22-0114

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.07.2024: Heinrich-Hertz-Str ggü. 55; Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 02.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 9.1.11

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

   

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan

 

Lokalisation Beta

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