Überlassung kommunaler Sportstätten hier: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport
Letzte Beratung: 07.12.2021 Hauptausschuss Ö 7.7
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 30.11.2021 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
Hintergrund:
Hamburg hat über 1.500 Sportstätten. Schulsporthallen, Fußballplätze, Eisflächen, Beachvolleyballfelder und vieles mehr. Eigentümerinnen sind in Teilen die Stadt Hamburg in Form von unterschiedlichen Behörden und Dienststellen, aber auch Sportvereine und -verbände oder andere Organisationen. Der Mix aus kommunaler und privater Trägerschaft hat sich bewährt.
Vor 15 Jahren wurden viele kommunale Sportstätten in die Trägerschaft von gemeinnützigen Sportvereinen übertragen, um den Betrieb sachgerechter und flexibler organisieren zu können. Die Überlassung von kommunalen Sportstätten ist weiterhin ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Active City.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Keine
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