Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss für die Wahl zur Bezirksversammlung am 9. Juni 2024
Für die Bezirksversammlungswahl am 9. Juni 2024 sind von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord acht Beisitzende und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen (§ 15 Absatz 4 Bezirksversammlungswahlgesetz).
Wahlberechtigt zur Bezirksversammlungswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- Einwohnerin oder Einwohner des Bezirks sind und
- nicht nach § 7 Bezirksversammlungswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In diesem Zusammenhang soll besonders auf die "Unvereinbarkeitsregelungen" in § 15 Absatz 8 Bezirksversammlungswahlgesetz hingewiesen werden. Danach dürfen Personen, die zur Bezirksversammlungswahl auf Bezirkslisten oder in den Wahlkreisen kandidieren, sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertretungen nicht zu Mitgliedern des Bezirkswahlausschusses bestellt werden.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft in mehr als einem Wahlorgan zur Bezirksversammlungswahl (§ 15 Absatz 8 Bezirksversammlungswahlgesetz).
Zulässig ist hingegen, dass ein Mitglied im Bezirkswahlausschuss dieses Amt oder ein Stellvertreteramt auch im Kreiswahlausschuss zur Europawahl ausübt.
Im Bezirkswahlausschuss sollen Parteien angemessen vertreten sein. Die Parteien können nach dem Bezirksergebnis der letzten Bezirksversammlungswahl berücksichtigt werden. Nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung könnte der Ausschuss wie folgt besetzt werden:
GRÜNE 3 Sitze
SPD 2 Sitze
CDU 1 Sitze
DIE LINKE 1 Sitz
FDP 1 Sitz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksversammlung dieser rein rechnerischen Grundlage gemäß letztem Wahlergebnis nicht folgen muss.
Wahl der acht Beisitzenden und deren persönlichen Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss durch die Bezirksversammlung bis zum 31. Januar 2024.
Michael Werner-Boelz
Keine