Tempo 30 in der Martinistraße Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 27.03.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.1
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 23.01.2023 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich (Zustimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE; Enthaltung: FDP) folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Bereits mehrfach und wiederholt hat sich die Bezirksversammlung für eine Temporeduzierung in der Martinistraße in Hamburg-Eppendorf eingesetzt. Die zweispurige sehr lange Straße ist als Durchfahrtsstraße, aber auch als Zuwegung zum UKE hoch frequentiert – insbesondere auch vom Radverkehr.
Mehrere Buslinien führen durch die Martinistraße.
An mehreren Stellen sind direkte Eingänge zu sozialen Einrichtungen, die aus unserer Sicht die Anordnung von Tempo 30 zwingend erfordern:
Die Einrichtungen befinden sich in dem kleinen Teilstück zwischen Erikastraße und Tarpenbekstraße (Nr. 20), zwischen Tarpenbekstraße und Frickestraße (Nr. 45) und zwischen Löwenstraße und Curschmannstraße (Nr. 52 und 61).
Im Abschnitt der Martinistraße zwischen Frickestraße und Curschmannstraße befinden sich zudem mehrere Zugänge zum Eppendorfer Park, der auch immer wieder durch Patient:innen des UKE benutzt wird. Gleichzeitig befindet sich dort auch ein Zugang zur Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.
Wir wünschen uns, auch um alle Verkehrsteilnehmer:innen zuverlässig an Tempo 30 zu gewöhnen, dass in der gesamten Martinistraße, aber zumindest im Abschnitt zwischen Erikastraße und Löwenstraße Tempo 30 angeordnet wird.
Noch 2018 lehnte die Polizei mit Verweis auf die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRRV) wegen des Busverkehrs Tempo 30 ab. Nach der erneuten Änderung der HRRV im Juli 2022 stellt auf einstreifigen Straßen Busverkehr nicht länger einen absoluten Hinderungsgrund für die Anordnung von Tempo-30-Strecken dar.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Mit dem o.g. Beschluss wird die Anordnung von Tempo 30 in der gesamten Martinistraße, bzw. alternativ die Anordnung von Tempo-30-Strecken vor den schützenswerten Einrichtungen in der Martinistraße zwischen Erikastraße bis Löwenstraße gefordert.
Die Martinistraße wurde bereits in der Vergangenheit hinsichtlich der Möglichkeit eine Tempo 30-Strecke einzurichten, überprüft. Durch das Vorhandensein entsprechender sozialer Einrichtungen (Altenheim, Kita, Krankenhaus) lagen hierfür diesbezüglich die Voraussetzungen vor. Allerdings scheiterten bisherige Bestrebungen in der Martinistraße eine Tempo 30-Strecke einzurichten an den seinerzeit gültigen HRVV. Hier wurde die Einrichtung der Strecke mit Hinweis auf das Busbeschleunigungsprogramm abgelehnt. In den gültigen HRVV wird die Verträglichkeit zwischen Busbetrieb des ÖPNV und einer Tempo-30 Strecken Anordnung bei einspuriger Verkehrsführung grundsätzlich als gegeben eingestuft. Daher wurde die Martinistraße durch die VD 51 anhand der gültigen HRVV erneut geprüft. Hierbei konnte festgestellt werden, dass nunmehr alle Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo 30-Strecken vorliegen.
Eine entsprechende Anordnung ist für die Martinistraße zwischen der Löwenstraße und dem Julius-Reincke-Stieg am 05.12.2022 durch die Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 23 gefertigt und an den zuständigen Bezirk mit der Bitte um Umsetzung gesandt worden. Für die Martinstraße 20 wurde am 23.01.2023 eine entsprechende Anordnung für den Bereich zwischen Tarpenbekstraße und Schottmüllerstraße gefertigt. Wann die Beschilderung durch den Bezirk aufgestellt wird, kann seitens der Polizei nicht gesagt werden.
Die in der o.g. Drucksache formulierte Forderung nach Tempo 30 in der Martinistraße ist nach entsprechender positiver Prüfung bereits durch die örtliche StVB durch das Fertigen zweier entsprechenden straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen umgesetzt worden. Das Aufstellen der angeordneten Beschilderung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirks. Der Zeitrahmen muss dort erfragt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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