20-6273

Vergabe der Mittel der Bezirksversammlung 2018

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt legt zu den beiden vertagten und den im HA am 06.11.18 eingebrachten Anträgen als Anlage eine Übersicht vor.

 

Die vertagten Anträge des Trägers EvaMigrA e.V.:

 

Nr. 75 - Projekt „Mein Sozialraum und ich“

Nr. 76 - Projekt „Jugendbeirat 2018“

 

könnten nach Auskunft der BASFI voraussichtlich über einen Länderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks finanziert werden. Bereits am 12.07.18 wurde der Träger EvaMigrA e.V. von dem Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamtes (SR) auf diese Möglichkeit hingewiesen; gleichzeitig wurden die für die Anträge erforderlichen Links übersandt.

 

Im weiteren Verlauf hat SR mehrere Male mit EvaMigrA e.V. telefoniert, um nach dem aktu-ellen Stand zur Antragstellung bei dem Deutschen Kinderhilfswerk zu fragen. Jedes Mal folgte das Versprechen, sich demnächst um die Anträge bemühen zu wollen.

 

Am 27.09.18 teilte dann die Ressourcensteuerung des Bezirksamtes (RS) dem Träger mit, die Anträge seien im Haushaltsausschuss vertagt worden, weil abgewartet werden solle, wie das Deutsche Kinderhilfswerk entscheidet. Daraufhin erhielt RS die Antwort, dass der Träger sich über die Bewilligung der Projekte freue.

 

In einem ausführlichen Telefonat wurde der Träger darauf hingewiesen, dass Mittel der Be-zirksversammlung noch nicht bewilligt worden seien. EvaMigrA e.V. erklärte dabei, noch keine Anträge gestellt zu haben, weil nach der Förderrichtlinie zum Länderfonds ein Eigenanteil von mindestens 5 % der Gesamtkosten erforderlich sei.

 

Eine Rückfrage bei der BASFI seitens SR ergab folgende Antwort:

 

Über den Länderfonds mit dem Deutschen Kinderhilfswerk werden Partizipationsprojekte gefördert. Bzgl. der Frage nach dem Eigenanteil werde auf Pkt. 9 der Förderrichtlinie zum Länderfonds verwiesen; dort heißt es:

„In der Regel ist ein Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten erforderlich. Der Eigenanteil kann auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden. Ist dieses der/dem Antragstellenden nicht möglich, muss dieses plausibel dargelegt werden. Darüber hinaus ist anzugeben, ob bereits eine staatliche Finanzierung bzw. eine Zuwendung oder Entgelte zur Verfügung stehen und wofür. Zudem ist in diesem Falle die Höhe der Finanzierung bzw. Zuwendung anzugeben.“

 

Fehlende Eigenmittel sollten also nicht davon abhalten, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Sofern im Antrag kurz dargelegt und begründet wird, dass keine Eigenmittel vorhanden sind, sei alles in Ordnung.

Honorarkosten würden im Rahmen des Länderfonds übernommen.

 

Die beiden Anträge seien vielversprechend; eine Antragstellung beim Deutschen Kinderhilfswerk ist auf jeden Fall möglich und wurde auch empfohlen.

 

 

Diese Mail der BASFI hat EvaMirA e.V. von RS und später noch einmal von SR erhalten.

 

Bis zum heutigen Tag hat nach Auskunft der BASFI EvaMigrA e.V. trotz Zusage keine Anträge beim Deutschen Kinderhilfswerk gestellt, obwohl dem Träger bekannt ist, dass nur im Falle einer Ablehnung möglicherweise BV-Mittel bewilligt werden könnten. Eine Mitarbeit des Trägers ist in keiner Weise zu erkennen.

 

Aufgrund dieses Verhaltens darf angezweifelt werden, ob EvaMigrA e.V. überhaupt in der Lage ist, die nach Ziffer 3.2 VV zu § 46 LHO erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zuwendung zu erfüllen. Danach dürfen Zuwendungen nur solchen Empfangenden bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu gewährleisten und nachzuweisen.

 

Petitum/Beschluss

Mit der Bitte um Beratung und Entscheidung.

 

 

 

 

Tom Oelrichs

 

 

 

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