Überarbeitung der Richtlinien für die Beantragung von bezirklichen Sondermitteln
Für die Beantragung von bezirklichen Sondermitteln beim Bezirk Hamburg-Nord gibt es bislang keine detaillierten Vorschriften oder ein Merkblatt für die Antragsteller. Insbesondere der zeitliche Ablauf nach Antragstellung ist nicht transparent dargestellt. Dies soll nun geändert werden.
Das Bezirksamt hat daher Richtlinien für die Beantragung von Sondermitteln (Anlage 1) erarbeitet, die umfassend und vollständig alle Voraussetzungen für die Antragstellung sowie eine Übersicht über das Verfahren nach Antragstellung enthalten. Es wird darin insbesondere darauf hingewiesen, den Antrag so frühzeitig zu stellen, dass der Zeitpunkt für den Beginn der beantragten Maßnahme nach Zusendung des Bewilligungsbescheids liegt.
Zudem ist das Antragsformular (Anlage 2) umfassend überarbeitet, ergänzt und an das aktuelle Zuwendungsverfahren angepasst worden.
Geplant ist, dass auf der Internetseite des Bezirksamtes ein kurzer Eingangstext auf die Sondermittel aufmerksam macht und zusätzlich als Download im Anhang
- das Antragsformular,
- die Richtlinien,
- eine Übersicht zu den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben
- die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‐P) und
- die Datenschutzerklärung
zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden die jährliche Pressemitteilung zu Sondermitteln verlinkt und die Ansprechpersonen im Bezirksamt genannt.
Das Antragsformular, das jetzt alle notwendigen Angaben für das Zuwendungsverfahren enthält, kann dann heruntergeladen, online ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Bezirksamt geschickt werden. Eine Zusendung des Antrags per Post ist nicht erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
- Richtlinien für die Beantragung von Sondermitteln
- überarbeitetes Antragsformular