Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.07.2024: Heinrich-Hertz-Str ggü. 55; Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Letzte Beratung: 02.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 9.1.11
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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