Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.04.2026: Neuordnung Beschilderung für Bewohnerparkgebiet N112 "Schwanenwik"
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich dieNeuordnung Beschilderung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung, Skizze
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