Bebauungsplan Ohlsdorf 30 Große Horst / Am Anzuchtgarten: Vergabe in Erbpacht oder an die SAGA! Stellungnahme der Finanzbehörde
Letzte Beratung: 03.02.2022 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.1
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.05.2021 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich (Zustimmung: GRÜNE, SPD, LINKE, Ablehnung: CDU, FDP) folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, im Rahmen der Konzeptausschreibung Große Horst / Am Anzuchtgarten eine Vergabe der Grundstücke entweder in Erbpacht oder eine Direktvergabe an die SAGA anzustreben.
Über das Ergebnis und die Gründe, insbesondere im Falle einer Ablehnung der Vergabe in Erbpacht, wird der Stadtentwicklungsausschuss informiert“
Hintergrund:
Im Stadtentwicklungsausschuss wurde mit Drs. 21-2264 [1] die Konzeptausschreibung für das Gebiet Große Horst / Am Anzuchtgarten (B-Plan Ohlsdorf 30) vorgestellt.
Im Koalitionsvertrag haben GRÜNE und SPD vereinbart, städtische Grundstücke vorrangig in Erbpacht oder an städtische Wohnungsbauunternehmen zu vergeben, um den langfristigen Einfluss auf Grund&Boden im Bezirk sicherzustellen. Auf dasselbe Ziel hat sich auch die Rot-GRÜNE Koalition in der Bürgerschaft verständigt.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Vergabe im Rahmen der Konzeptausschreibung für das o.g. Gebiet sollen diese Vorgaben daher zwingend eingehalten werden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Grundstück Große Horst / Am Anzuchtgarten in Ohlsdorf wird derzeit noch von fördern und wohnen AÖR (f&w) als Folgeunterkunft genutzt. Diese Nutzung soll laut dem Senat und der Initiative geschlossenen Bürgervertrag im Jahr 2022 eingestellt werden (vgl. Drs. 21/5231). Das dann freigewordene Grundstück soll durch einen Investor entwickelt werden. Zu diesem Zweck wird aktuell der Bebauungsplan Ohlsdorf 30 aufgestellt und ein konkreter Funktionsplan entwickelt. In das geplante Bauvorhaben soll auch f&w mit einbezogen werden und auf einer Teilfläche geförderten Wohnraum errichten.
Da der Funktionsplan verschiedene Nutzungsformen auf dem Grundstück vorgibt, u.a. 32 Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser mit ca. 44 Wohneinheiten, eine Seniorenwohnanlage, eine Kita mit ca. 60 Plätzen und ein Co-Working Space, wäre eine Vergabe im Erbbaurecht nicht im Sinne der Stadt, da es aller Voraussicht nach zu einer uneinheitlichen Rückgabe der einzelnen Grundstücke an die Stadt kommen würde, die eine städtebauliche Neustrukturierung des Areals ausschließt. Vor diesem Hintergrund wurde eine Einigung zum Verkauf des Grundstücks im März 2021 zwischen den zuständigen Behörden hergestellt. Im Anschluss daran wurde das Grundstück für eine Vergabe durch eine Konzeptausschreibung disponiert. Dem Vorschlag einer Direktvergabe an die SAGA wird der LIG im Hinblick auf die Einbeziehung von fördern & wohnen (s.o.) und die Verpflichtungen der FHH aus dem Bündnis für das Wohnen nicht folgen können.
Beschlussempfehlung:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
keine
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