Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und ruft alle Mitglieder, zur Feststellung der Anwesenheit / Stimmberechtigungen, namentlich auf.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Aktuelle Bürgerfragen zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, werden nicht angemeldet.
Herr Hosemann kann die Begründung der Finanzbehörde dass „ eine Vergabe im Erbbaurecht nicht im Sinne der Stadt sei, da es aller Voraussicht nach zu einer uneinheitlichen Rückgabe der einzelnen Grundstücke an die Stadt kommen würde, die eine städtebauliche Neustrukturierung des Areals ausschließt“ nicht nachvollziehen. Mit so einer Begründung hätte es grundsätzlich keine Vergabe von Liegenschaften in Erbpacht geben dürfen.
Das zweite Argument, das seitens der Finanzbehörde aufgeführt werde, dass „der LIG dem Vorschlag einer Direktvergabe an die SAGA im Hinblick auf die Einbeziehung von fördern&wohnen und die Verpflichtungen der FHH aus dem Bündnis für das Wohnen nicht folgen könne“ sei ebenfalls kein stichhaltiger Grund. Es stelle sich die Frage, ob es eine Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft gebe, keine eigenen städtischen Grundstücke mehr an die SAGA zu vergeben.
Daher schlägt Herr Hosemann vor, die Finanzbehörde nochmal um eine detaillierte Stellungnahme zu bitten und die Gründe genauer zu beschreiben. Vermutlich sei es so, dass gewisse Grundstücke verkauft werden sollen, um wieder Geld in der Haushaltskasse zu haben, um dann wiederum andere Grundstücke zu kaufen. Vor dem Hintergrund, dass dort Reihenhäuser vermarktet werden sollen, könne gerade dieses Grundstück sehr gewinnbringend verkauft werden.
Frau Ros unterstützt den Beitrag von Herrn Hosemann. Eine uneinheitliche Rückgabe bei der Vergabe in Erbpacht sei nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus werde es als äußerst unglücklich empfunden, dass eine direkte Anhandgabe dieses Grundstücks an die SAGA aus Gründen, die sich nicht deutlich erschließen, nicht möglich sei. Frau Ros spricht sich auch dafür aus, die Finanzbehörde um eine genauere Ausführung der Begründung aufzufordern.
Herr Dickow sagt, inhaltlich könne er die Begründung nachvollziehen, weil Genossenschaften ihre Schwierigkeiten mit einer Vergabe in Erbpacht hätten, aber die Begründung der Finanzbehörde sei nicht stichhaltig. Herr Dickow regt daher an, die Finanzbehörde mittels einer 27er Anfrage zu einer detaillierten Stellungnahme aufzufordern.
Herr Kranz schließt sich den Ausführungen von Frau Ros und Herrn Hosemann an, vor allem weil sich aus der Begründung nicht erschließe, warum nicht eine gemeinsame Kooperation zwischen fördern&wohnen und der SAGA möglich sein soll.
Herr Kranz fragt die Verwaltung nach der Zeitschiene d.h. wann mit dem Bau begonnen werden solle bzw. die Veräußerungen anstünden.
Frau Ernsing berichtet, dass die Ausschreibung abgestimmt sei, die Veröffentlichung stehe aber noch aus.
Ein Bürger stellt sich als einer der Initiatoren der Volksinitiative „keine Profite mit Boden und Miete“ vor und sagt, dass es in der ersten Volksinitiative heiße, dass die Stadt Hamburg grundsätzlich keine Grundstücke mehr veräußert und dass Ausnahmen von der Bürgerschaft beschlossen werden müssen. Die Volksinitiative stehe in Verhandlungen mit der Mehrheitsfraktion der Hamburger Bürgerschaft. Diese Antwort des Finanzsenators bzw. der Finanzbehörde sei ein Schlag ins Gesicht dieser Verhandlungen.
Frau Helms unterstützt den Vorschlag von Herrn Dickow, da diese Begründung der Finanzbehörde dem Stadtentwicklungsausschuss nicht angemessen sei.
Frau Ros kommt zurück auf die Zeitschiene und hofft, noch eine sorgfältige Prüfung und vernünftige Begründung einfordern zu können und dass in Bezug auf eine Kooperationsmöglichkeit zwischen SAGA und fördern&wohnen nochmal nachgefasst werden könne.
