22-2781

Tempo 30 im Pfenningsbusch am Spielplatz Langermannsweg - Antrag der GRÜNE-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Der Antrag in Kürze und einfacher Sprache

Das Problem: Am Spielplatz Langermannsweg in Barmbek dürfen Autos 50 fahren. Das ist gefährlich für Kinder. Die Straße hat schmale Geh-Wege. Das alte Pflaster macht viel Lärm.

Die Lösung: Vor dem Spielplatz soll Tempo 30 gelten. So wird es sicherer und leiser.

Wer das machen soll: Die Poliztei soll das machen.

Der Spielplatz Langermannsweg hat einen direkten Zugang vom Pfenningsbusch. Die Straße ist fast vollständig mit Großpflaster belegt, hat kaum Radwege und schmale Gehwege; es gilt Tempo 50. Das Pflaster verursacht erheblichen Lärm, auch abends und nachts. Der Regionalausschuss hat bereits 2020 einstimmig beschlossen, den Pfenningsbusch sicherer zu machen (Drs. 21-1644, [1]). Eine Eingabe fordert nun, vor dem Spielplatz Tempo 30 anzuordnen [2].

Seit der StVO-Novelle 2024 und der Übernahme in die HRVV „Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen“ vom 22.01.2026 kann vor Spielplätzen mit direktem Zugang Tempo 30 angeordnet werden. Eine besondere Gefahrenlage muss dafür nicht mehr nachgewiesen werden [3].

Im Pfenningsbusch selbst gilt durchgehend Tempo 50. Laut den Geodaten der Stadt ist er aber auf ganzer Länge von Straßen mit Tempo 30 umgeben: an der Dehnhaide die Tempo-30-Zone Zone Stückenstraße und die Tempo-30-Strecke Dehnhaide, in der Mitte die Zonen Gerstenkamp, Reyesweg und Weizenkamp, und unmittelbar nördlich des Alten Teichwegs die Zone Langenrehm. Eine Tempo-30-Strecke am Spielplatz liegt damit überall weniger als 500 m von bestehendem Tempo 30 entfernt und soll nach HRVV Ziff. II.2 bis dorthin verlängert werden [4]. - Skizze unten

Anlagen

[1] Drs. 21-1644 Pfenningsbusch sicherer für Rad- und Fußverkehr machen
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

[2] Drs. 22-2748

[3] HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen

[4] „Sofern zu dem Beginn einer nachfolgenden Tempo30-Strecke oder Tempo 30-Zone 500 Meter Abstand unterschritten wird, soll die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Verstetigung, Verkehrsoptimierung und zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung so verlängert werden, dass beide Strecken verbunden werden bzw. sich unmittelbar anschließen (vgl. VwV-StVO zu Zeichen 274 XII.).“

Skizze:

Pfenningsbusch / Spielplatzstrecke und Lücken

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss BUHD beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (PK 31) dafür einzusetzen, dass

  1. im Pfenningsbusch im unmittelbaren Bereich des Spielplatzes Langermannsweg eine Tempo-30-Strecke nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO in Verbindung mit der HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen vom 22.01.2026 angeordnet wird;
  2. geprüft wird, ob die Tempo-30-Strecke nach HRVV Ziff. II.2 mit benachbarten Tempo-30-Strecken oder -Zonen verbunden werden kann, sodass der gesamte Abschnitt zwischen Dehnhaide und Alter Teichweg erfasst wird;
  3. geprüft wird, ob aufgrund des Lärms auf dem Großpflaster Tempo 30 im Pfenningsbusch ganztägig angeordnet werden kann.

Für die GRÜNE Fraktion
Marcel Bulawa

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