22-0626

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Oberaltenallee 20

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.23

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die nachträgliche Beschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Oberaltenallee durch VZ 237 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan Oberaltenallee 20

Lokalisation Beta
Oberaltenallee

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