21-3520

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.05.2022 Anpassung der Beschilderung - Timmstieg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2022
Ö 8.3.1
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Anpassung der Beschilderung an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben. 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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