsräume mit Beschallungsanlage sollen mit Sprach-Lautsprecher-Säulen sowie induktiven Höranlagen ausgestattet werden.
Für gehörlose BürgerInnen soll die Möglichkeit geschaffen werden, Assistenzbedarf beispielweise in Form von Gebärden- und SchriftdolmetscherInnen anzumelden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:
Keine
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