Vorratsbeschluss 2025 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt) Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 9.13
DerJugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.07.2025 mit dem o.g. Thema befasst und folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Ausschuss stimmt zu, dass das Bezirksamt nicht aufschiebbare Maßnahmen während der Sommerpause aus Resten und Rückflüssen finanziert. Das Bezirksamt informiert den JHA nach der Sommerpause über entsprechende Bewilligungen.
Begründung:
Für die Zeit der Sommerpause sollen Bedarfe von Trägern in Notfällen aus Resten und Rückflüssen finanziert werden – auch ohne einen entsprechenden JHA-Beschluss. Dies soll sicherstellen, dass das Bezirksamt handlungsfähig bleibt. Das Bezirksamt informiert den JHA nach der Sommerpause über Anträge die ggf. bewilligt wurden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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