Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 28 (Im Grünen Grunde) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ohlsdorf 28 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung auf dem ehemaligen Teilgrundstück des Schwimmbades Ohlsdorf geschaffen werden. Das Teilgrundstück wird von Bäderland nicht mehr benötigt und steht daher für Wohnungsbau zur Verfügung.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung von Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nutzergruppen in einer Größenordnung von ca. 120 Wohneinheiten, wovon ein Anteil von 30 % als geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden soll. Voraussetzung für die Umsetzung des Wohnungsbaus sind die Umgestaltung und der Neubau des Familienbades Ohlsdorf auf der südlichen Teilfläche des heutigen Badgeländes, die bis Ende 2018 fertiggestellt sein sollen.
Die Flächen des Alsterwanderwegs sollen als Teil des vorhandenen Grünzugs entlang des Alsterlaufs in Übereinstimmung mit dem Landschaftsprogramm durch entsprechende Festsetzungen gesichert werden. Die erhaltenswerten Grünstrukturen am Westrand auf der Böschung zum Alster-Grünzug und am Nordrand auf der Böschung zur Straße Am Hasenberge sollen weitmöglich berücksichtigt und mit Erhaltungsgeboten festgesetzt werden.
Der aus einem Wettbewerb hervorgegangene städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf bildet die planerische Grundlage für den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Bebauungsplan. Der städtebauliche Entwurf sieht einen U-förmigen Gebäudekomplex zwischen den Straßen Am Hasenberge und Im Grünen Grunde vor, der nach Norden, Osten und Süden klare Raumkanten ausbildet, sich jedoch nach Westen zum Alsterlauf öffnet und durch zwei weitere Wohnriegel ergänzt wird. Die geplanten Neubauten sollen maximal vier und fünf Geschosse aufweisen und zirka 116 Wohneinheiten bereitstellen, von denen 30% entsprechend rund 35 Wohnungen öffentlich gefördert werden.
Der U-förmige Gebäudekomplex ist von der Straße Am Hasenberge nach Süden abgerückt, um eine Vorgartenzone zu schaffen und die Erhaltung des dortigen Straßenbaumbestands weitmöglich zu sichern. Die beiden westlichen Gebäudezeilen sind parallel zur Straße Am Hasenberge ausgerichtet und südlich versetzt zu dem U-förmigen Gebäudekomplex ausgebildet. Mit dem Abrücken der beiden Gebäudezeilen von der Straße Am Hasenberge wird die dortige Böschung mit einer herausragenden Kastanie sowie der Straßenbaumbestand in diesem Abschnitt gesichert. Durch die konisch zu den Enden verjüngten Baukörper werden außerdem spannungsreiche Hofsituationen mit Blickbezügen zum Alstertal hin geschaffen, die durch den geschlossenen Blockrand entlang der Straße Im Grünen Grunde weitestgehend vom Straßen- und Schienenverkehrslärm abgeschirmt sind. Außerdem ermöglicht die offene Hofsituation eine Wegeverbindung zu der künftigen barrierefreien öffentlichen Anbindung des Alster-Wanderwegs an die Straße Am Hasenberge.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Allgemeines Wohngebiet
IV – V Geschosse
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
Parkanlage
Die Parkanlage mit Wanderweg wird bestandsgemäß übernommen.
Wasserflächen
Die Alster wird bestandsgemäß übernommen.
Erhaltungsgebot
Erhaltungsgebote für Bäume (insbesondere der Kastanie in der Straße Am Hasenberge)
Begrünung
Anpflanzgebote für Bäume, Sträucher und Hecken
Dachflächen- und Tiefgaragenbegrünung
Straßenverkehrsflächen und Gehrechte
Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen
Gehrecht: zusätzlicher Weg (barrierefreie Anbindung des Alsterwanderweges an die Straße am Hasenberge)
Ruhender Verkehr
Festsetzung einer Tiefgarage
Nachrichtliche Übernahme Denkmalschutz
Alster, Alsterbrücke und Alsterbalkon
Untersuchungen und Gutachten
Städtebaulicher Wettbewerb
Schalltechnische Untersuchung
Erschütterungsgutachten
Verschattungsstudie
Artenschutzfachliche Potenzialanalyse
Entwässerungskonzept
Baumuntersuchungen
Baugrunduntersuchung
Bodenschadstoffuntersuchung
Vertrag
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Nummer des Aufstellungsbeschlusses
N 4/18 vom 18.05.2018
Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
16.06.2015Senatsbeschluss
23.11.2015Behördliche Grobabstimmung
30.01.2017Preisgericht Wettbewerb
13.07.2017Öffentliche Plandiskussion
28.08.2017Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange
29.11.2017Beteiligung Träger öffentlicher Belange
29.01.2018Arbeitskreis I
14.06.2018Nachgespräch zum Arbeitskreis (Klärung des Kitabedarfs)
In Vorbereitung:Kenntnisnahme Auslegefassung Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die öffentliche Auslegung ist für Juli/August 2018 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 28 zur Kenntnis zu nehmen.
Harald Rösler
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