Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 25
Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 10.01. - 10.02.2020
Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 28.04.2020 Hauptausschuss Ö 5.1
Sachverhalt
24.09.2015 StekA – Einleitung des Verfahrens
26.10.2015 Behördliche Grobabstimmung
18.02.2016 öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
09.06.2016 StekA – Auswertung der ÖPD
14.11.-
15.12.2017 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
26.02.2018 Arbeitskreis I
25.04.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
10.01. -
10.02.2020 Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 19.07. – 09.08.2019 sind 6 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden Anpassungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet/ entsprechend berücksichtigt. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 10.01. – 10.02.2020 zum Bebauungsplan-Entwurf sind keine Stellungnahmen von Seiten der Bürger*innen eingegangen.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 20.02.2020 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll. Im Rahmen der Verschickung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II vom 20.02. – 05.03.2020 sind keine Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eppendorf 25 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachbereich SL) und dem Vorhabenträger abgestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen. Der Durchführungsvertrag trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, zur Herrichtung der Außenanlagen und Begrünungsmaßnahmen, zur Erschließung und zur Oberflächenentwässerung.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 25 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 25 zu empfehlen.
Michael Werner-Boelz
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