Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Oberaltenallee 20
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.23
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die nachträgliche Beschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Oberaltenallee durch VZ 237 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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