22-2207

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.04.2026: Adolph-Schönfelder-Straße 9

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich dieBeschilderung und Parkstandmarkierung von 4 E-Ladeplätzen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Adolph-Schönfelder-Straße

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