22-2202

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.04.2026: Christoph-Probst-Weg/Osterfeldstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anbringung des VZ 357-50an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

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