Vorübergehende Unterbringung von wohnungslosen Personen und Geflüchteten mit erhöhtem Pflegebedarf in der Borsteler Chaussee 301 Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord gern. § 28 BezVG
Letzte Beratung: 29.10.2020 Ausschuss für Soziales Ö 6.1
Am Standort Borsteler Chaussee 301 sollen Plätze für die öffentlich-rechtlich Unterbringung wohnungsloser Personen und Geflüchteten mit besonders hohem Betreuungs-bzw. Pfiegebedarf geschaffen werden.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, -Familie und Integration (Sozialbehörde)
bittet um Stellungnahme gem. § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG binnen Monatsfrist.
Um Kennrtnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
Schreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, -Familie und Integration
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