Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 38 (Hufnerstraße)
Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtenwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.09.2019 mit dem o.g. Thema befasst und mehrheitlich die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 38 zur Kenntnis und
empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 38.“
Begründung
24.09.2015 StekA –Aufstellungsinformation
26.10.2015 Grobabstimmung
25.02.2016 öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
30.06.2016 StekA - Auswertung ÖPD, öffentlich
15.10.2018 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
06.12.2018 Arbeitskreis I
28.03.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
03.06.2019 – 03.07.2019 Öffentliche Auslegung
01.08.2019 – 02.09.2019 Erneute Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 22.02.2018 – 08.03.2019 sind 6 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 03.06.2019 – 03.07.2019 zum Bebauungsplan-Entwurf sind 3 Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung vom 01.08.2019 – 02.09.2019 wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 16.08.2019 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Barmbek-Nord 38 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt SL) und dem Vorhabenträger abgestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen. Der Durchführungsvertrag trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, der Freiflächen und Außenanlagen und zur Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen und zur Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag Ersatzpflanzungen und Baumerhalt sowie Baumschutzmaßnahmen und die Begleitung durch einen Baumsachverständigen während der Bauzeit, die Herstellung eines öffentlich zugänglichen Weges sowie die Verpflichtung zur Herrichtung der Uferzone am Osterbekkanal.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.