Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Lübecker Str. / Steinhauerdamm + Lübecker Str. 70 + Höhe Gebäude Elisenstr. 1 / Lübecker Str. 110a
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die nachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Lübecker Straße durch VZ 237 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
- Anordnung
- VZ-Plan Lübecker Str. 70
- VZ-Plan Lübecker Str. 110a
- VZ-Plan Lübecker Str. Elisenstr. 1
- VZ-Plan Lübecker Str. Steinhauerdamm
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