21-4217

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.01.2023 Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00-06:00Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm Fuhlsbüttler Straße zwischen Barmbeker Ringbrücke (Alte Wöhr) und Hellbrookstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.03.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung

der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00-06:00Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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