Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.05.2022 Anpassung der Beschilderung - Timmstieg
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Anpassung der Beschilderung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz