Welche Auswirkungen hat die temporäre Sperrung der Papenreye auf den Verkehr in und um Groß Borstel? Anfrage gem. § 27 BezVG
Anfang des Jahres fand in Groß Borstel ein unfreiwilliger Verkehrsversuch zur Beruhigung der Borsteler Chaussee statt. Und das mit großem Erfolg!
Im Januar 2026 ereignete sich ein Wasserrohrbruch an der Kollaustraße Ecke Papenreye, so dass es zu einer Vollsperrung bis April 2026 kam, welche sich unmittelbar auf den Durchgangsverkehr in Groß Borstel auswirkte.
Durch die unfreiwillige Teilsperrung der Papenreye muss der Verkehr nun durch umliegende Straßen fahren, insbesondere durch Nedderfeld und Osterfeldstraße.
Nach Beobachtung von Autofahrenden wurde der Verkehrsfluss dort nicht eingeschränkt bzw. bewegt sich im Normalbereich.
Wir fragen daher:
A. Bestandsaufnahme
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Ja.
Wenn nein:
Die BVM hat die Auswirkung des Wasserrohrbruchs mittels Floating-Car-Data (FCD) untersucht. Darüber hinaus haben keine Betrachtungen stattgefunden (die vorliegenden Floating Car Data (FCD) erfassen zwar nur eine Teilmenge des Verkehrs, aber dafür einen langen Zeitraum und ermöglichen so eine aussagekräftige Analyse von Verkehrsveränderungen).
Der Verkehr hat sich deutlich zum Nedderfeld und zur Osterfeldstraße verlagert. Die Untersuchung deutet darauf hin, dass der Verkehr dennoch leistungsfähig abgewickelt werden konnte, da aus den Daten keine großen Reisezeitverluste ermitteltet wurden. Darüber hinaus hat sich auf dem Nedderfeld die Verkehrsmenge aus den Daten nahezu verdoppelt, ohne dass es nennenswerte Veränderungen der Geschwindigkeit gab.
Die Betrachtung stellt grundlegend dar, dass der Rohrbruch auf der Kollaustraße und die damit verbundene Verkehrsentlastung der Borsteler Chaussee durch die Straßen Nedderfeld und Osterfeldstraße abgewickelt werden konnte. Für eine detaillierte Bewertung der verkehrlichen Wechselwirkungen der drei parallel verlaufenden Straßen (Papenreye/ Nedderfeld/ Osterfeldstraße) in der Zukunft, also mit zukünftigen Verkehrsmengen, sind tiefergehende Untersuchungen notwendig (auch mit Einbeziehung des örtlichen PKs).
B. Schlüsse und Maßnahmen bezogen auf die Borsteler Chaussee
Sollte eine Untersuchung bereits durchgeführt worden sein:
Eine Möglichkeit, den Durchgangsverkehr zu reduzieren, ist die Verringerung der einfahrenden Autos aus Richtung Deelböge entweder durch eine verkürzte Ampelphase oder durch den Wegfall einer Spur, welche früher als reine Busspur verwendet wurde.
Die o.g. Untersuchung deutet darauf hin, dass eine Beruhigung der Borsteler Chaussee auch ohne einen Ausbau des Nedderfelds verträglich erscheint.
Die genannten Maßnahmen liegen formal außerhalb des RISE Gebietes. Wie steht die BVM dazu, diese Maßnahmen zur Erreichung der RISE-Ziele dennoch zu berücksichtigen?
Die Verkürzung der Grünphase in Richtung Borsteler Chaussee wurde bisher nicht hinsichtlich einer leistungsfähigen Abwicklung untersucht. Wenn die Leistungsfähigkeit weiterhin gegeben ist und der wirtschaftliche Nutzen gegeben ist, kann eine Umschaltung aus Sicht der BVM erfolgen.
Die Umgestaltung der Deelböge wurde im Zuge vom Masterplan Magistralen betrachtet. Ein Umbauzeitraum ist bisher nicht terminiert. Eine Ummarkierung zu einer Busspur, solange die Leistungsfähigkeit erhalten bleibt, erscheint aus Sicht der BVM grundsätzlich möglich.
Aus verkehrlicher Sicht erscheinen die Maßnahmen geeignet, um die Borsteler Chaussee zu entlasten. Auch wenn sie formal außerhalb des RISE-Gebietes liegen, können sie dazu beitragen, die Ziele des RISE-Programms zu erreichen.
Bezirksabgeordnete: Katrin Hofmann, Daniela Clément, Marcel Bulawa, Katharina Fischer-Zernin, Sidney Gregor-Wielan, Nadja Grichisch, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Timo B. Kranz, Azra Kültür, Isabel Permien, Angelina Platz, Carsten Redlich, Christoph Reiffert, Thorsten Schmidt, Nergis Zarifi
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