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Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 - 1. Änderung Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung und Zustimmung zur vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Ö 9.2

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.08.2021 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich (Fürstimmen: GRÜNE, SPD, Gegenstimmen: FDP, LINKE, Enthaltung: CDU) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 - 1. Änderung zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Hauptausschuss einer vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 Abs. 3 BauGB zuzustimmen.“

 

Hintergrund:

Auslöser des Änderungsverfahrens sind eine Vielzahl von Verfahrensschritten im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren, die zu einem städtebaulich gewünschten Baukörper geführt haben, der sich allerdings nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 vereinen lässt. Das Änderungsverfahren betrifft das im Nordosten des Geltungsbereichs gelegene Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnen und quartiersbezogene Nahversorgung“ und ist Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Baukörpers.

 

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

07.01.2021   Einleitung des Verfahrens

08.01.2021   Aufstellungsbeschluss

01.02. – 14.2.2021  behördliche Grobabstimmung

03.03. – 19.03.2021  Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange

29.03. – 30..04.2021 Frühzeitige Bürgerbeteiligung als frühzeitige öffentliche

Auslegung

02.06. – 05.07.2021 Beteiligung Träger öffentlicher Belange

19.07. – 30.07.2021 erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Verzicht auf den Arbeitskreis I

 

Der Bebauungsplan Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 – 1. Änderung soll als beschleunigtes Änderungsverfahren nach § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB aufgestellt werden.

 

Gemäß § 13a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird somit von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

 

Das Planverfahren wurde im Januar 2021 durch den Aufstellungsbeschluss N 3/21 eingeleitet.

Das Verfahren umfasst den Geltungsbereich Hebebrandstraße – Bahnanlagen – durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1939 sowie durch die Westgrenze des Flurstücks 1938 der Gemarkung Alsterdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 407, 408 und 429).

 

Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Auf den Termin zum Arbeitskreis I wurde einvernehmlich verzichtet.

 

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

Sondergebiet

11-18 Geschosse sowie bis 1-2 geschossig im Innenhof

Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

GRZ 0,6

Geschossfläche (GF) von 26.800 m²

Die Gebäudehöhe (GH) 55,50 m NHN für den Nordteil und 75,00 m NHN für den Südteil

 

Erhaltungsgebot

Erhaltungsgebot für einen Baum

Ausweisung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern

 

Begrünung

Dachflächen-, Innenhof- und Tiefgaragenbegrünung

 

Straßenverkehrsflächen

Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen

 

 

 

 

Untersuchungen und Gutachten

-          Artenschutzgutachten

-          Baumgutachterliche Stellungnahme

-          Lärmtechnische Untersuchung 

-          Verschattungsstudie

-          allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG

-          Oberflächenentwässerung

 

Weiteres Vorgehen:

Bei Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Berichtigung des Flächennutzungsplans (FNP) ist auch eine vorgezogene Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 Abs. 3 BauGB möglich. Diese ist gegeben, wenn die vorgezogene formelle Planreife (die betroffene Öffentlichkeit hatte Gelegenheit zur Stellungnahme und der Arbeitskreis I hat stattgefunden) und die materielle Planreife sowie die Voraussetzungen nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 – 4 BauGB einschließlich der Billigung durch die Bezirksversammlung oder des von ihr ermächtigten Ausschusses vorliegen. Der frühzeitigen Zulassung des Vorhabens wurde im Vorwege durch WBZ zugestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung ist für September 2021 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

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