Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 31.01.2023 Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00-06:00Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm Fuhlsbüttler Straße zwischen Barmbeker Ringbrücke (Alte Wöhr) und Hellbrookstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00-06:00Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz