Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude Hier: Umsetzung der Maßnahme Löwenstraße - Garagenzufahrt
Ort: Löwenstraße Garagenzufahrt zu Haus Eppendorfer Weg 261 b
Rechtsgrundlage: § 45(1) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Regelung: Versetzen vorhandenes VZ 315- 56 StVO und Neustellung VZ 283-10 / 20 StVO
In der Löwenstraße werden Kraftfahrzeuge häufig in den Bereich des Sichtdreiecks zur dortigen Garagenzufahrt geparkt. Dies führt zu einer erheblichen Sichtbehinderung auf den Fließverkehr mit einer Gefährdung für Radfahrer, die die Löwenstraße in Richtung Eppendorfer Weg befahren.
Durchzuführende Maßnahmen:
Setzen eines Poller, oder vergleichbaren Absperrelements, angrenzend an das Sichtdreieck der Garagenzufahrt, gem. beigefügter Skizze
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz