22-2202

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.04.2026: Christoph-Probst-Weg/Osterfeldstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.4

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anbringung des VZ 357-50 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta
Osterfeldstraße Christoph-Probst-Weg

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Themen Beta

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