Herr Dickow gibt dem Bürger Recht, dass die Antwort der Fachbehörde unangemessen sei und betont die Möglichkeit einer 27er Anfrage.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die Fraktionen zusammen oder jeder für sich eine 27erAnfrage stellen könne und dass parallel diese Fragen in der Kommission für Bodenordnung gestellt werden können. Damit hätten sich die Fraktionen selbst einen Arbeitsauftrag gegeben.
Frau Schwarz-Müller erläutert auf Grundlage der Drucksache und anhand einer Präsentation den Sachstand zur Rahmenplanung Diekmoor.
Die Bürgerbeteiligung befinde sich derzeit im Vergabeverfahren, die Angebote werden ausgewertet d.h. die Vergabe stehe kurz bevor, so dass ggf. im Frühjahr mit der Bürgerbeteiligung begonnen werden könne, wenn möglich mittels Präsenzveranstaltungen.
Im Jahr 2023 solle, aufbauend auf ersten Erkenntnissen der Rahmenplanung, ein städtebaulicher freiraumplanerischer Planungswettbewerb stattfinden.
Frau Schwarz-Müller zeigt auf Seite 7 der Präsentation erste räumliche Restriktionen, die sich aus der Grundlagenermittlungen ergeben haben, z.B. Waldgebiete, die nicht bebaut werden können. Darüber hinaus verfüge das Gebiet über einen hohen Grundwasserspiegel.
Protokollnotiz:
Die Präsentation wird im Nachgang zur Sitzung öffentlich in ALLRIS eingestellt.
Eine Bürgerin möchte wissen, ob es zwischen den beiden Akteuren der Rahmenplanung, dem Büro Frank und der Lenkungsgruppe und später den Teilnehmer*innen der Bürgerbeteiligung einen vollen Informationsaustausch geben werde.
Frau Schwarz-Müller antwortet, dass ein Austausch selbstverständlich vorgesehen sei. Es gäbe einen monatlichen jour-fixe mit den Rahmenplanern und der Projektarbeitsgruppe und von nun an vierteljährlich mit dem Steuerungskreis (ehem. Lenkungsgruppe) und sobald das Büro feststehe, welches die Bürgerbeteiligung durchführen werde, wird es ebenso an diesem Austausch teilnehmen.
Die Bürgerin fragt nach, ob sich die Erfassung der Bedarfe hinsichtlich der sozialen Infrastruktur auch auf die 8000 Personen, die in den drei anliegenden statistischen Gebieten leben würden (nördlich/südlich des Foorthkampweg und östlich des Diekmoorweg) beziehe.
Frau Schwarz-Müller betont, dass die Bedarfe der anliegenden Nachbarschaft mit einbezogen werden, bzw. versucht werde, mit unterzubringen z.B. in Bezug auf die Nahversorgung, Kita-Versorgung etc.
Frau Ros möchte konkret wissen,
- was mit den Behördenworkshops gemeint sei (Inhalt und Ablauf) und wer die Teilnehmer*innen seien,
- was mit dem Planungswettbewerb konkret gemeint sei, ein Ideenwettbewerb oder ein Realisierungswettbewerb oder ein zweistufiges Verfahren
Frau Schwarz-Müller berichtet, dass sich die Behördenworkshops durch die Beauftragten der Rahmenplanung derzeit noch in der Konzeption befinden würden. Dazu werden sämtliche Fachleute aus den Fachbehörden der BUKEA, BSW, LIG, BVM, Tiefbauabteilung und Abteilung Stadtgrün des Bezirksamts Hamburg-Nord eingeladen. Unterschiedliche Belange, auch der Bürger*innen, sollten dort gefiltert, aufgenommen und beraten werden.
Es werde einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb geben. Die genaue Art des Verfahrens sei noch nicht entschieden, darüber könne auch im SteKA beraten werden. Zunächst müssen jedoch die Ergebnisse der Rahmenplanung erfasst sein, die in diesen Wettbewerb mit einfließen werden.
