Wie wird Tempo 30 zur Nachtzeit in Hamburg-Nord tatsächlich kontrolliert? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion
Laut der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Freien und Hansestadt Hamburg (4. Stufe) gilt eine nächtliche Temporeduzierung auf 30 km/h als verhältnismäßige und wirksame Maßnahme zur Lärmminderung[1]. Die angestrebte Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner setzt jedoch voraus, dass die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen von den Verkehrsteilnehmern tatsächlich eingehalten werden.
Dass dies in der Praxis häufig nicht der Fall ist, verdeutlichen aktuelle Eingaben zu nächtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen aus dem Regionalausschuss BUHD (Drs. 22-2561 und Drs. 22-2563). 2018 hatte die Polizei in der Stellungnahme zu Drs. 20-5914 mitgeteilt, dass im Rahmen eines Pilotprojekts zur Evaluierung von Tempo 30 zur Nachtzeit vorab vierwöchige Messungen mit Verkehrsstatistikgeräten stattfanden und nach der Einführung zwei weitere Messzyklen innerhalb von drei Jahren vorgesehen sind. Dies liegt nun einige Zeit zurück und es ist unklar, welche Maßnahmen aktuell getroffen werden, um die Einhaltung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeiten dauerhaft zu kontrollieren und sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Streckenradar-Technologie interessant, die weltweit mit großem Erfolg eingesetzt wird. Beim Streckenradar wird nicht die Geschwindigkeit an einem einzelnen Messpunkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Wegstrecke (mittels Kennzeichenerfassung am Anfang und Ende). Rechtlich ist ein Einsatz nach höchstrichterlicher Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts möglich (siehe BVerwG 1 B 35.20 [Beschluss vom 17. September 2020] und vorangegangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 13. November 2019 [12 LC 79/19]).
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Polizei Hamburg um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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