Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.09.2023 für den RegA EWi: Lattenkamp 29: Markierung einer Sperrfläche sowie Ergänzung von Absperreinrichtungen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Markierung einer Sperrfläche sowie die Ergänzung von Absperreinrichtungen an.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz