22-1789

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.12.2025: Umsetzung der Maßnahme Friedrichsberger Park

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich die

Wegordnung der VZ 241+ ZZ 1000-31an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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