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Pfenningsbusch sicherer für Rad- und Fußverkehr machen Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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20.01.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 19.10.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende gegenüber des ursprünglichen Antrages geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:

Im Pfenningsbusch sowie dem Abschnitt der Friedrichsberger Straße nördlich der Dehnhaide werden folgende Punkte überprüft und möglichst zeitnah behoben:

  1. Die Einmündungen sowie Querungen über die Mittelinsel werden daraufhin überprüft, ob eine ausreichende Einsehbarkeit gegeben ist. Wenn Falschparkende die Sicht behindern, wird ein Falschparken ggf. baulich, bspw. durch Fahrradbügel o.ä. ausgeschlossen.

 

Begründung:

 

Der Pfenningsbusch verbindet in Fortführung der Friedrichsberger Straße Wandsbek mit dem nördlichen Barmbek-Süd. Die fast vollständig mit Großpflaster belegte Fahrbahn ist überbreit und von parkenden Fahrzeugen gesäumt. Ein breiter Mittelstreifen  trennt die beiden Fahrtrichtungen. Radwege existieren so gut wie gar nicht, die Gehwege sind eher schmal und teils nicht mehr in gutem Zustand. Im Pfennningsbusch verkehrt die Buslinie 213 tagsüber im 10-Minuten-Takt. Es gilt das innerörtliche Standard-Tempo 50. Eine Überplanung der Straße bedarf eines hohen finanziellen Aufwands und ist bislang nicht absehbar.

Aufgrund der oben geschilderten Situation ist der Pfenningsbusch besonders für Radfahrende nur sehr eingeschränkt nutzbar. Das Kopfsteinpflaster, die hohe Fahrgeschwindigkeit sowie immer wieder zu enges, widerrechtliches Überholen durch Kfz machen die Nutzung der Straße unattraktiv und gefährlich. An den Einmündungen sind wartende Fußgänger*innen für den Kfz-Verkehr teils nur schlecht sichtbar – auch durch falsch geparkte Fahrzeuge.

Insgesamt ist der Straßenraum fast ausschließlich dem ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehr vorbehalten. Das führt dazu, dass der Radverkehr eher den Gehweg als die Fahrbahn nutzt. Das wiederum stellt eine Gefährdung des Fußverkehrs dar.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt nimmt nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 31 wie folgt

Stellung:

 

Es wurden die sechs Querungenstellen für Fußgänger auf Höhe Alter Teichweg, Höhe Weizenkamp, Höhe Gerstenkamp/Reyeskamp, Höhe Kraepelinweg geprüft. Eine Unfalllage bezogen auf Fußgänger und Radfahrer liegt nicht vor. Das Geschwindigkeitsprofil liegt aufgrund des überwiegend vorhandenen Kopfsteinpflasters deutlich unter 50 km/h. Im Bereich der meisten Einmündungen wurden mit Hilfe von Sperrflächenmarkierungen und Betonringen bereits vor Jahrzehnten Querungshilfen für die Fußgänger eingerichtet. Das Sichtdreieck ist an den meisten Querungsstellen gegeben und an den etwas unübersichtlicheren Stellen ist die Sicht auf die Fahrbahn ausreichend und vergleichbar mit einer Vielzahl von anderer Querungsstellen für Fußgänger in Hamburg. Für eine bessere Sicht kann der Fußgänger bis an die Fahrgasse herantreten um den Fahrzeugverkehr zu beobachten, bevor er quert.

Für den Ausbau von baulichen Fahrbahneinengungen als Querungshilfe für Fußgänger stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Ein Einbau von Fahrradbügeln am Fahrbahnrand ohne bauliche Veränderungen ist gem. StVO, den derzeitigen Planungsvorgaben und aus Gründen der Straßenunterhaltung nicht möglich.  

Um jedoch die Querungstellen im Pfenningsbusch auf Höhe Weizenkamp zu verbessern, werden derzeit als Übergangslösung die Anordnung von Sperrflächen und die Aufstellung von weiteren Betonringen geprüft.                                                

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Werner-Boelz

 

 

Anhänge

 

keine