Betr.: Eberhofweg 79 - 81 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.09.2020, Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Letzte Beratung: 09.11.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
STVB-Anordnung + Ansicht Halteverbotszone (HVZ)
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