Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.01.2023 Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00-06:00Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm Fuhlsbüttler Straße zwischen Barmbeker Ringbrücke (Alte Wöhr) und Hellbrookstraße
Letzte Beratung: 20.03.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.8
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00-06:00Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.