Vergabe der Mittel der Bezirksversammlung 2019
Letzte Beratung: 06.02.2019 Haushaltsausschuss Ö 4.2
Das Bezirksamt legt zu dem vertagten Antrag Nr. 112 und zu den eingebrachten Anträgen als Anlage eine Übersicht vor.
Die beiden vertagten Anträge des Trägers EvaMigrA e.V.:
wurden am 05.12.2018 vom Antragsteller zurückgezogen.
Aufgrund einer bundesgesetzlichen Rechtsänderung hat die Finanzbehörde mit Wirkung ab dem 01.01.2019 die ursprüngliche Aktivierungsgrenze von 5.000 Euro (brutto) auf 800 Euro (netto) für Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesenkt. Betroffen sind abnutzbare bewegliche oder immaterielle Vermögensgegenstände, sofern diese selbstständig genutzt werden können.
Das bedeutet, dass die Einschätzung, ob eine Maßnahme in der Anlage konsumtiv oder investiv bewertet wurde, gegenüber den Vorjahren verändert sein kann.
Mit der Bitte um Beratung und Entscheidung.
Ralf Staack
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