22-0618

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Lübecker Str. / Steinhauerdamm + Lübecker Str. 70 + Höhe Gebäude Elisenstr. 1 / Lübecker Str. 110a

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die nachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der becker Straße durch VZ 237 an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan becker Str. 70

-          VZ-Plan becker Str. 110a

-          VZ-Plan becker Str. Elisenstr. 1

-          VZ-Plan becker Str. Steinhauerdamm

 

                                                                             

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