Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 - 1. Änderung Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung und Zustimmung zur vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Ö 9.2
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.08.2021 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich (Fürstimmen: GRÜNE, SPD, Gegenstimmen: FDP, LINKE, Enthaltung: CDU) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 - 1. Änderung zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Hauptausschuss einer vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 Abs. 3 BauGB zuzustimmen.“
Hintergrund:
Auslöser des Änderungsverfahrens sind eine Vielzahl von Verfahrensschritten im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren, die zu einem städtebaulich gewünschten Baukörper geführt haben, der sich allerdings nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 vereinen lässt. Das Änderungsverfahren betrifft das im Nordosten des Geltungsbereichs gelegene Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnen und quartiersbezogene Nahversorgung“ und ist Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Baukörpers.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
07.01.2021 Einleitung des Verfahrens
08.01.2021 Aufstellungsbeschluss
01.02. – 14.2.2021 behördliche Grobabstimmung
03.03. – 19.03.2021 Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange
29.03. – 30..04.2021 Frühzeitige Bürgerbeteiligung als frühzeitige öffentliche
Auslegung
02.06. – 05.07.2021 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
19.07. – 30.07.2021 erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Verzicht auf den Arbeitskreis I
Der Bebauungsplan Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 – 1. Änderung soll als beschleunigtes Änderungsverfahren nach § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB aufgestellt werden.
Gemäß § 13a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird somit von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Das Planverfahren wurde im Januar 2021 durch den Aufstellungsbeschluss N 3/21 eingeleitet.
Das Verfahren umfasst den Geltungsbereich Hebebrandstraße – Bahnanlagen – durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1939 sowie durch die Westgrenze des Flurstücks 1938 der Gemarkung Alsterdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 407, 408 und 429).
Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Auf den Termin zum Arbeitskreis I wurde einvernehmlich verzichtet.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Sondergebiet
11-18 Geschosse sowie bis 1-2 geschossig im Innenhof
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,6
Geschossfläche (GF) von 26.800 m²
Die Gebäudehöhe (GH) 55,50 m NHN für den Nordteil und 75,00 m NHN für den Südteil
Erhaltungsgebot
Erhaltungsgebot für einen Baum
Ausweisung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Begrünung
Dachflächen-, Innenhof- und Tiefgaragenbegrünung
Straßenverkehrsflächen
Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen
Untersuchungen und Gutachten
- Artenschutzgutachten
- Baumgutachterliche Stellungnahme
- Lärmtechnische Untersuchung
- Verschattungsstudie
- allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG
- Oberflächenentwässerung
Weiteres Vorgehen:
Bei Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Berichtigung des Flächennutzungsplans (FNP) ist auch eine vorgezogene Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 Abs. 3 BauGB möglich. Diese ist gegeben, wenn die vorgezogene formelle Planreife (die betroffene Öffentlichkeit hatte Gelegenheit zur Stellungnahme und der Arbeitskreis I hat stattgefunden) und die materielle Planreife sowie die Voraussetzungen nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 – 4 BauGB einschließlich der Billigung durch die Bezirksversammlung oder des von ihr ermächtigten Ausschusses vorliegen. Der frühzeitigen Zulassung des Vorhabens wurde im Vorwege durch WBZ zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung ist für September 2021 vorgesehen.
Beschluss
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Planzeichnung
Verordnung
Begründung
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