Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.12.2025: Umsetzung der Maßnahme Friedrichsberger Park
Letzte Beratung: 16.02.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.12
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich die
Wegordnung der VZ 241+ ZZ 1000-31an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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