Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.09.2025 Alsterdorfer Straße 117 - 119
Letzte Beratung: 06.10.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.6.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.