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Überlassung kommunaler Sportstätten hier: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport

Beschlussempfehlung Ausschuss

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Gremium
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07.12.2021
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 30.11.2021 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

    Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. zukünftige Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren im Zusammenhang mit der Überlassung von kommunalen Sportstätten vor Veröffentlichung dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung vorzustellen;
  2. insbesondere die Bewertungskriterien, deren Gewichtung und die Besetzung des Entscheidungsgremiums in einem nichtöffentlichen Teil vorzustellen;
  3. zwei Ausschussmitgliedern und zwei Vertreter*innen die Möglichkeit zu geben, an Präsentationen oder Anhörungen im Verfahrensverlauf teilzunehmen;
  4. den Ausschuss über den Ausgang von Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren per öffentlicher Drucksache zu informieren.

 

 

 

Hintergrund:

Hamburg hat über 1.500 Sportstätten. Schulsporthallen, Fußballplätze, Eisflächen, Beachvolleyballfelder und vieles mehr. Eigentümerinnen sind in Teilen die Stadt Hamburg in Form von unterschiedlichen Behörden und Dienststellen, aber auch Sportvereine und -verbände oder andere Organisationen. Der Mix aus kommunaler und privater Trägerschaft hat sich bewährt.

Vor 15 Jahren wurden viele kommunale Sportstätten in die Trägerschaft von gemeinnützigen Sportvereinen übertragen, um den Betrieb sachgerechter und flexibler organisieren zu können. Die Überlassung von kommunalen Sportstätten ist weiterhin ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Active City.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

Keine