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Wie wird Tempo 30 zur Nachtzeit in Hamburg-Nord tatsächlich kontrolliert? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Laut der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Freien und Hansestadt Hamburg (4. Stufe) gilt eine nächtliche Temporeduzierung auf 30 km/h als verhältnismäßige und wirksame Maßnahme zur Lärmminderung[1]. Die angestrebte Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner setzt jedoch voraus, dass die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen von den Verkehrsteilnehmern tatsächlich eingehalten werden.

Dass dies in der Praxis häufig nicht der Fall ist, verdeutlichen aktuelle Eingaben zu nächtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen aus dem Regionalausschuss BUHD (Drs. 22-2561 und Drs. 22-2563). 2018 hatte die Polizei in der Stellungnahme zu Drs. 20-5914 mitgeteilt, dass im Rahmen eines Pilotprojekts zur Evaluierung von Tempo 30 zur Nachtzeit vorab vierwöchige Messungen mit Verkehrsstatistikgeräten stattfanden und nach der Einführung zwei weitere Messzyklen innerhalb von drei Jahren vorgesehen sind. Dies liegt nun einige Zeit zurück und es ist unklar, welche Maßnahmen aktuell getroffen werden, um die Einhaltung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeiten dauerhaft zu kontrollieren und sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Streckenradar-Technologie interessant, die weltweit mit großem Erfolg eingesetzt wird. Beim Streckenradar wird nicht die Geschwindigkeit an einem einzelnen Messpunkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Wegstrecke (mittels Kennzeichenerfassung am Anfang und Ende). Rechtlich ist ein Einsatz nach höchstrichterlicher Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts möglich (siehe BVerwG 1 B 35.20 [Beschluss vom 17. September 2020] und vorangegangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 13. November 2019 [12 LC 79/19]).

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Polizei Hamburg um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Welche konkreten Erkenntnisse und Daten lieferten die in der Stellungnahme Drs. 20-5914 angekündigten zwei Messzyklen zur Evaluierung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zur Nachtzeit? Falls diese Messzyklen nicht durchgeführt wurden, bitten wir um Angabe der konkreten Gründe sowie des Datums der Entscheidung, davon abzusehen.
  1. An wie vielen Tagen wurden in den Jahren 2025 und 2026 im Bezirk Hamburg-Nord Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt? Wir bitten um eine tabellarische Aufstellung nach Straße, Datum und Uhrzeit. Sollte eine vollständige Auflistung aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein, bitten wir zumindest um die Gesamtzahl der nächtlichen Kontrolltage pro Straße mit Tempo-30-Nachtregelung im genannten Zeitraum.
  2. Nach welchen konkreten und dokumentierten Kriterien werden Standorte und Häufigkeiten von Geschwindigkeitskontrollen festgelegt?
    1. Falls es als Kriterium Strecken gibt, an denen wegen Lärmschutz gemessen wird. Wie wird sichergestellt, dass alle Lärmschutz-Tempo-30-Strecken regelmäßig kontrolliert werden?
  3. Prüft die Polizei Hamburg aktuell den Einsatz von Streckenradar-Systemen ("Section Control") zur Überwachung sowohl nächtlicher Tempo-30-Regelungen als auch der allgemeinen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit?
    1. Falls nein: Welche konkreten rechtlichen, technischen, finanziellen oder personellen Gründe stehen einer Pilotierung entgegen – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Einsatz durch die genannte höchstrichterliche Rechtsprechung bereits als grundsätzlich zulässig bestätigt wurde? Wurde eine Pilotierung überhaupt schon einmal intern geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann?
    2. Falls ja: An welchen Standorten und zu welchem Zeitpunkt ist mit einem Einsatz zu rechnen? Wer trifft die Entscheidung über den Zeitplan?
  4. Eignen sich nach Einschätzung der Polizei Proof-Video-Data-Systeme[2], um Verstöße gegen nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung durch Motorradfahrende zu ahnden?
    1. Sind diese Systeme in Hamburg-Nord schon eingesetzt worden?
    2. Wie viele Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit konnten ermittelt werden?

Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann

(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

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