Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.02.2024: Haferkamp vor Nr. 8 - Wegordnung einer Sperrfläche
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung der Sperrfläche im dortigen Seitensteifen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz