Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich FuLA II
Reekamp gegenüber Eichenknick
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung
des ruhenden Verkehrs an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.