Frau Ernsing ergänzt, dass eine Rahmenplanung noch keine exakten Bauflächen festsetze, sondern eher in einem groben Raster Gebiete identifiziere, die bebaut werden könnten. Mit einem Dichtemodell werde man eine Vorstellung bekommen, wie groß die Wohnbaufläche innerhalb des Suchgebiets sein werde.
Ob später auch hochbauliche Wettbewerbe für jedes einzelne Gebäude ausgelobt werden, wisse man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Ein Bürger möchte wissen, wie sich der Prozess der Bürgerbeteiligung gestalten werde, im Blick darauf, dass der Text der Leistungsbeschreibung der Bürgerbeteiligung bis jetzt nicht bekannt sei und ob dieser zur Verfügung gestellt werden könnte.
Die zweite Frage beziehe sich auf die gesetzten 700 WE der Rahmenplanung. Aus Ansicht des Bürgers müsste eigentlich ergebnisoffen ermittelt werden. Der Bürger fragt, ob ein offenes Planungsverfahren gewährleistet sei, das auch Auswirkungen auf eine mögl. Ausgrenzung des Kerngebiets haben könnte.
Frau Schwarz-Müller antwortet, dass die Bürgerbeteiligung Ende des Monats vergeben werden solle. Ein festes Konzept stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird dann aber öffentlich gemacht sobald möglich und wird ggf. im Verfahren auch angepasst.
Die Festsetzung der Zielzahl von 700 WE sei aufgrund der Weisung des Senats erforderlich gewesen. Die Ergebnisse aller Gutachten und Untersuchungen würden letztendlich die Grundlage bieten, wie viele Wohneinheiten dort gebaut werden können.
Herr Hosemann sagt, zum Zeitpunkt, als die Weisung des Senats an das Bezirksamt Hamburg-Nord erteilt worden sei, basierte diese auf einer Fläche, auf der 700 WE vorstellbar seien. Mittlerweile hätten erste Untersuchungen stattgefunden, wertvolle Gehölze und Wälder seien identifiziert worden und auch vertikal könne, aufgrund der Flughafennähe, nicht unendlich hoch geplant werden.
Daher werden Bedenken geäußert, ob die Zahl von 700 WE überhaupt erreicht werden könne. Herr Hosemann habe das überwiegende öffentliche Interesse von 700 WE schon zu Beginn nicht gesehen, weil es die Wohnungsnot in Hamburg nicht lindern werde. Wenn sich herausstelle, dass dort weniger als 700 WE gebaut werden könne, werde das überwiegend städtische Interesse in Frage gestellt.
Ein Bürger fragt den Stadtentwicklungsausschuss, ob bekannt sei, dass eine erfolgreiche Volksinitiative durchgeführt worden sei, die am 20.Sezember über 14000 Unterschriften abgegeben habe und inwieweit hier alles, was an Planungen vorgestellt worden sei, reine Steuerverschwendung sei, weil mit dieser Volkinitiative und einem Volksentscheid diese Planung verhindern werde.
Der Vorsitzende stellt fest, dass im zweiten Schritt des Volksbegehrens mind. weitere 65000 Unterschriften notwendig seien, um diese Planung zu verhindern. Daher habe die Volksinitiative noch keine Gesetzeskraft und es gelte das bestehende Gesetz und solange werde das Bezirksamt Hamburg-Nord die Weisung des Senats weiterbearbeiten. Es handle sich mitnichten um Steuerverschwendung.
Herr Jorga erläutert, dass der vorliegende B-Plan-Entwurf zum zweiten Mal ausgelegt worden sei und dass die meisten Einwendungen aus der ersten Auslegung in diesen B-Plan-Entwurf eingepflegt worden seien. Im Rahmen der zweiten Auslegung seien keine Einwendungen eingereicht worden. Insofern solle der B-Plan-Entwurf durch die Bezirksversammlung festgestellt werden. Die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags stehe noch aus, daher sei die Zustimmung der Bezirksversammlung für März 2022 geplant.
Der Vorsitzende bittet zur Abstimmung und ruft die stimmberechtigten Mitglieder der Fraktionen namentlich auf.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.
Für-Stimmen |
: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, |
Gegenstimmen |
: LINKE |
Stimmenthaltungen |
: ./. |
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die anwesenden Gäste sich aus der Sitzung auszuloggen, um mit der nichtöffentlichen Sitzung fortzufahren.