Wildwuchs auf der Freizeitroute 12 verhindern: Bundesforstverwaltung muss Unterhaltungsarbeiten wahrnehmen! Stellungnahme der Bundesanstalt für Immoblienaufgaben
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 08.02.2021 auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
Begründung:
Die Freizeitroute 12 ist eine wichtige Nord-Süd Verbindung in Langenhorn. Nicht nur in den Zeiten der aktuellen Pandemie nutzen sie viele Radfahrende für ihre Wege zwischen Wohn- und Arbeitsstätten. Auch für erholungssuchende Menschen spielt die Freizeitrote 12 eine wichtige Rolle im Bezirk Nord.
Der Abschnitt der Freizeitroute 12 zwischen Holtkoppel und Jugendparkweg ist derzeit stark zugewachsen und die Pflastersteine sind mit Gras von beiden Seiten her überwachsen.
Der nutzbare Weg ist dadurch erheblich schmaler und die Nutzung dieser wichtigen Wegstrecke entsprechend eingeschränkt. Dies gilt im besonderen Maße beim Begegnungsverkehr.
Die notwendigen Unterhaltungsarbeiten müssen daher kurzfristig durchgeführt werden, ein planmäßiges Umsetzen notwendiger Unterhaltungsarbeiten ist von der hierfür als Eigentümerin zuständigen Bundesforstverwaltung angezeigt und einzufordern.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussermpfehlung einstimmig.
Die Bundesanstalt für Immoblienaufgaben nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Als Eigentümer der benannten Flurstücke ist der Bundesforstbetreib Trave zur Wahrung der Verkehrssicherheit auf den dortigen Wegen verpflichtet. Die Kontrolle auf Verkehrssicherheit erfolgt zweimal jährlich. Hiernach werden Gefahren für Radfahrer und Fußgänger beseitigt. Eine Gefahr für die Radfahrer und Fußgänger hat zu keiner Zeit bestanden und besteht aus Sicht des Bundesforstbetriebes auch aktuell nicht.
Im Anhang sehen Sie aktuelle Fotos die am 26. Februar 2021 aufgenommen wurden. Es ist kein „Wildwuchs“ zu erkennen, der in den Weg hineinragt. Die Seitenränder der Wege werden regelmäßig gemäht und Sträucher bei Bedarf zurückgeschnitten. Eine akute Handlungsnotwendigkeit ist aus Eigentümersicht nicht zu erkennen. Der einwachsende Gras-und Moosbewuchs, der sich von den Seiten zwischen die Pflastersteine zieht, stellt keine Einschränkung der Begeh- und Befahrbarkeit dar.
Die benannten Flurstücke zwischen Rodenkampweg und Holtkoppel sind Teil eines größeren Flächenpaketes für welches der Stadt Hamburg seit Ende letzten Jahres ein Kaufvertrag vorliegt. Sollte bis Mitte dieses Jahres der Verkauf der Flächen an die Stadt Hamburg nicht vollzogen sein, wird der Bundesforstbetrieb über die Notwendigkeit einer Pflasterreinigung beraten.
Um Kenntnisnahme wird gebten.
Priscilla Owosekun-Wilms