22-0231

Verpflichtende Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung in den Bezirksämtern und Kundenzentren Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag

Letzte Beratung: 10.10.2024 Bezirksversammlung Ö 6.1

Sachverhalt

 

Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft selbstbestimmt auszutragen oder abzubrechen, ist ein fundamentales Recht der reproduktiven Selbstbestimmung. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist unverzichtbar für die gesundheitliche Grundversorgung und die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit. Trotz dieser Bedeutung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB in Deutschland strafbar, was ungewollt Schwangere vor zusätzliche Hürden stellt. Die zeitlichen Begrenzungen und die gesellschaftliche Stigmatisierung erschweren den Zugang erheblich. Deshalb ist es essenziell, dass umfassende und leicht zugängliche Informationen zu Beratungsmöglichkeiten und ärztlichen Praxen zur Verfügung stehen.

 

Im Frühjahr 2024 hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches empfohlen. In Hamburg und bundesweit rufen regionale Bündnisse für sexuelle Selbstbestimmung unter dem Motto „Legal, einfach, fair!“ vom 21. bis 28. September zur Safe Abortion Week auf, um auf die Bedeutung des sicheren und legalen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam zu machen.

 

Auch bei einer möglichen zukünftigen Legalisierung bleibt der Aufbau einer bedarfsgerechten, gut ausgestatteten und wohnortnahen Versorgungsstruktur zentral. Die Bezirksämter und Kundenzentren spielen hierbei eine wichtige Rolle, indem sie den Zugang zu Informationen über Beratungs- und Abbruchsangebote sicherstellen.

 

Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung und müssen für alle zugänglich sein. Auch der Bezirk hat Verantwortung dafür, den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern und damit die Selbstbestimmung und Gesundheit der Betroffenen zu unterstützen. Mit der flächendeckenden Bereitstellung von Informationen über Beratungsstellen und medizinische Angebote leisten sie einen wichtigen Beitrag zur reproduktiven Gerechtigkeit.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1. Verpflichtende Auslage von Informationsmaterialien: In allen Bezirksämtern, Kundenzentren und anderen Einrichtungen des Bezirks Hamburg-Nord wie z.B. dem Gesundheitsamt sollen verpflichtend Informationsmaterialien zu Schwangerschaftskonfliktberatungen, den zugelassenen Beratungsstellen und den als Beratungsstellen zugelassenen ärztlichen Praxen ausgelegt werden.

2. Auslage von Informationsmaterialien an weiteren Stellen: Die Informationsmaterialien sollen an weiteren öffentlichen Stellen mit Publikumsverkehr im Bezirk zugänglich gemacht, wie z.B. Bücherhallen, Beratungsstellen oder Stadtteilkulturzentren

3. Bereitstellung von Informationen zu Praxen und Kliniken: Bezirksämter und Kundenzentren sollen Informationsmaterialien zu Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, öffentlich zugänglich machen.

4. Verbesserung der Sichtbarkeit: Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit dieser Informationen in den Bezirksämtern und Kundenzentren zu erhöhen, sodass ungewollt Schwangere schnell und unkompliziert die notwendige Beratung und medizinische Versorgung erhalten.

 

 

r Die Linke Fraktion

Marco Hosemann, Dino Ramm, Björn Knutzen, Wiebke Fuchs

 

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