22-1397.2

Verkehrsberuhigung in der Schanze Antrag der Fraktion GRÜNE NEUFASSUNG der Drucksache 22-1397

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 02.02.2026 Mobilitätsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hatte das Bezirksamt mit Drucksache 21-1429.1 vor fünf Jahren aufgefordert, zu den folgenden und weiteren Punkten eine Stellungnahme abzugeben oder hilfsweise ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben:

  • Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen im Schulterblatt und in der Sternschanze
  • Einrichtung eines Modalfilters im Schulterblatt/Susannenstraße
  • Rechtliche Voraussetzung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs (oder eines verkehrsberuhigten Bereichs) im Schulterblatt

Das Bezirksamt hatte mit Drucksache 21-1773 zu den weiteren Punkten bereits eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und zu den vorgenannten Punkten zurückgemeldet, dass dies im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung beantwortet werden könnte. Dem Antrag vorausgegangen war die Empfehlung 05/2020 des Stadtteilbeirats Standpunkt Schanze.

Die weitere Umsetzung des Beschlusses zog sich hin. Während ein Planungsbeginn Anfang 2024 noch für das vierte Quartal in 2024 terminiert war, wurde der Planungsbeginn im Arbeitsprogramm 2025 als "offen" angegeben. Das Bezirksamt schätzte den Aufwand ähnlich hoch ein wie beim Projekt freiRaum Ottensen das autoarme Quartier, obwohl der Verkehrsausschuss das Bezirksamt lediglich um „weitergehende Informationen“ bat, um die Vorschläge des Stadtteilbeirats bewerten zu können. Seit Januar 2026 liegt dem Mobilitätsausschuss eine neue Empfehlung 02/2025 des Stadtteilbeirats Standpunkt Schanze vor.

rden für die Abarbeitung der Drucksache 21-1429.1 die Planungszeiträume von Ottensen Macht Platz sowie freiRaum Ottensen das autoarme Quartier auf die Schanze übertragen, wäre mit einer Umsetzung von ersten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wohl frühestens im kommenden Jahrzehnt zu rechnen. Die Prüfung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Schulterblatt dürfte seitens des Bezirksamts absehbar nicht in Betracht kommen (Zeit, Kosten, Kapazität). Aufgrund des Wortlauts der Drucksache 21-1429.1 besteht keine Notwendigkeit, in der Sternschanze ein Projekt analog zu freiRaum Ottensen durchzuführen, da das Amt lediglich zu einer Stellungnahme aufgefordert worden war.

Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss den folgenden Lösungsvorschlag als Teil der sukzessiven Bereinigung der alten Beschlüsse im Arbeitsprogramms Planung Straße und Mobilität beraten und der Bezirksversammlung empfehlen, Folgendes zu beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung beschließt gemäß § 19 BezVG, dass die Drucksache 21-1429.1 mit Aufforderung zur Stellungnahme als abgearbeitet angesehen wird.
  2. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gemäß § 27 BezVG, die Zustimmung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und einer 30 km/h-Zone im Schulterblatt (gegebenenfalls auf Teilabschnitten) zu erteilen sowie Hinweise zur möglichen straßenbau- oder straßenverkehrsbehördlichen Umsetzung zu geben und hierbei zu berücksichtigen, dass im Rahmen einer vom Bezirksamt zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellenden Planung geprüft werden kann, auf Höhe Juliusstraße die querende Bezirksroute inklusive des Kreuzungsbereichs als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße auszuweisen oder dort mindestens eine Fußnger-Lichtzeichenanlage zu erhalten, indem die 20 km/h-Zone und die 30 km/h-Zone unterbrochen werden.
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.02.2026
Ö 5
Anhänge

Anlage 1: Empfehlung 05/2020 des Stadtteilbeirats Standpunkt Schanze

Anlage 2: Empfehlung 05/2025 des Stadtteilbeirats Standpunkt Schanze

Lokalisation Beta
Sternschanze Ottensen Juliusstraße

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